Wählen an der FH Potsdam
Die akademische Selbstverwaltung ist struktureller Ausdruck der Freiheit von Lehre, Forschung und Studium und wird über die Beteiligung an den Gremien der Hochschule realisiert. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Gremienwahlen stattfinden und wer dafür zuständig ist.
Alle Mitglieder und Anghörigen der Hochschule wählen den Senat, die Fachbereichsräte und die Gleichstellungsbeauftragten.
Die Studierenden wählen darüber hinaus den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und die Studierendenräte (StuRa).
Die Wahlen zu den und die Arbeit in den Gremien werden durch die Wahlordnung, die Grundordnung, die Satzung der Studierendenschaft und die Geschäftsordnung des Senats geregelt.
Wahlbekanntmachungen
Wahlvorstände
Für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen an der Hochschule sind der zentrale Wahlvorstand und die örtlichen Wahlvorstände verantwortlich.
Zentralen Wahlvorstand
Gemäß § 26 Absatz 1 der Grundordnung der FH Potsdam wählt der Senat aus der Mitte der Hochschule den zentralen Wahlvorstand. Dieser ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- zu den Kollegialorganen
- der Präsidentin oder des Präsidenten
- der Vizepräsidentinnen oder der Vizepräsidenten
- der oder des Vorsitzenden des Senats und der Stellvertreterin/des Stellvertreters.
Dem zentralen Wahlvorstand der Hochschule gehören an:
- Prof. Dr. Günther Neher, Vertreter der Professor*nnen und Vorsitzender
Stellvertretung: Prof. Dr. jur. Claus Richter
- Dr. Katharina Krüth, Vertreterin des akademischen Personals
Stellvertretung: N. N.
- Stephan Schier, Vertreter des nicht-wissenschaftlichen Personals und stellvertretender Vorsitzender
Stellvertretung: Ines Borchert
- Ilka Wellm, Vertreterin der Studierenden
Stellvertretung: N. N.
Örtliche Wahlvorstände
Zur Unterstützung des zentralen Wahlvorstandes wählen die Fachbereichsräte aus der Mitte des Fachbereichs jeweils örtliche Wahlvorstände. Ihnen gehören jeweils aus jeder Gruppe der Mitglieder und Angehörigen des Fachbereichs eine Vertreterin oder ein Vertreter an. Die örtlichen Wahlvorstände sind in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem zentralen Wahlvorstand in ihrem Fachbereich zuständig für die Wahl
- der Dekanin oder des Dekans
- der Prodekanin oder des Prodekans
- der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden des Fachbereichsrates und deren / dessen Stellvertretung.
Wahlausschuss
Gemäß § 26 Absatz 1 der Grundordnung der FH Potsdam wählt der Senat aus der Mitte der Hochschule einen Wahlausschuss. Aufgaben des Wahlausschusses sind die Wahlprüfung und die Entscheidung über Wahlanfechtungen der Wahlen an der Fachhochschule Potsdam. Aus jeder Gruppe der Mitglieder und Angehörigen der Hochschule gehören ihm eine Vertreterin oder ein Vertreter an.
Dem Wahlausschuss der Hochschule gehören an:
- Markus Hillig, Vertreter des nicht-wissenschaftlichen Personals
Stellvertreterin: Alena Kohlmann - Prof. Dr. Birgit Wiese, Vertreterin der Professor*innen
Stellvertretung: Prof. Klaus Keller - Matthias Hauf, Vertreter des akademischen Personals und Vorsitzender
Stellvertretung: N. N. - N. N., Vertretung der Studierenden
Stellvertretung: N. N.
Kontakt
Zentraler Wahlvorstand
