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Einführung Archivarbeit

Unter einem Archiv versteht man eine Institution oder Organisationseinheit, in der analoge und digitale Dokumente, die zur laufenden Aufgabenerfüllung nicht mehr notwendig sind, erfasst, erschlossen, erhalten, ausgewertet und zugänglich gemacht werden.

Einführung Archivarbeit

Archivmanagement

Betriebswirtschaftliche Methoden in der Arbeit von Archiven, die sich u. a. mit Fragen der Personal- und Ressourcenplanung, der Ziel- und Strategieentwicklung, des Projektmanagements und Dienstleistungsmarketings befassen. Das Archivmanagement trägt dazu bei, archivische und verwaltungstechnische Prozesse transparent zu gestalten und systematisch zu planen.

Archivmanagement

Archivrecht

Viele archivfachliche Fragen in der täglichen Praxis sind Rechtsfragen. Häufig geklärt werden müssen Fragen der Zuständigkeit bei der Übernahme, nach Deposital- oder Einbringungsverträgen oder Regelungen bei der Benutzung und Gebührenerhebung.

Archivrecht

Arbeitsgruppe "Erfassung und Bewertung elektronischer Fachverfahren"

Am 06. Januar 2017 wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit der Bewertung, Übernahme und Archivierung von elektronischen Unterlagen beschäftigt und sich dabei zunächst auf die elektronischen Fachverfahren konzentriert.

Arbeitsgruppe "Erfassung und Bewertung elektronischer Fachverfahren"

Bauakten

Die im Verfahren der Baugenehmigung entstehenden Akten werden als Bauakten bezeichnet. Diese Baugenehmigungsakten enthalten häufig Bauanträge mit Bauplänen, die den Grundriss, die Ansichten und den Gebäudeschnitt des zu errichtenden Gebäudes wiedergeben.

Bauakten

Benutzung und Präsentation

Die Benutzung der Archivalien ist das Ziel jeder Archivarbeit. Die Forschungsanliegen der gegenwärtigen und zukünftigen Benutzer und Benutzerinnen müssen bei der Ausübung aller archivischen Tätigkeiten von Anfang an berücksichtigt werden, um zielgruppenorientierte Angebote gestalten zu können.

Benutzung und Präsentation

Bestandserhaltung

Die Erhaltung der Archivbestände umfasst nahezu alle Bereiche des täglichen Umgangs mit Archivgut, u. a. Standortwahl, bauliche Gestaltung der Magazine, Lagerung, Verpackung, Klimaregulierung, Schimmelprävention und -bekämpfung, Notfallvorsorge, Digitalisierung, Verfilmung oder Massenkonservierung.

Bestandserhaltung

Brandenburgischer Archivtag

Der jährliche Brandenburgische Archivtag des Landesverbands Brandenburg im VDA bietet eine Plattform für Fachinformationen und dem fachlichen Austausch der Kolleginnen und Kollegen untereinander.

Brandenburgischer Archivtag

Digitalisierung

Gerade die Digitalisierung vorhandener Archivbestände spielt im Arbeitsalltag vieler Archive zunehmend eine Rolle. Im Rahmen der Bestandserhaltung ist sie eine sinnvolle Ergänzung zu weiteren vorbeugenden bestandsichernden Maßnahmen.

Digitalisierung

Erschließung

Die Erschließung zählt zu den wesentlichen Kernaufgaben eines Archivs und ist die unabdingbare Voraussetzung für jegliche Form der Benutzung von Archivgut.

Erschließung

Fördermöglichkeiten

In Archiven ergänzt und erweitert Projektarbeit zunehmend die täglichen Aufgaben. Notfallplanung, Digitalisierung, Erschließung – für viele Aufgaben gibt es ein Projekt! Hier finden Sie einen Überblick der verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Förderung

Newsletter

Der Newsletter der Landesfachstelle für Archivberatung Brandenburg informiert Sie regelmäßig über Veranstaltungs- und Beratungsangebote, Fördermöglichkeiten und Aktuelles aus der Fachhochschule Potsdam.

Newsletter

Notfallvorsorge

Notfallvorsorge ist eine zentrale Aufgabe, um den gesetzlichen Auftrag der dauerhaften Aufbewahrung des Archivgutes zu sichern.

Notfallvorsorge

Online-Angebote für Archivar*innen

Zahlreiche Informationsangebote die Archivarinnen und Archivare über neueste Entwicklungen informieren, bei der täglichen Arbeit helfen und weitergehende fachliche Informationen liefern sind mittlerweile leicht online abrufbar.

Online-Angebote

Öffentlichkeits- und Historische Bildungsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit im Archiv bedeutet aktive und überzeugende Vertrauenswerbung in eigener Sache für das eigene Prestige.
Historische Bildungsarbeit ist gekennzeichnet durch die Zusammenarbeit des Archivs "als außerschulischer Lernort".

Öffentlichkeits- und Historische Bildungsarbeit

Personenstandsunterlagen

Auf Grundlage des Personenstandsgesetzes (PStG) vom 01. Januar 2009 sind die Standesämter zur Abgabe der geschlossenen Personenstandsunterlagen an die Archive verpflichtet.

Personenstandsunterlagen

Überlieferung

Unter der historischen Überlieferung in einem Archiv versteht man die Gesamtheit der dort verwahrten historischen Quellen. Die Überlieferung ist ein Ergebnis bewusster archivischer Handlungen.

Überlieferungsbildung

Veranstaltungsreihe "Willkommen in der Digitalen Welt"

Veranstaltungsreihe "Willkommen in der Digitalen Welt" des Brandenburgischen Landeshauptarchivs und der Landesfachstlle für Archive und Bibliotheken zur Digitalen Archivierung.

Veranstaltungsreihe

Veröffentlichungen

Veröffentlichungen der Landesfachstelle, welche die Archivarbeit unterstützen können.

Veröffentlichungen

Einführung in die Archivarbeit

Was ist ein Archiv und welche Aufgaben erfüllt es?

Der Begriff "Archiv" ist in der deutschen Sprache nicht eindeutig definiert. Umgangssprachlich bezeichnet man als Archiv meist einen Platz oder Raum, wo nicht mehr unmittelbar benötigte Materialien abgelegt und für einen längeren Zeitraum aufgehoben werden. Dies kann der Kellerraum oder Dachboden einer Behörde sein, wo die nicht mehr für den täglichen Gebrauch benötigten Akten gelagert werden, solange sie noch rechtlich relevant sein können (Altregistratur), aber auch ein Speicherplatz für elektronische Unterlagen, die nicht mehr zur aktuellen Bearbeitung oder Information relevant sind (z. B. Pressemeldungsarchiv in der Internetpräsentation einer Organisation). Auch wissenschaftliche Zeitschriften, die ihre Beiträge für längere Zeit verfügbar halten sollen, tragen traditionell gern das Wort "Archiv" im Titel. In der Regel wird der Begriff "Archiv" im Zusammenhang mit schriftlicher Überlieferung verwendet, gelegentlich aber auch für Orte, die Gegenständliches verwahren.

Im archivfachlichen Sinn könnte man den Begriff folgendermaßen definieren:

Unter einem Archiv versteht man eine Institution oder Organisationseinheit, in der analoge und digitale Dokumente, die zur laufenden Aufgabenerfüllung nicht mehr notwendig sind, erfasst, erschlossen, erhalten, ausgewertet und zugänglich gemacht werden. Im übertragenen Sinne bezeichnet es auch das Gebäude oder einen Raum.

Mit dieser Definition werden auch zugleich die Aufgaben der Archive benannt.

Archivmanagement

Betriebswirtschaftliche Methoden in der Arbeit von Archiven, die sich u. a. mit Fragen der Personal- und Ressourcenplanung, der Ziel- und Strategieentwicklung, des Projektmanagements und Dienstleistungsmarketings befassen. Das Archivmanagement trägt dazu bei, archivische und verwaltungstechnische Prozesse transparent zu gestalten und systematisch zu planen.

Die Aufgaben von Archiven als gemeinnützige Institutionen beziehen sich auf die Wahrnehmung gesellschaftlicher und verwaltungsbezogener Interessen. Archive agieren in vielfältigen Formen. Übergeordnet agieren diese als Dienstleister zur Bereitstellung von Archivalien als Informationsobjekte. Der erfolgreiche und effiziente Betrieb eines Archivs erfordert neben archivfachlichen Kenntnissen somit verstärkt strategisches und operatives Managementdenken in Planung, Organisation und Kontrolle.

Archivrecht

Viele archivfachliche Fragen in der täglichen Praxis sind Rechtsfragen. Häufig geklärt werden müssen Fragen der Zuständigkeit bei der Übernahme, nach Deposital- oder Einbringungsverträgen oder Regelungen bei der Benutzung und Gebührenerhebung.

Die bereitgestellten Handreichungen und Informationen dieser Seite sollen einerseits Anregungen geben für die Erarbeitung eigener Rechtsgrundlagen und Ordnungen für Träger kleinerer Archive, andererseits aber auch auf aktuelle Rechtsfragen und archivrechtliche Literatur hinweisen.

Am 24. Februar 2021 fand eine Veranstaltung zum Thema "Rechtliche Probleme von Schenkungen und Deposita" der Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken statt. Wir stellen Ihnen die Präsentation zur Verfügung.

Hier stellen wir Ihnen Präsentation zur Veranstaltung der Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken vom 4. September 2019 zur Verfügung.

Weitere Links:

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist 2018 in Kraft getreten, die den Zweck hat, das Datenschutzrecht in der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Die Verordnung knüpft an die Regelungen der bisherigen Datenschutzgesetze an. Neu ist, dass die DSGVO im Gegensatz zu den bisherigen Datenschutzgesetzen von Bund und Ländern auch auf Archivgut anwendbar ist und nicht mehr insgesamt durch die Archivgesetze verdrängt wird. Allerdings ist für „im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke“ eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen, die es den Archiven ermöglichen, weiterhin nach den bewährten Grundsätzen der Archivgesetze zu arbeiten. Die Auswirkungen der DSGVO auf die Archive hat Andreas Nestl von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns zusammengefasst.

Die Präsentationen zur Veranstaltung der Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken vom 5. September 2018 sind hier hinterlegt:

Die Präsentation zur Veranstaltung der Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken vom 13. Februar 2019 ist hier hinterlegt:

Arbeitsgruppe "Erfassung und Bewertung elektronischer Fachverfahren"

Am 6. Januar 2017 wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern mehrerer brandenburgischer Kommunalarchive zusammensetzt.

Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Bewertung, Übernahme und Archivierung von elektronischen Unterlagen und konzentriert sich dabei zunächst auf die elektronischen Fachverfahren. Ziel war und ist es, in einem ersten Schritt alle elektronischen Fachverfahren, die in den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte eingesetzt werden, zu erfassen und zu bewerten. Eine "interne Liste" liegt der Arbeitsgruppe nun vor, die weiter gepflegt wird.

In einem zweiten Schritt sollen die als archivwürdig bewerteten elektronischen Fachverfahren näher betrachtet werden, um die in ihnen entstehenden Unterlagen zu analysieren.

Ausgewählte Ergebnisse aus der Arbeit der Arbeitsgruppe können hier abgerufen werden.

Bauakten

Die im Verfahren der Baugenehmigung entstehenden Akten werden als Bauakten bezeichnet. Diese Baugenehmigungsakten enthalten häufig Bauanträge mit Bauplänen, die den Grundriss, die Ansichten und den Gebäudeschnitt des zu errichtenden Gebäudes wiedergeben. Darüber hinaus beinhalten diese Akten aber auch Schriftstücke, die den Prüf- und Genehmigungsprozess abbilden und die in Form von Protokollen mit Prüfberichten, Stellungnahmen, Auflagen sowie Bescheinigungen zur Baugenehmigung oder Ablehnung umfassen. Die Unterlagen geben vielfach umfassend Auskunft über die Entstehungszeit, den Bauherrn, den Architekten, die bauausführenden Gewerke, die verwendeten Baumaterialien und Baukosten sowie über den Baustil und die Nutzungsart des Gebäudes.

Aber Bauakten beschränken sich nicht allein auf Neubauten, sondern sie dokumentieren gleichfalls genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen an bestehenden Gebäuden.

Es wird deutlich, welchen Fundus an Informationen u. a. für die Hausbauforschung und für die Siedlungsgeschichte die Bauakten bieten können, die vielfach als Archivgut in den Archiven überliefert sind.

Benutzung und Präsentation

Die Benutzung der Archivalien ist das Ziel jeder Archivarbeit. Die Forschungsanliegen der gegenwärtigen und zukünftigen Benutzenden müssen bei der Ausübung aller archivischen Tätigkeiten von Anfang an berücksichtigt werden, um zielgruppenorientierte Angebote gestalten zu können.

 

Benutzung bedeutet die Bereitstellung der Archivalien für vielfältige Forschungsfragen. Das kann im Lesesaal des Archivs durch eine persönliche Einsichtnahme, in Form von schriftlicher oder mündlicher Auskunftserteilung, oder aber auch durch virtuelle Präsentationen (virtueller Lesesaal des Archivs) erfolgen.

Wer ist zur Einsichtnahme in die Unterlagen berechtigt? Für das Land Brandenburg gelten die Bestimmungen des Brandenburgischen Archivgesetzes (BbgArchivG). Nach dem Gesetz kann jeder das Archivgut benutzen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann (§ 9 Abs. 1). Entsprechende Benutzungssperrfristen und -einschränkungen sind hierbei zu berücksichtigen (§§ 10, 11).

Gesetz über die Sicherung und Nutzung von öffentlichem Archivgut im Land Brandenburg (Brandenburgisches Archivgesetz – BbgArchivG)

 

Präsentation von Archivgut erfolgt in den Lesesälen und zunehmend auch außerhalb des Archivs. So werden vielfach Erschließungsdaten online präsentiert. Benutzer*innen erwarten die Verknüpfung der Erschließungsdaten mit digitalisierten Archivbeständen. Dieser Anspruch wird jedoch gegenwärtig noch nicht erfüllt, da u. a. die technischen, finanziellen und personellen Voraussetzungen fehlen.

  • Die Deutsche Digitale Bibliothek ist das zentrale Portal für Kultur und Wissen. Sie macht das kulturelle und wissenschaftliche Erbe der Bundesrepublik über das Internet frei zugänglich.
  • Das Archivportal-D bietet einen spartenspezifischen Zugang zu den Daten der Deutschen Digitalen Bibliothek. Hier sind Informationen über Archiveinrichtungen aus ganz Deutschland enthalten. Zudem werden archivische Erschließungsleistungen sowie digitalisiertes und digitales Archivgut für die Nutzung bereitgestellt.
  • "Arbeitsschritte auf dem Weg in das Archivportal-D der DDB"
  • Tool DDBstudio der Deutsche Digitale Bibliothek bietet die Möglichkeit, eine eigene virtuelle Ausstellung zu kuratieren und zu veröffentlichen.

Hier finden Sie eine Handreichung, die den Archiven hilft, englischsprachige Anfragen kompetent beantworten zu können:

  1. Übersicht von ausgewählten Vokabeln
  2. Formulierungsvorschläge für den Dialog
  3. Formulierungsvorschläge für schriftliche Korrespondenzen

Die Benutzung barrierefrei zu gestalten, muss das Anliegen eines jeden Archivs sein. Barrieren sind vielfältig und es gilt, diese zu erkennen und zu beseitigen.

Weitere Empfehlungen:

 

Bestandserhaltung

Die Erhaltung der Archivbestände umfasst nahezu alle Bereiche des täglichen Umgangs mit Archivgut. Sie beginnt bei einer angemessenen Standortwahl für das Archiv und der baulichen Gestaltung der Magazine, reicht von den Problemen der Lagerung, Verpackung, Klimaregulierung, Schimmelprävention und -bekämpfung bis hin zu Fragen der Notfallvorsorge, Digitalisierung, Verfilmung oder Massenkonservierung.

Zu den Normen, die im Rahmen der Bestandserhaltung von besonderer Bedeutung sind und über den Beuth-Verlag bestellt werden können, gehören:

  • DIN ISO 11799
    "Information und Dokumentation - Anforderungen an die Aufbewahrung von Archiv- und Bibliotheksgut"
  • DIN 67700
    "Bau von Bibliotheken und Archiven - Anforderungen und Empfehlungen für die Planung"
  • DIN ISO 16245
    "Information und Dokumentation - Schachteln, Archivmappen und andere Umhüllungen aus zellulosehaltigem Material für die Lagerung von Schrift- und Druckgut aus Papier und Pergament"

Folgende Beiträge stammen aus der Publikation "Verwahren, Sichern, Erhalten: Handreichungen zur Bestandserhaltung in Archiven", Mario Glauert / Sabine Ruhnah (Hrsg.), Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken, Potsdam 2005."
(Publikationen der Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken Brandenburg)

E-Learning-Kurs zur Bestandserhaltung in Archiven
Fünf regionale und überregionale Archiveinrichtungen aus Belgien, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden gaben den fachlichen Input und entwickelten das Angebot
Hier geht es zum Kurs

Die Nachfolgenden Links führen sie zu Videos mit den Themen Bestandserhaltung und Notfallvorsorge in Archiven und Bibliotheken:

 

 

Brandenburgischer Archivtag

Seit 1998 führt der Landesverband Brandenburg im VDA jährlich den Brandenburgischen Archivtag durch. Hier zeigt sich der Bedarf an Fachinformationen und nach dem Wunsch eines fachlichen Austausches der Kolleginnen und Kollegen untereinander. Hier werden Programme und Informationen zu den Archivtagen (ab 2023) hinterlegt.

Im Mai fand der 25. Archivtag in Seddin (Landkreis Potsdam-Mittelmark) statt. Das Thema „Umbruch als Chance – Archive und Records Management in der digitalen Transformation" fand großes Interesse und zog über 120 Teilnehmende zur Veranstaltung, die Michael Scholz (FHP) eröffnete.

In seinem Grußwort sprach Staatssekretär Tobias Dünow, über den Wandel der Archive im digitalen Zeitalter und stellte dabei auch persönliche Bezüge heraus. Kristina Starkloff, die in ihrem Grußwort den VdA-Gesamtvorstand vertrat, hob das 25-jährige Jubiläum des Brandenburgischen Archivtages hervor. Der Bedarf an Fachinformationen und fachlichem Austausch mit Kolleg*innen ist weiterhin groß. Mit Blick auf das diesjährige Archivtagsprogramm verband sie die Hoffnung, dass die Archive „aufgrund des großen Engagements von Kolleginnen und Kollegen zukünftig sogenannte dark ages in der Überlieferung eindämmen können".

Inhaltliche Schwerpunkte der Fachvorträge bildeten zum einen die Umbrüche in den Verwaltungen durch die gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung digitaler Dienstleistungen sowie die Einführung der E-Akte, zum anderen die gegenwärtige und künftige Rolle der Archive in diesen Umbrüchen und Probleme bei der Übernahme erster digitaler Unterlagen.

In idyllischer Umgebung wurde zudem nach zwei digitalen Archivtagen die Gelegenheit zum persönlichen Austausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen und zum Gespräch mit den Fachausstellern intensiv genutzt.

Digitalisierung

Der Begriff "Digitalisierung" umfasst die digitale Reproduktion, Bereitstellung sowie Publikation von Findmitteln und Archivgut im Netz. Gerade die Digitalisierung vorhandener Archivbestände spielt im Arbeitsalltag vieler Archive zunehmend eine Rolle. Im Rahmen der Bestandserhaltung ist sie eine sinnvolle Ergänzung zu weiteren vorbeugenden bestandssichernden Maßnahmen. Archivbestände können so in digitaler Form den Benutzern zur Verfügung gestellt werden, was zur Schonung der Originale beiträgt. Die Digitalisierung bietet daher die Möglichkeit, einen vorbeugenden Bestandsschutz der Originale wirkungsvoll zu leisten (Sicherungs-, Schutz- und Benutzungsdigitalisat) und stellt dabei einen Partner der Sicherungs- und Schutzverfilmung dar. Eine weitere Rolle wird zukünftig die Ersatzdigitalisierung spielen, da im Falle von Informationsträgern, die extrem vom Zerfall betroffen und auf Dauer nicht zu erhalten sind (u. a. Thermokopien, Ormig-Abzüge, Magnetbänder), das Ersatzmedium (Digitalisat) an Stelle des Originals treten wird. Das Ersatzdigitalisat muss daher hohe Qualitätskriterien erfüllen und ist anschließend dauerhaft aufzubewahren.

Die Digitalisierung bietet eine Vielzahl weiterer zusätzlicher Möglichkeiten für eine zeitgemäße und kompetente Aufgabenerfüllung, die u.a. den Erwartungen heutiger und zukünftiger Archivbenutzer gerecht werden kann. So wird von den Benutzern die Präsentation von Erschließungsdaten als auch die Präsentation ausgewählter digitalisierter Archivbestände erwartet. Der Weg in das Archivportal-D der Deutschen Digitalen Bibliothek bietet hierfür u. a. geeignete Möglichkeiten.

Die Digitalisierung ist Chance, Herausforderung und eine zusätzliche Aufgabe zugleich. Eine Aufgabe, die einer konzeptionellen Herangehensweise bedarf. Es sind im Vorfeld Fragen zu beantworten: Was, wie und womit digitalisiert werden soll, und wie eine dauerhafte Sicherung, Pflege, benutzerfreundliche Recherche und Präsentation aller digitaler Unterlagen garantiert werden kann?

Koordinierungsstelle Brandenburg-digital
am Fachbereich Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam.
Ziel der Koordinierungsstelle ist die Verbesserung der digitalen Präsentation von Kulturgut aus dem Land Brandenburg. Daher werden von ihr die Einrichtungen des kulturellen Erbes zur Beteiligung an Digitalisierungsprojekten und kooperativen Präsentationsplattformen unterstützt.

Die Deutsche Digitale Bibliothek ist das zentrale Portal für Kultur und Wissen. Sie macht das kulturelle und wissenschaftliche Erbe der Bundesrepublik über das Internet frei zugänglich.
Arbeitsschritte auf dem Weg in das Archivportal-D der DDB

Das Archivportal-D bietet einen spartenspezifischen Zugang zu den Daten der Deutschen Digitalen Bibliothek. Hier sind Informationen über Archiveinrichtungen aus ganz Deutschland enthalten. Zudem werden archivische Erschließungsleistungen sowie digitalisiertes und digitales Archivgut für die Nutzung bereitgestellt.

Erschließung

Die Erschließung zählt zu den wesentlichen Kernaufgaben eines Archivs und ist die unabdingbare Voraussetzung für jegliche Form der Benutzung von Archivgut. Dennoch gerät sie in der täglichen Arbeit gerade kleinerer, personell schwach ausgestatteter Archive oft in den Hintergrund, was vielfach zu schwer aufzuholenden Erschließungsrückständen führt. Die Handreichungen und Informationen dieser Seite geben Hinweise für eine fachgerechte und effiziente Erschließung und weisen auf überregionale Richtlinien und Erschließungshilfsmittel hin.

Fördermöglichkeiten

In Archiven ergänzt und erweitert Projektarbeit zunehmend die täglichen Aufgaben. Notfallplanung, Digitalisierung, Erschließung – für viele Aufgaben gibt es ein Projekt! Die vielfältigen Angebote der Projektförderung kurbeln diesen Boom zusätzlich an. Diese Seite möchte einen Überblick der verschiedenen Fördermöglichkeiten geben.

Eine von der Landesfachstelle erstellte Förderfibel für Brandenburger Archive möchte eine Orientierung besonders in Frage kommender Fördermöglichkeiten bieten.

Archive in kommunaler und freier Trägerschaft werden durch ein Digitalisierungsprogramm darin unterstützt, ihre Angebote und Dienstleistungen ins Digitale zu übertragen und zeitgemäße Anwendungen und Vermittlungsformen zu schaffen. Folgende Projekte stehen aus diesem Programm zur Verfügung, die vom Deutschen Bibliotheksverband e.V. für Bibliotheken und Archive durchgeführt werden:

Projekt "Nutzerorientierte Neustrukturierung des Portals Deutsche Digitale Bibliothek (DDB)" Ziel: Das deutsche kulturelle Erbe der Öffentlichkeit kostenlos und jederzeit digital zugänglich zu machen. Für das dazugehörige Teilprojekt "Zielgerichtete Digitalisierungsförderung bei Kultureinrichtungen aus dem Netzwerk der DDB" / Förderprogramm von Digitalisierungsprojekten besteht eine Fördermöglichkeit zur Digitalisierung von Objekten und ihrer Aufnahme in das Portal der DDB.

Anträge können ausschließlich über das Online-Antragsformular des Deutschen Bibliotheksverband e.V. eingereicht werden. Das Antragsformular wird ab dem 25.02.2021, 10:00 Uhr, freigeschaltet.

WissensWandel. Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von Neustart Kultur Das Förderprogramm verfolgt u.a. das Ziel, den Zugang zu den Angeboten und Beständen der Archive unabhängig von einer Nutzung vor Ort zu sichern. Es besteht für Archive die Möglichkeit, eine Förderung für Digitalisierungsprojekte und die Beschaffung technischer Ausstattung zu erhalten. Es können einmalig Fördermittel beantragt werden. Die maximale Antragssumme liegt zwischen 50.000 und 200.000 EURO. Erforderlich ist die finanzielle Eigenbeteiligung der Einrichtungen durch bare Eigenmittel oder Drittmittel in Höhe von 10% der Gesamtkosten. Anträge werden ab dem 15. September 2021 laufend entgegengenommen und in Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden.

Aus der EU - Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) ein Förderprogramm aufgelegt, um im Rahmen dieser Initiative den Ausbau digitaler Infrastruktur in Kultureinrichtungen im Land Brandenburg mit 8 Millionen Euro zu fördern.

Ziel der Förderung ist es, Kultureinrichtungen im Land Brandenburg bei der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu unterstützen. Die Kulturbranche soll dabei gefördert werden, ihre Leistungsfähigkeit, Wachstumsdynamik sowie die Innovationskraft durch digitale Sichtbarkeit und Nutzbarkeit ihrer Kulturangebote zu verbessern. Weiteres Ziel der Förderung ist es u. a., Betriebs- und Prozessinnovationen von Kultureinrichtungen durch Digitalisierung zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen, die bestehende betriebliche Prozesse und kulturelle Angebote durch Digitalisierung modernisieren: die Planung, Anschaffung und Implementierung von digitaler Infrastruktur sowie die im Zusammenhang damit gegebenenfalls notwendig werdende Schulung der eigenen Mitarbeitenden.

Die Zuwendung wird zweckgebunden in Form einer Projektförderung in Höhe von bis zu 100 % gewährt. Die Mindestfördersumme pro Projekt beträgt 200.000 Euro.
Die Mittel müssen bis zum 31. Dezember 2022 abgerechnet werden.

Antragsstellung und Zuwendung erfolgt über die: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg stellt nach Maßgabe des Haushaltes des Landes zum Zweck der Digitalisierung von Kulturgut jährlich Projektfördermittel bereit.

  • Ziel Digitalisierung von Kulturgut: digitale Verfügbarkeit des kulturellen Erbes aus Einrichtungen in Brandenburg
  • Ziel Kulturelle Bildung: Innovationsförderung kultureller Bildung in Brandenburg

Hinweise:

Derzeit können keine Anträge eingereicht werden, aber es besteht die Möglichkeit einer Projektberatung zu diesem Förderzweck:
Fachhochschule Potsdam Koordinierungsstelle Brandenburg-digital
E-Mail: kbd­@fh-potsdam.de
Telefon: +49 331 580-1530

Förderprogramm zur Digitalisierung des kulturellen Erbes

Das kulturelle Erbe ist Teil nicht nur der Brandenburger, sondern auch der deutschen Geschichte und somit von übergreifendem Interesse. Es ist in besonderem Maße geeignet, kulturelle und regionale Identität zu fördern. Es spielt eine Rolle in der kulturellen Bildung. Das in Einrichtungen bewahrte kulturelle Erbe ist Sachquelle der brandenburgischen Geschichte. Das MWFK fördert die Herstellung von Digitalisaten des kulturellen Erbes. Ziel der Förderung ist die digitale Verfügbarkeit des kulturellen Erbes.

Die Antragstellung erfolgt über das:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 31
Dortustraße 36
14467 Potsdam

Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung schriftlichen Kulturgutes (KEK) bietet jährlich zwei Förderlinien an. Bis Januar 2021 konnten für beide Linien Projektanträge eingereicht werden. Die Antragsfrist ist somit abgelaufen.

weitere Informationen unter: www.kek-spk.de/start

Bestandserhaltung. Förderlinien der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (KEK)
Es ist voraussichtlich davon auszugehen, dass die KEK 2022 erneut folgende zwei Förderlinien zur Verfügung stellen kann:

  • BKM-Sonderprogramm 2022
    Feuchtigkeit, Säurefraß oder Schimmel: Viele historische Handschriften und Bücher in Deutschlands Archiven und Bibliotheken sind akut gefährdet. Um dieses national wertvolle Erbe für künftige Generationen zu bewahren, stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) voraussichtlich auch 2022 Mittel für das Sonderprogramm zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Deutschland bereit.
  • KEK-Modellprojektförderung 2022
    Die KEK unterstützt 2022 mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder (KSL) deutschlandweit ausgewählte Modellprojekte zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts. Die Förderung von Modellprojektvorhaben trägt auf verschiedenen Ebenen zur nachhaltigen Sicherung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken bei. Die Förderung des Originalerhalts anhand exemplarischer Modellprojekte macht die Ergebnisse als Good Practices nachnutzbar. Zur Beantragung von KEK-Modellprojektförderung im Jahr 2022 wird voraussichtlich erneut themenoffen aufgerufen: Die antragsstellenden Einrichtungen können damit selbst festlegen, in welchen Bereichen des Originalerhalts sie theoretische oder praktische Erfahrungen sammeln und Know-how aufbauen wollen. In begrenztem Umfang ist voraussichtlich eine Förderung überjähriger Projekte möglich

Hinweise zur Beantragung für das Haushaltsjahr 2022 sind in Kürze hier zu finden. Auf der Website der KEK sind die Schritte zur erfolgreichen Projektdurchführung hinterlegt. Die dort ebenfalls einzusehende Projektliste liefert Anregungen für eigene Projektideen.

Die Landesfachstelle steht bei Rückfragen zu allen genannten Fördermöglichkeiten und für individuelle Beratungen zur Verfügung.
Ansprechpartnerin: Sabine Stropp

Newsletter der Landesfachstelle für Archivberatung Brandenburg

Newsletter rund um archivfachliche Themen 2020:

Notfallvorsorge

Notfallvorsorge ist eine zentrale Aufgabe, um den gesetzlichen Auftrag der dauerhaften Aufbewahrung des Archivgutes zu sichern.

Notfälle passieren immer wieder. Das Spektrum möglicher Gefahren ist sehr groß. Beispielhaft seien hier Naturgewalten, technische Defekte oder auch menschliches Versagen genannt. Jede Gefahr birgt das Risiko, dass sich daraus ein Notfall bzw. eine Katastrophe entwickeln kann. Diese können wiederum dazu führen, dass das in den Kultureinrichtungen verwahrte Kulturgut beschädigt oder sogar zerstört wird. Daher muss durch entsprechende Maßnahmen Vorsorge getroffen werden! Eine Maßnahme stellt die Notfallplanung dar (von der Risikoanalyse bis zur Erstellung eines individuellen Notfallplans ...).

Ein Risiko ist immer negativ behaftet, denn es weist auf die Möglichkeit einer Gefahr hin, einen Schaden zu erleiden.

Eine Gefahr stellt eine Bedrohung dar, die unterschiedliche Ursachen haben und einen Notfall auslösen kann.

Ein Notfall ist ein „kleines“ Ereignis, das Gefahr in Verzug anzeigt und abwehrende Maßnahmen erfordert. Gerät der Notfall außer Kontrolle, dann kann das zu einer Katastrophe führen.

Die Notfallplanung konzentriert sich auf den Notfall! Bei Katastrophen kommen Feuerwehr, THW etc. zum Einsatz. Erst nach deren Freigabe kommen dann die Notfallmaßnahmen zum Einsatz.

siehe Christoph Wenzel: Notfallprävention und -planung für Museen, Galerien und Archive, Köln 2007.

Die Stufen der Notfallplanung:

1. Risikoanalyse
2. Prävention
3. Notfallplan
4. Reaktion
5. Wiederherstellen

Empfehlungen und Vorgehensweisen zur Erstellung eines Notfallkonzepts von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin:

Empfehlungen und Vorgehensweisen zur Erstellung eines Notfallkonzepts von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin:

Das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finanzierte Projekt SiLK -
SicherheitsLeitfaden Kulturgut, bietet ein kostenfreies Onlinetool zu Fragen der Sicherheit und des Schutzes von Kulturgut. Mithilfe von Fragebögen kann eine Selbstevaluation durchgeführt werden:

 

Das Ziel des Kulturgutschutzes nach der Haager Konvention ist es, national bedeutsames Kulturgut zu schützen und für künftige Generationen zu bewahren. Demnach soll
Kulturgut von herausragendem Wert auch im Fall von kriegerischen Auseinandersetzungen geschützt werden. Umfassende Informationen zum Kulturgutschutz nach der Haager Konvention sind auf den Seiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe abrufbar:

Eine Projektgruppe aus den Archives nationales de Luxembourg, dem Saarländischen Landesarchiv und dem LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum hat in Kooperation mit der Fernuniversität der Niederlande (Open Universiteit Heerlen) einen E-Learning-Kurs "Notfallvorsorge" entwickelt. Er versteht sich als Baustein zum Aufbau einer Notfallprävention und steht auf dem E-Learning-Portal www.bestandserhaltung.eu zur Verfügung.

Das Portal der Notfallverbünde Kulturgutschutz in Deutschland  hält Informationen zur Notfallvorsorge bereitet. Hier sind unter anderem weiterführende Empfehlungen, Muster und Literaturhinweise zum Thema hinterlegt. Außerdem dient das Portal dem Austausch und der Vernetzung zwischen den Notfallverbünden.

 

Öffentlichkeits- und Historische Bildungsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit im Archiv bedeutet aktive und überzeugende Vertrauenswerbung in eigener Sache für das eigene Prestige, u. a. durch Tage der offenen Tür sowie Presse- und Medienarbeit. Die Erstellung von Publikationen ist ebenfalls eine Möglichkeit der Öffentlichkeitsarbeit, zu der die Archive gesetzlich verpflichtet sind. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat Anspruch darauf, zu erfahren, welche Schätze sich hinter den Mauern der Archive verbergen. Öffentlichkeitsarbeit dient als Grundlage dafür, dass das Archiv in seinem gesellschaftlichen Umfeld als geachtetes Mitglied anerkannt wird. Um diese wirkungsvoll zu gestalten, muss sie in die Archivarbeit fest integriert sein und systematisch durchgeführt werden.

Historische Bildungsarbeit ist gekennzeichnet durch die Zusammenarbeit eines Archivs "als außerschulischer Lernort" mit Schulen, aber auch mit der historisch interessierten Öffentlichkeit.

Die Öffentlichkeitsarbeit sollte gut vorbereitet und planvoll gestaltet werden, um erfolgreich zu sein. Eine konzeptionelle Herangehensweise wird daher empfohlen:

Öffentlichkeitsarbeit – konzeptionelle Herangehensweise

Personenstandsunterlagen

Auf Grundlage des Personenstandsgesetzes (PStG) sind die Standesämter seit 01. Januar 2009 zur Abgabe der geschlossenen Personenstandsunterlagen an die Archive verpflichtet. Ein wesentlicher Kernpunkt des PStG besteht darin, dass die Fortführung der Personenstandsregister durch die Standesämter begrenzt ist. Anschließend unterliegen die geschlossenen Register der Anbietungspflicht an die zuständigen Archive. Archivbenutzende erhalten somit die Möglichkeit der Recherche, z. B. zur Familien- und Heimatforschung, in diesen Beständen auf Grundlage der archivrechtlichen Bestimmungen.

Überlieferungsbildung

Unter der historischen Überlieferung in einem Archiv versteht man die Gesamtheit der dort verwahrten historischen Quellen. Die Überlieferung ist ein Ergebnis bewusster archivischer Handlungen. Zur Überlieferungsbildung gehören die Erfassung des Registraturguts im Zuständigkeitsbereich des Archivs im Falle amtlicher Überlieferung sowie die Erarbeitung eines Sammlungs- oder Dokumentationsprofils bei nichtamtlicher Überlieferung.

Eng mit der Überlieferungsbildung ist die Tätigkeit der archivischen Bewertung verbunden. Denn aus der Gesamtmenge der schriftlichen Überlieferung des Zuständigkeitsbereichs eines Archivs werden in der Regel nur ca. 3% bis 10% als archivwürdig bewertet und als Archivgut übernommen.

Fragen der Überlieferungsbildung und der Bewertung stellen sich für jedes Archiv in der täglichen Arbeit, sei es beim Umgang mit massenhaft gleichförmigen Aktenbeständen aus der eigenen Verwaltung, sei es bei der Entscheidung über die Einwerbung von nichtamtlichem Archivgut. Die Landesfachstelle initiiert regelmäßig Arbeitsgruppen, die sich mit diesen Fragen beschäftigen. Vertreter aus kommunalen Archiven verständigen sich über theoretische und methodische Bewertungsgrundsätze zu ausgewählten Archivbeständen, die als Empfehlungen den anderen Archiven zur Verfügung gestellt werden.

Die Handreichungen und Informationen dieser Seite sollen Hinweise für eine planmäßige Überlieferungsbildung vor allem kommunaler Archive geben. Außerdem werden praktische Hilfen zur Bewertung einzelner Aktengruppen zur Verfügung gestellt.

Veranstaltungsreihe "Willkommen in der Digitalen Welt"

  • Präsentation  der Auftaktveranstaltung "Willkommen in der Digitalen Welt" von Hannah Ruff (Stabsstelle AG Digitale Archivierung, Brandenburgisches Landeshauptarchiv) in Kooperation mit der Landesfachstelle für Archive und Bibliotheken am 25.10.2023. Weitere Informationen zur Digitalen Archivierung im Verbund auf der Webseite des Brandenburgischen Landeshauptarchivs.

Veröffentlichungen

Kontakt

Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken Brandenburg

Sabine Stropp
Mitarbeiterin Landesfachstelle für Archive und Öffentliche Bibliotheken Brandenburg
Dozentin