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Prüfungs-Service

Eine Studentin lernt an einem Laptop

Die Mitarbeiter*innen des Prüfungs-Services begleiten Sie durch Ihr gesamtes Studium. Sie verwalten Ihre Studien- und Prüfungsleistungen bis zur Bachelor- oder Masterprüfung und erstellen die jeweiligen Zeugnisse. Neben dem Prüfungs-Service gibt es die Prüfungsausschüsse, die davon zu trennende Aufgaben wahrnehmen. 

Prüfungs-Service

Services

  • Anmeldungen von Abschlussarbeiten (Die zugehörigen Anmeldeformulare finden Sie auf MyCampus unter "Informationen der Abteilung Studien- und Prüfungs-Service".)
  • Beratung zu Fragen der Studien- und Prüfungsleistungen entsprechend der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen.
  • Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Erstellung der Zulassungsbescheide für Abschlussarbeiten
  • Beratung zu Leistungsübersichten
  • Verwaltung von Anträgen zur Anerkennung und Anrechnung von Leistungen

Sprechzeiten/Öffnungszeiten

  • Di und Do: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Frau Stuppy:

  • Di und Do: 09:00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr
  • Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch oder per E-Mail (pruefungs-service@fh-potsdam.de).
  • Änderungen der Öffnungszeiten werden unter Aktuelles bekanntgegeben.

Raum

Sie finden uns im Hauptgebäude/Raum 017 - 020.

Abschlussarbeiten

Themenvergabe

Das Thema und die fachlichen Betreuer*in wählen Sie eigenständig aus. Bitte nutzen Sie hierfür das entsprechende Antragsformular auf MyCampus unter "Informationen der Abteilung Studien- und Prüfungs-Service". Der Prüfungsausschuss bestätigt das Thema.

Anmeldung

Mit der Bestätigung des Themas durch den Prüfungsausschuss wird die Abschlussarbeit angemeldet und der Abgabetermin wird festgelegt. Der Abgabetermin wird Ihnen mitgeteilt.

Abgabe

Die Abschlussarbeit ist in drei Exemplaren fristgerecht einzureichen. Zusätzlich reichen Sie die Abschlussarbeit auf einem elektronischen Medium (z. B. USB-Stick) ein. Die Anzahl der elektronischen Medien entnehmen Sie Ihrem Zulassungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass eine Selbstständigkeitserklärung in jede Arbeit eingebunden und von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein muss. Zusätzliche Informationen (z. B. zu Gruppenarbeiten) zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit entnehmen Sie der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung

Begutachtung

Der Prüfungs-Service übermittelt die Arbeit Ihren Gutachtern zur Bewertung. Sofern Ihre Studien- und Prüfungsordnung einer Verteidigung der Abschlussarbeit (mündliche Präsentation oder Kolloquium) vorsieht, wenden Sie sich an Ihre Gutachter*innen und schauen Sie in Ihre Studien- und Prüfungsordnung.

Selbstständigkeitserklärung

Mit dieser Erklärung versichern Sie, dass Sie sich wissenschaftlich korrekt verhalten haben und die Abschlussarbeit von Ihnen selbständig verfasst wurde und Sie keine anderen als die angegebenen Quellen verwendet haben.

Erstellung der Abschlussdokumente

Nach der Verbuchung Ihrer letzten Prüfungsleistung werden die Abschlussdokumente erstellt. Die Abschlussdokumente werden von der Dekanin oder dem Dekan und der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet. Die Urkunde wird von der Dekanin oder dem Dekan des für den Studiengang zuständigen Fachbereichs und der Präsidentin oder dem Präsidenten unterzeichnet und mit dem Siegel der Hochschule versehen.

Prüfungsausschuss

Die Prüfungsausschüsse sind nach § 13 der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen Organe des Studiengangs oder mehrerer Studiengänge. Im Prüfungsausschuss sind Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Studierende vertreten. Der Prüfungsausschuss trifft die fachlich-inhaltlichen Entscheidungen und ist daher zum Beispiel zuständig für Anerkennungen, Vergabe der Themen für Abschlussarbeiten, Anwendung von Nachteilsausgleich und Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten in Verbindung mit der Rahmenordnung und der jeweiligen Studienordnung. Der Prüfungsausschuss ist auch zuständig für die Entscheidung über die Zulassung von Bewerbenden für die Masterstudiengänge.

Ansprechpartnerinnen