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Internationale Studierende – Studieren an der FH Potsdam

Internationale Studierende arbeiten gemeinsam an einem Laptop

Wir freuen uns, dass Sie sich als international Studierende*r für ein Studium an der Fachhochschule Potsdam interessieren. Ob Design, Architektur und Städtebau oder Soziale Arbeit: Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an abwechslungsreichen Bachelor- und Master-Studiengängen an.

Informationen zum Studienstart in Deutschland

Visum

Informieren Sie sich vor Ihrer Einreise nach Deutschland, ob Sie ein Visum brauchen. Das Auswärtige Amt hat eine Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise nach Deutschland erstellt.

Um ein Visum zu beantragen, wenden Sie sich an die deutsche Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland. Eine Liste der Websites der deutschen Vertretungen im Ausland befindet sich auf der Website des Auswärtigen Amts.

Für internationale Studieninteressierte kommen unterschiedliche Visa in Frage. Sie warten noch auf Ihren Zulassungsbescheid oder müssen eine Aufnahmeprüfung machen? Dann beantragen Sie ein Visum zur Studienbewerbung. Sie haben bereits einen Zulassungsbescheid der Hochschule? Dann können Sie ein Visum zu Studienzwecken (nationales Visum) beantragen.

Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein. Ein Touristenvisum kann nicht nachträglich in ein Visum zu Studienzwecken oder eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

Erforderliche Unterlagen sind u. a.

  • gültiger Reisepass
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Finanzierungsnachweis (z. B. Sperrkonto)
  • Zulassungsbescheid der Hochschule (Visum zu Studienzwecken)
  • Nachweis Hochschulzugangsberechtigung (Visum zur Studienbewerbung)
  • ggf. Nachweis von bisherigen Studienleistungen und Sprachkenntnissen

Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Botschaft zu den individuellen Möglichkeiten, Fristen, Voraussetzungen und einzureichenden Unterlagen. Beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Visums mehrere Monate dauern kann. Stellen Sie den Antrag frühzeitig.

Sperrkonto

Der Nachweis ausreichend finanzieller Mittel ist eine Voraussetzung für das Visum und die Aufenthaltserlaubnis zum Studium in Deutschland. Häufig wird dieser Nachweis durch ein Sperrkonto erbracht.

Folgende Voraussetzungen muss ein Sperrkonto erfüllen:

  • Das Konto muss ausreichend Guthaben enthalten, um die Kosten des Aufenthalts in Deutschland zu finanzieren. Dabei gelten Regelsätze, die sich an den Sätzen für deutsche Studierende orientieren. Seit dem 01. Januar beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf 11.208 Euro.
  • Das Konto darf nur das Abheben eines bestimmten Betrags pro Monat (aktuell: 934 Euro) zulassen.
  • Das Konto darf nur mit Zustimmung eines*einer Sperrbegünstigten aufgelöst werden.

Informationen zu Anbietern für die Eröffnung eines Sperrkontos erhalten Sie bei den deutschen Auslandsvertretungen. Das Auswärtige Amt führt eine Liste mit Anbietern, die deutschlandweit Sperrkonten anbieten, und stellt Hinweise zur Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland für Studierende vor der Einreise zur Verfügung.

Um in Deutschland studieren zu können, müssen Sie krankenversichert sein. Ein gültiger Krankenversicherungsnachweis ist u. a. Voraussetzung für die Immatrikulation.

Weitere Informationen zur Krankenversicherung für internationale Studierende.

Die Fachhochschule Potsdam hat keine eigenen Wohnheime. Sie müssen sich selbstständig um Ihre Unterkunft kümmern. Wohnraum in Berlin und Potsdam ist teuer und sehr begehrt. Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche.

Das Studentenwerk Potsdam bietet günstigen Wohnraum für Studierende der FH Potsdam. Achtung: Wohnheimplätze sind begrenzt und die Nachfrage ist hoch. Ein Platz im Wohnheim ist nicht garantiert.

Weitere Informationen zum Thema "Wohnen in Potsdam".

Anmeldung

Sobald Sie eine Unterkunft gefunden haben, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen im zuständigen Einwohnermeldeamt melden. Dies gilt für jeden Umzug, egal ob Sie innerhalb einer Stadt umziehen oder aus einer anderen Stadt bzw. einem anderen Land in eine Stadt ziehen. Für die Anmeldung müssen Sie persönlich zum Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts gehen. Termine sind online buchbar. Nach der Anmeldung bekommen Sie Ihre Meldebestätigung. Die Meldebestätigung brauchen Sie u. a. für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis oder die Kontoeröffnung. 

Wenn Sie in Berlin wohnen, können Sie sich bei allen Berliner Bürgerämtern anmelden, unabhängig davon, ob Sie in dem Bezirk wohnen oder nicht.

Erforderliche Unterlagen sind u. a.

  • gültiger Pass
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Anmeldeformular des Einwohnermeldeamts

Bürger*innen der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz brauchen keine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen sich jedoch beim zuständigen Bürgerservice anmelden.

Ausländer*innen, die mit einem nationalen Visum eingereist sind und einen längeren Aufenthalt planen, müssen vor Ablauf des Visums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Auch Ausländer*innen, die ohne Visum einreisen dürfen, müssen für einen Aufenthalt über 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Zuständig für die Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist die Ausländerbehörde des Wohnorts. Für den Antrag müssen Sie persönlich erscheinen. Einen Termin können Sie online vereinbaren.

Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt. Sie kann mit Bedingungen verknüpft und verlängert werden. Die jeweilige Dauer ist abhängig vom Aufenthaltszweck.

Erforderliche Unterlagen sind u. a.

  • gültiger Pass
  • aktuelles biometrisches Foto
  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • Finanzierungsnachweis
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Immatrikulationsbescheinigung oder bedingte Zulassung
  • Meldebestätigung
  • ggf. Studienprognose

Verbindliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer verantwortlichen Ausländerbehörde.

Internationale Studierende aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Internationale Studierende aus anderen Ländern mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium dürfen 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Ohne Zustimmung der Ausländerbehörde dürfen keine freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeiten ausgeübt werden.

Solange Studierende ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium widmen, bleiben sie versichert, auch wenn sie nebenher arbeiten. Es gibt jedoch verschiedene Beschäftigungen, die Sie auf der Website der Techniker Krankenkasse finden können.

Wissenschaftliche oder studentische Hilfstätigkeiten können zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden, müssen aber mit der zuständigen Ausländerbehörde abgestimmt werden.

Unabhängig von der Staatsangehörigkeit gilt, wer mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, muss höhere Versicherungsbeiträge (Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherung) zahlen.

Aktuelle Stellen- und Praktikumsausschreibungen passend zu Ihrem Studienfach finden Sie z. B. in der Stellen- und Praktikumsbörse für Studierende und Alumni der Fachhochschule Potsdam.

Weitere Informationen und Beratungsangebote zur Studienfinanzierung erhalten Sie auf den Seiten der Studienberatung.

Unterstützung für internationale Studierende

FHP Connect - Studierende vernetzen

Wie ist das Studium an der FH Potsdam? Fragen Sie doch einfach Studierende unseres internationalen Studierendennetzwerks FHP Connect. Sie begleiten internationale Studierende vor und während ihres Studiums an der FHP - Betreuung auf Augenhöhe!

FHP Connect

Buddy Programm

Das Buddy Programm bringt neue internationale Studierende mit Studierenden der FH Potsdam in höheren Fachsemestern zusammen. Ihr Buddy hilft Ihnen beim Studienstart. Jetzt gleich anmelden!

Buddy Programm

STIBET Studienabschluss-Stipendien

STIBET Studienabschluss-Stipendien richten sich an internationale Degree-Seeking Studierende, die ihr Studium innerhalb eines Jahres abschließen.

Die Stipendien werden zweimal im Jahr für das Winter- und Sommersemster ausgeschrieben.

STIBET Studienabschluss-Stipendien

Die Preisträgerin des DAAD Presies, Phantina Sholi hält ihre Urkunde und ein Strauß Blumen hoch. Sie steht in einem grün bewachsenen Garten.
Phantina Sholi erhält den DAAD-Preis 2023 © Rhona Hayday Reimann

DAAD Preis

Der mit 1.000 Euro dotierte und aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanzierte DAAD-Preis zeichnet jedes Jahr herausragende internationale Studierende aus, die sich sowohl durch besondere akademische Leistungen als auch bemerkenswertes gesellschaftliches oder interkulturelles Engagement hervorgetan haben. Mit dem Preis soll einer breiteren Öffentlichkeit deutlich gemacht werden, welche Bereicherung internationale Studierende für die Hochschulgemeinschaft darstellen.

Die Ausschreibung an der FH Potsdam erfolgt in der Regel im Mai. Potentielle Preisträger*innen müssen durch Lehrende der Hochschule nominiert werden.

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