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Lehren im Ausland mit Erasmus+

Werden Sie Teil der europäischen Wissensgemeinschaft. Das europäische Programm Erasmus+ fördert kurzzeitige Lehrendenmobilität zu Unterrichtszwecken an europäischen Partnerhochschulen. Die Gastlehrenden sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Alle Infos auf einen Blick

Ihre Vorteile

  • Vermittlung Ihrer Expertise
  • Internationale Lehrerfahrung
  • Einblicke in neue Lehrformen
  • Förderung des Austausches zwischen der Partneruniversität und der FH Potsdam
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Dauer des Aufenthaltes

Die Dauer der Mobilität kann zwischen 2 Tagen und 2 Monaten betragen (jeweils ohne Reisezeiten).

Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthaltszeitraums gilt der erste Tag, an dem der oder die Teilnehmer*in an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss, das Enddatum ist der letzte Tag, an welchem der oder die Teilnehmer*in an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss.

Aus Gründen der zur Verfügung stehenden Mittel kann nicht immer die komplette Aufenthaltsdauer finanziert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Dienstreisen für Lehrveranstaltungen an der Partnerhochschule mit mindestens acht Stunden Lehre pro Woche. Bei Aufenthalten von mehr als 5 Tagen erhöht sich die Zahl der Lehrstunden um jeweils 8 Stunden pro 5 Tage.

Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Formen stattfinden: als Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktorand*innen, Teilnahme an Rigorosa etc.

Sie können direkt Kontakt mit den Partnerhochschulen aufnehmen. Sie können auch in der Datenbank Erasmus+ Teaching Mobility Platform suchen.

Wer kann teilnehmen?

  • Dozent*innen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Dozent*innen ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • Unternehmenspersonal

Finanzielle Förderung

Sie erhalten vor dem Mobilitätsbeginn eine Fahrkostenpauschale sowie eine länderabhängige Tagespauschale. Eine zusätzliche Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten nach dem Aufenthalt ist nicht nötig. Sollten die tatsächlichen Kosten die maximale Bewilligung übersteigen, sind die zusätzlichen Kosten von den Teilnehmenden selbst zu tragen oder durch andere Fördertöpfe an der FHP zu decken.

Tagespauschale nach Ländergruppe

Sie erhalten pro Aufenthaltstag eine länderabhängige Tagespauschale. Die Pauschalen sind wie folgt durch das Erasmus+ Programm vorgegeben:

180 Euro/Tag Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
160 Euro/Tag Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
140 Euro/Tag Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Reisekostenpauschale

Die Reisekosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort des Aufenthaltes mit einem europaweit einheitlichen Berechnungsinstrument der EU-Kommission ermittelt. Wenn Sie die gesamte oder einen Teil der Strecke zum Aufenthaltsort mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, erhalten Sie ggf. einen zusätzlichen Zuschlag (Top-up) auf Ihre Reisekostenpauschale (umweltfreundliches Reisen).

Entfernung Pauschale Zuschuss umweltfreundliches Reisen
10-99 km 20 Euro -
100–499 km 180 Euro 210 Euro
500–1999 km 275 Euro 320 Euro
2.000–2.999 km 360 Euro 410 Euro
3000 –3999 km 530 Euro 610 Euro
4000 7999 km 820 Euro -
8000 km und mehr: 1.500 Euro
Internationale Flaggen wehen im Wind

Partnerhochschulen für den Lehraufenthalt

Zur Übersicht aller Partnerhochschulen, an denen Sie über das Erasmus+ Programm einen Lehraufenthalt absolvieren können, gelangen Sie hier. 

Übersicht der Partnerhochschulen

  • Ablauf und Antrag

    In nur wenigen Schritten zum erfolgreichen Antrag!

  • 1. Gastdozentur anbahnen

    Organisieren Sie das gewünschte Vorhaben. Besprechen Sie die Aktivität in Ihrem Fachbereich bzw. mit Vorgesetzten und nehmen Sie Kontakt zu den Partnerhochschulen auf.

  • 2. Antrag im International Office einreichen

    Schicken Sie möglichst 6 Wochen vor Aufenthaltsbeginn den Antrag mit den zugehörigen Unterlagen an das International Office (anke.weiss@fh-potsdam.de). Das International Office informiert Sie über die Förderung und schickt die Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement). Reichen Sie die folgenden Unterlagen ein:

    • Interner Antrag (unter Downloads und im Dokumentencenter)
    • Mobility Agreement (unter Downloads und im Dokumentencenter)
    • Dienstreiseantrag (im Dokumentencenter) Als Zweck geben Sie an: "Erasmus+ Personalmobilität, Budgetverantwortung International Office" und bei "4 Voraussichtliche Kosten & Erstattung" wählen Sie "Keine (nur Versicherungsschutz)" - Das International Office unterschreibt als Budgetverantwortliche.
  • 3. Lehraufenthalt vorbereiten und durchführen

    Flug und Unterkunft können Sie jetzt selbst buchen.

    Schließen Sie ggf. Zusatzversicherungen für das Ausland ab. Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist mit keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Im Rahmen der bestätigten Dienstreise mit Erasmus-Förderung greift lediglich die gesetzliche Unfallversicherung für hauptberuflich beschäftigte Mitarbeiter*innen der FH Potsdam auch im Ausland. Wir raten zu einer Auslandskrankenversicherung, einer Abdeckung durch eine Haftpflichtversicherung auch im Ausland und ggf. zu einer Reiseversicherung und/oder Lebensversicherung.

    Hinweis: Sammeln Sie ggf. Rechnungen, Tickets o.ä. für Ihre Einkommenssteuererklärung, wo Sie die überschüssige Mobilitätsförderung als Einkommen angeben, oder zusätzliche Kosten deklarieren können.

  • 4. Förderung abschließen

    Nach dem Aufenthalt müssen Sie noch die folgenden Schritte abschließen:

    • EU Survey Umfrage ausfüllen (online)
    • Confirmation of Stay durch die aufnehmende Einrichtung unterschreiben lassen (unter Downloads und im Dokumentencenter)

    Frist für die Einreichung: 6 Wochen nach dem Enddatum. Das International Office ist berechtigt die Erasmus-Förderung teilweise oder ganz zurückzufordern, wenn Sie die einzureichenden Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellen!

    Ggf. können Sie bei der Einkommenssteuererklärung die überschüssige Mobilitätsförderung als Einkommen angeben, oder zusätzliche Kosten deklarieren.

Downloads

Interner Antrag für eine Erasmus Staff Mobility (PDF, 116.37 KB)
Formular zur Beantragung einer Förderung für eine Erasmus Staff Mobility (Training oder Teaching)
Confirmation of Stay Erasmus+ Staff Mobility - Teaching (PDF, 54.91 KB)
Formular für die Anwesenheitsbestätigung des Erasmus Aufenthaltes zu Lehrzwecken

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