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Erweitern Sie Ihre Kompetenzen durch internationale Mobilität

Über die Erasmus+ Programmlinie Staff Mobility – Staff Training (STT) können Hochschulangehörige an einer Fort- oder Weiterbildung im Ausland teilnehmen. Das International Office fördert Aktivitäten an europäischen Hochschulen und Einrichtungen in einem der Erasmus+ Programmländer.

Was ist Erasmus+ Personalmobilität (STT)?

Worum geht es?

Sie führen einen Auslandsaufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms im Rahmen Ihrer Arbeitszeit durch. Neben dem fachlichen Austausch und dem Ausbau von Netzwerken steht die Stärkung der eigenen sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen im Vordergrund. Die Organisation des Vorhabens erfolgt individuell durch Sie. Das Erasmus-Programm finanziert den Aufenthalt.

Wer kann teilnehmen?

Das Programm steht allen Beschäftigten unserer Hochschule offen. Sprechen Sie Ihr Vorhaben vorher mit der Ihnen vorgesetzten Person ab.

Das Erasmus+ Programm unterstützt besonders Personen mit geringeren Chancen. Wenden Sie sich gerne an das International Office, wenn Sie aufgrund von herausfordernden Lebensumständen (wie Behinderung, chronische Erkrankung, Fluchthintergrund, Pflege von Angehörigen, etc.) weitere Unterstützung benötigen.

Wie lange und wie viel?

Die Dauer der Mobilität kann zwischen 2 Tagen und 2 Monaten betragen (jeweils ohne Reisezeiten). Aus Gründen der zur Verfügung stehenden Mittel kann nicht immer die komplette Aufenthaltsdauer finanziert werden. In der Regel werden bis zu 5 Tage Programm gefördert. Die Förderung erfolgt durch Pauschalen und besteht aus einer Finanzierung für Reisekosten und Aufenthaltskosten, sowie ggf. Reisetagen.

Wohin gehen?

Die Formate der Personalmobilität sind vielfältig und so sind es auch die Zielorte. Gefördert werden Aufenthalte im europäischen Ausland. Ein Aufenthalt an einer der Partnerhochschulen der FHP bietet sich besonders an für individuelle Hospitationen und Job Shadowings. Oder Sie nehmen an einem organisierten Programm wie einer Staff Week oder einem Sprachkurs in Europa teil. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne dieser Website oder kommen Sie zur Beratung ins International Office.

Aktivitätsformate

Job Shadowing im Rahmen des Erasmus-Programms ist eine Form der beruflichen Weiterentwicklung und des Lernens durch Beobachtung. Es ermöglicht Teilnehmern, am Arbeitsplatz eines erfahrenen Kollegen zu verbringen, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern. Kernelemente sind:

  • lernen am Arbeitsplatz im Alltag der Gastgebenden
  • Austausch von Best Practices
  • individuell auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden angepasst

Eine "Staff Week" ist ein organisierter Zeitraum, typischerweise eine Woche, während der Hochschulen oder andere Bildungseinrichtungen ein Programm für den Austausch von Wissen und Ideen zu bestimmten Schwerpunkten anbieten. 

Eine Übersicht von Erasmus Staff Week Möglichkeiten finden Sie in der Datenbank von iMOTION

Sprachkurse für Hochschulpersonal werden von vielen Instituten im Ausland angeboten. Die FHP fördert insbesondere die Teilnahme an Englisch-Sprachkursen im englischsprachigen Ausland.

Eine Auswahl von Sprachkursen finden Sie in der Datenbank von iMOTION. Wenden Sie sich für eine Beratung zu passenden Angeboten gerne auch direkt an das International Office.

Akademische Mitarbeitende der FHP können Erasmus+ Förderung beantragen, um an Hochschulen oder Bildungsinstitutionen im Ausland an der Curricula-Entwicklung mitzuwirken, an Workshops und Seminaren teilzunehmen oder einen Studienbesuch durchzuführen.

Finanzielle Förderung

Sie erhalten vor der Mobilität eine Reisekostenpauschale sowie eine länderabhängige Tagespauschale. Reisetage werden nach Bedarf und Notwendigkeit zusätzlich gefördert.

Eine Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten nach dem Aufenthalt ist nicht nötig. 

Sollten die tatsächlichen Kosten die maximale Bewilligung übersteigen, sind die zusätzlichen Kosten von den Teilnehmenden selbst zu tragen oder durch andere Fördermittel an der FHP zu decken.

Sie erhalten pro Aufenthaltstag eine länderabhängige Tagespauschale. Die Pauschalen sind wie folgt durch das Erasmus+ Programm vorgegeben:

ZiellandFörderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der AktivitätFörderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15. – 60. Tag der Aktivität
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
inkl. Partnerländer Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat, Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien
180 Euro/Tag126 Euro
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern160 Euro/Tag112 Euro
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn140 Euro/Tag98 Euro

Die Reisekosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort des Aufenthaltes mit einem europaweit einheitlichen Berechnungsinstrument der EU-Kommission ermittelt.

Wenn Sie den größten Teil der Reise zum und vom Aufenthaltsort mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, erhalten Sie eine erhöhte Reisekostenpauschale. Weitere Informationen zur Green Travel im Erasmus+ Programm

ReisedistanzStandardreiseGreen Travel
10 und 99 km28 Euro56 Euro
100 und 499 km211 Euro285 Euro
500 und 1999 km309 Euro417 Euro
2000 und 2999 km395 Euro535 Euro
3000 und 3999 km580 Euro785 Euro
4000 und 7999 km1.188 Euro1.188 Euro
8000 km oder mehr1.735 Euro1.735 Euro

 

Mit dem Programm Erasmus+ möchte die Europäische Union einen wesentlichen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit leisten.

Realkostenanträge helfen dabei, im Ausland entstandene Mehrkosten auszugleichen. Folgende Möglichkeiten zur zusätzlichen Förderung gibt es:

  • Hochschulmitarbeitende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können bis zu 15.000 Euro pro Personalmobilität erhalten, um z. B. Assistenz-, erhöhte Unterkunfts- und Reisekosten abzudecken. Außerdem können Zusatzmittel für vorbereitende Reisen beantragt werden.
  • Hochschulmitarbeitende, die mit Kind/Kindern ins Ausland gehen, können neben Reisekosten einen Zuschuss zu Betreuungs- und Unterkunftskosten für die Kinder erhalten.

Einen Überblick über die zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auf der Erasmus+ Seite über finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen.

Antrag und Ablauf

Organisieren Sie das gewünschte Vorhaben. Melden Sie sich für eine Beratung im International Office. Besprechen Sie die passende Aktivität mit Ihren Vorgesetzten und in Ihrer Abteilung an der FHP. Nehmen Sie Kontakt zu den jeweiligen Institutionen auf, um das Programm abzusprechen oder sich für ein Staff Week oder einen Sprachkurs anzumelden.

Schicken Sie zur Antragsfrist (jeweils im November und Februar) den Antrag mit den folgenden Unterlagen per E-Mail an das International Office (international@fh-potsdam.de):

  • interner Antrag (von Ihnen unterschrieben)
  • Mobility Agreement (von Ihnen unterschrieben)

Die Angaben im internen Antrag dienen der Berechnung der Förderung. Das Mobility Agreement ist das Motivationsschreiben. Stellen Sie darin Ihr Vorhaben darin ausführlich dar.

Bei der Auswahl spielen folgende Kriterien eine Rolle, auf die Sie in den Antragsunterlagen eingehen können:

  • berufliche Relevanz des Aufenthaltes
  • strategische Relevanz für die Hochschule oder den eigenen Arbeitsbereich und ggf. Zweck über den Auslandsaufenthalt hinaus (Nachhaltigkeit der Aktivität)
  • bei Sprachkursen: berufliche Notwendigkeit im Kontext der Arbeit an der FHP

Das International Office informiert Sie über die Höhe der Förderung und schickt eine Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement). Jetzt können Sie mit der Organisation des Aufenthaltes beginnen. Folgende Schritte müssen Sie erledigen:

  • Reichen Sie Ihren Dienstreiseantrag bei der Abteilung Personal (fortbildung@fh-potsdam.de) ein. Als Budgetverantwortliche unterschreibt das Team des International Office. Die Unterschrift der Vorgesetzten darf nicht fehlen.
  • Melden Sie sich spätestens jetzt zu Sprachkursen und Staff Weeks selbst an. Auch die Verkehrsmittel und Ihre Unterkunft buchen Sie selbst.
  • Lassen Sie das vollständige Mobility-Agreement von der aufnehmenden Einrichtung unterschreiben.
  • Reichen Sie Belege für nachhaltiges Reisen beim International Office ein.

Schließen Sie ggf. Zusatzversicherungen für die Zeit im Ausland ab. Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist mit keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Im Rahmen der bestätigten Dienstreise mit Erasmus-Förderung greift lediglich die gesetzliche Unfallversicherung für hauptberuflich beschäftigte Mitarbeiter*innen an der FH Potsdam auch im Ausland. Wir raten daher zu einer Auslandskrankenversicherung, einer Abdeckung durch eine Haftpflichtversicherung im Ausland und ggf. zu einer Reiseversicherung und/oder Lebensversicherung.  

Lassen Sie die Letter of Confirmation durch die aufnehmende Einrichtung unterschreiben und schicken Sie sie per E-Mail an das International Office.

Sammeln Sie ggf. Rechnungen, Tickets, o. ä. für Ihre Einkommenssteuererklärung, in der Sie die überschüssige Mobilitätsförderung aus den Pauschalen als Einkommen angeben, oder zusätzliche Kosten deklarieren können.

Nach dem Auslandsaufenthalt müssen Sie die folgenden Schritte abschließen:

  • EU Survey Umfrage ausfüllen (online)
  • Resümee schreiben und an das International Office schicken
  • ggf. Belege für nachhaltiges Reisen im International Office einreichen

Frist für die Einreichung: 6 Wochen nach dem Enddatum. Das International Office ist berechtigt, die Erasmus-Förderung teilweise oder ganz zurückzufordern, wenn sie die nötigen einzureichenden Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellen.

Darüber hinaus ist eine Abrechnung der Dienstreise mit Belegen nicht erforderlich. Ggf. können Sie bei der Einkommenssteuererklärung die überschüssige Mobilitätsförderung als Einkommen angeben, oder zusätzliche Kosten deklarieren.

Kontakt

Hochschulkoordinator für Erasmus und Austauschprogramme
Stv. Leitung

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