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Informationen zu Praktika im Bachelorstudium

In unseren Bachelor-Studiengängen Soziale Arbeit und Bildung und Erziehung in der Kindheit sind Praktika bzw. Praxistage ein fester Bestandteil des Studiums. Integrierte Praktika ermöglichen Ihnen ein Arbeitsfeld durch eigene Tätigkeiten kennenzulernen und dabei theoretische Kenntnisse durch praktische Erfahrungen zu überprüfen und zu festigen. Das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden.

Übersicht

Unterstützung durch das Transferlabor

Das Transferlabor des Fachbereichs Sozial- und Bildungswissenschaften bietet Beratung und Unterstützung bei Fragen zu Praktika. Erhalten Sie allgemeine Informationen zum Beratungsangebot und zu den Sprechzeiten des Transferlabors.

Praktikum Soziale Arbeit (B. A.)

Praktikum Bildung und Erziehung in der Kindheit (B. A.)

  • Informationen zum Praktikum im Bachelor Bildung und Erziehung in der Kindheit (BABEK) auf einen Blick
  • Downloads: u. a. Praktikumsordnung, Informationen zur Organisation, einzureichende Unterlagen, Praxissemesterverträge Werkstätten I bis III

Unterstützung durch das Transferlabor

Das Transferlabor des Fachbereichs Sozial- und Bildungswissenschaften bietet regelmäßig Sprechzeiten rund um Praktikumsthemen an.
Folgende Angaben sollten E-Mails, z. B. für die Abgabe von Praktikumsverträgen beinhalten. 

  • Matrikelnummer
  • Beginn des Studiums/Studienjahrs (z. B. Studienbeginn 2019)
  • Studienrichtung (BASA oder BABEK)
  • Praxismodul (M 41a-e oder M41b-e / Modul 1, Modul 8, Modul 14)
  • Information über abzugebende Unterlagen (Auflistung)


Bitte geben Sie die Unterlagen per E-Mail ab. Bitte geben Sie Dokumentenblätter als zusammenhängende PDF-Datei ab und beschriften diese mit Ihrem Namen, der Modulbezeichnung und den Beginn Ihres Studiums (z. B.: Praktikumsvertrag_basa_800h_Lilo Mustermann_M41a-e_2019 /Praktikumsvertrag_babek_840h_Mia Mustermann_M8_2023).

Sprechzeiten & Kontakt

Für den Studiengang Soziale Arbeit (BASA)

Für den Studiengang Bildung und Erziehung in der Kindheit (BABEK)

  • Die Beratung zu den Praktika erfolgt direkt in den entsprechenden Werkstattmodulen. Gern beraten wir darüber hinaus zu Fragen der Abgabemodalitäten der Praktikumsdokumente im Transferlabor per E-Mail (praktikum-transferlabor@fh-potsdam.de) oder bei vorheriger Anmeldung in der Teams-Gruppe "Transferlabor Sprechzeit".

Alle Informationen auf einen Blick | Praktika BASA

Umfang

  • Das begleitete Vollzeit-Praktikum im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (BASA) findet im vierten Fachsemester statt.
  • Der Umfang von 800 Stunden ist auf mind. 20 Wochen verteilt.
  • Während der Veranstaltungszeit besuchen Sie im Regelfall an einem Tag der Woche Veranstaltungen an der Hochschule.
  • Ausnahmen aufgrund studienortferner Praktikumsplätze werden mit dem Transferlabor abgesprochen.
  • Dieser Studientag ist nicht Teil der geforderten 800 Zeitstunden. 

Anerkennung & Anmeldung

Die Anerkennung der Praktikumsstellen erfolgt durch das Transferlabor des Fachbereichs Sozial- und Bildungswissenschaften. Auf Antrag erhalten Praktikumsstellen nach Prüfung eine Anerkennung als geeignete Praktikumsstelle für die Zeit von drei Jahren.

Eine Anmeldung zum integrierten Praktikum kann in der Regel erfolgen, wenn Sie den Erwerb von mindestens 60 ECTS-Leistungspunkten nachweisen. Die Wahl der Praktikumsstelle erfolgt individuell.

Praxissemestervertrag

Erhalten Sie von der anerkannten Praktikumsstelle eine Zusage, wird ein Praxissemestervertrag und ein Ausbildungsplan als Teil des Vertrages zwischen der Praxiseinrichtung, dem/der Studierenden und der Fachhochschule abgeschlossen. Der Praxissemestervertrag und der Ausbildungsplan müssen vor Beginn des Praktikums im Transferlabor vorgelegt werden.

  • Der Vertrag wird zwischen Praxisstelle, der FH Potsdam und der, bzw. dem Studierenden geschlossen.
  • Der Vertrag soll in der Regel in dreifacher Ausführung für die drei Parteien ausgefertigt und unterzeichnet werden (digital reicht ein Exemplar).
  • Die Abgabe der unterschriebenen Verträge erfolgt im Transferlabor, am besten per E-Mail an praktikum-transferlabor@fh-potsdam.de oder postalisch, jeweils von den Studierenden und der Praxisstelle unterschrieben.
  • Bitte die nötige Leistungsübersicht mit mind. 60 ECTS-Leistungspunkte mitschicken, damit die Verträge unterschrieben werden können. Die Leistungsübersicht kann bei QIS direkt als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
  • Der Vertrag gilt erst mit der Unterschrift der Fachhochschule Potsdam und dem abgegebenen Leistungsnachweis.
  • Die Verträge sollten so früh wie möglich abgegeben werden, jedoch spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums.

Bitte beachten Sie: Ein begonnenes Praktikum ohne unterschriebenen Vertrag gilt als von der Fachhochschule Potsdam nicht genehmigt.

Ausbildungsplan

Der Ausbildungsplan legt die Lehr- und Lernphasen fest. Der Praxissemestervertrag und der Ausbildungsplan müssen vor Beginn des Praktikums im Transferlabor vorgelegt werden.

  •  Der Ausbildungsplan wird am besten per E-Mail an praktikum-transferlabor@fh-potsdam.de (zurzeit pandemiebedingt digitale Abwicklung von Verwaltungsakten, grundsätzlich wird Papier gespart) abgegeben.
  • Der Ausbildungsplan ist spätestens vier Wochen nach Beginn des Praktikums zur Unterschrift vorzulegen.
  • Der Ausbildungsplan ist für Sie wichtig, um Lernziele festzuhalten und notfalls auch einfordern zu können. Deshalb bekommen Sie eine Kopie zurück.

Nachweis

Nach Abschluss des Praktikums muss eine Bestätigung der Praktikumsstelle über den ordnungsgemäßen Verlauf des begleiteten Praktikums vorgelegt werden. Bitte senden Sie einen Nachweis der geleisteten Stunden in Form eines Dreizeilers von der Praktikumsstelle per E-Mail an pb_basa@fh-potsdam.de.

  • Die zusammenfassende Beurteilung und/oder der Stundennachweis muss in die Aussage münden: Der*die Praktikant*in hat das Praktikum bei dem Träger [Name des Trägers] vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ im Umfang der geforderten 800 Stunden gemäß dem Ausbildungsplan und der Lernzielvereinbarungen erfolgreich bzw. nicht erfolgreich absolviert.
  • Die Bestätigung der 800 Stunden während des Praktikums müssen formuliert sein.

Die Anerkennung erfolgt durch das Transferlabor.

Verbuchung

Für eine erfolgreiche Verbuchung der Praktika ist eine Anmeldung bei QIS in dem entsprechenden Modul erforderlich (M 41 a-e / reguläres Praktikum oder M41 b-e / Auslandspraktikum).

  • Die Anmeldung bei QIS sollte erst mit der Beendigung des Praktikums und der Abgabe des Nachweises zum erfolgreich absolvierten Praktikum im Transferlabor des aktuellen Semesters erfolgen.
  • Bei früherer Anmeldung bei QIS, die mehr als Semester zurückliegt, bitte unbedingt die Anmeldung selbstständig stornieren und eine neue Anmeldung bei QIS vornehmen (z. B. Abgabe des Stundennachweises im Oktober 2021 erfordert eine Anmeldung bei QIS im WiSe 21/22).

Zeitplan

Während der Vorlesungszeit gibt es einen wöchentlichen Hochschultag, an dem im Wechsel Supervision oder Projektentwicklung im Praktikum stattfindet. Dazu muss noch ein weiteres Seminar zu praktikumsrelevanten Methoden belegt werden. Weitere Informationen finden Sie in Ihrer Modulordnung.

In der Regel fangen die meisten Studierenden ihr Praktikum schon im Laufe des Februars an. Obwohl die Lehrveranstaltungen erst gegen Ende März beginnen, fängt die begleitende Supervisionsveranstaltung voraussichtlich schon Ende Februar oder Anfang März an und muss im Zwei-Wochenrhythmus vor dem allgemeinen Beginn der Veranstaltungszeit besucht werden, da für diese Veranstaltung eine Teilnahmepflicht gilt. Auch wenn das Praktikum später beginnt, besteht die Pflicht zur Teilnahme. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihren Planungen.

Downloads Praktikum: Soziale Arbeit (B. A.)

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit:

Alle Informationen auf einen Blick | Praktika BABEK

Umfang

  • Während des Studiums müssen Sie insgesamt 840 Stunden Praxis nachweisen.
  • Das studienbegleitende Praktika findet in Form von wöchentlichen Praxistagen (während des Semesters) und mehrwöchigen Praktika (in den vorlesungsfreien Zeiten im 3. und 4. Semester) statt.
  • Die Praxisstunden sind den zweisemestrigen Werkstätten zugeordnet und werden in den jeweiligen Werkstattmodulen abgerechnet.
    Modul 01: Werkstatt I mit 240 Stunden (Praxistage)
    Modul 08: Werkstatt II mit 180 Stunden (Praxistage) und 320 Stunden (mehrwöchige Praktika)
    Modul 14: Werkstatt III mit 100 Stunden (Praxistage)
  • Hochschultage mit begleitenden Seminaren (Werkstätten) werden den 840 Praxisstunden nicht zugerechnet.

Hinweise

  • Sie suchen sich Ihre Praktikumseinrichtungen selbst in enger Absprache mit Ihren Werkstatt-Dozent*innen; diese beraten Sie auch bei Fragen zu möglichen Einrichtungen. 

  • Ihre Praktika sollten in verschiedenen Kindertagesbetreuungseinrichtungen oder in anderen für die Kindheitspädagogik relevanten Arbeitsfeldern stattfinden. Die Organisation des Praktikums ist der Praktikumsordnung zu entnehmen. 

  • Die Vorbereitung und Organisation können Sie in Ihren Werkstätten sowie mit dem Transferlabor des Fachbereichs besprechen.

  • Alle erforderlichen Dokumente finden Sie in den Downloads für das Praktikum im Studiengang Bildung und Erziehung in der Kindheit.

Praxissemestervertrag

Erhalten Sie von der anerkannten Praktikumsstelle eine Zusage, wird ein Praxissemestervertrag und ein Ausbildungsplan als Teil des Vertrages zwischen der Praxiseinrichtung, dem*der Studierenden und der Fachhochschule abgeschlossen. Der Praxissemestervertrag muss vor Beginn des Praktikums im Transferlabor vorgelegt werden.

  • Der Vertrag soll in der Regel in dreifacher Ausführung für die drei Vertragsparteien ausgefertigt und unterzeichnet werden (digital reicht ein Exemplar).
  • Ihre Werkstatt-Leitung unterschreibt den Vertrag stellvertretend für die Fachhochschule Potsdam.
  • Die Abgabe der unterschriebenen Verträge erfolgt im Transferlabor, am besten per E-Mail an praktikum-transferlabor@fh-potsdam.de oder postalisch, jeweils von den Studierenden, der Praxisstelle und der FH Potsdam unterschrieben.
  • Die Verträge sollten so früh wie möglich abgegeben werden, jedoch spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums.

Bitte beachten Sie: Der Vertrag gilt erst mit den Unterschriften aller Vertragsparteien. Begonnene Praktika ohne unterschriebene Verträge gelten als von der Fachhochschule Potsdam nicht genehmigt.

Nachweis

  • Während des Praktikums muss ein Stundennachweis zur Erfassung der absolvierten Praktikumsstunden geführt werden.
  • Nach Abschluss der festgelegten Praktikumsstunden in einem Modul (Werkstatt I: 240 Stunden, Werkstatt II: 500 Stunden, Werkstatt III: 100 Stunden) werden die Unterlagen für die Verbuchung beim Transferlabor eingereicht.  
  • Die Anerkennung der Praktika erfolgt durch das Transferlabor.

Verbuchung

  • Für eine erfolgreiche Verbuchung der Praktika ist eine Anmeldung bei QIS in den entsprechenden Modulen notwendig.
  • Bitte melden Sie sich erst bei QIS an, wenn Sie die festgelegten Praktikumsstunden in einem Modul erreicht haben.

Downloads Praktikum: Bildung und Erziehung in der Kindheit (B. A.)

Praktikumsordnung für den Studiengang Bildung und Erziehung in der Kindheit:

Allgemeine Informationen sowie Umfang, Aufgaben und Ziele:

Kontakt

Matthias Schreckenbach
Akademischer Mitarbeiter für Theorie und Praxis sozialer Arbeit, Familie/Jugend und Studiengangentwicklung Sozialmanagement (M. A.), Lehrplanung