Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Mit der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellt der Staat finanzielle Mittel für ein Studium zur Verfügung, wenn weder Studierende selbst noch Eltern oder Ehepartner*in beziehungsweise Partner*in einer eingetragener Lebenspartnerschaft für die Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten aufkommen können.
Informationen, Links & Anlaufstellen zum BAföG
BAföG-Zahlungen werden grundsätzlich zur Hälfte als staatlicher Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich unter anderem nach der Ausbildungsart sowie den persönlichen und finanziellen Verhältnissen. Die Rückzahlung erfolgt frühestens 5 Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer des zuerst begonnen Studiums. Es müssen maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden. Die Höhe der Raten liegt bei 130 Euro pro Monat, die Rückzahlung ist einkommensabhängig.
Auch ein Auslandsaufenthalt kann über BAföG gefördert werden. In speziellen Situationen wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt, Sie könnten elternunabhängige Förderung erhalten. Außerdem können Sie Zuschüsse und Darlehen zur Überbrückung kurzfristiger Engpässe beantragen, z. B. bei Studienabschluss.
Information und Beratung erhalten Sie beim BAföG-Amt des Studierendenwerks Potsdam. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Förderung.
Der BAföG-Rechner hilft Ihnen vorab bei der Berechnung Ihres eventuellen Anspruchs, liefert jedoch nicht immer zuverlässige Ergebnisse.