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Lehren im Ausland mit Erasmus+

Werden Sie Teil der europäischen Wissensgemeinschaft! Die FHP fördert Sie über das europäische Programm Erasmus+ mit einem Mobilitätszuschuss für kurzzeitige Lehrendenmobilität zu Unterrichtszwecken an europäischen Partnerhochschulen

Alle Infos auf einen Blick

Worum geht's?

Machen Sie eine internationale Lehrerfahrung und vermitteln Sie als Gastlehrende*r an einer Partnerhochschule der FHP Ihr Fachwissen. Bekommen Sie Einblick in neue Lehrformen. Tauschen Sie Lehrinhalte und -methoden aus. Bauen Sie Ihr Netzwerk aus und fördern Sie den Austausch zwischen der Partnerhochschule und der FH Potsdam.

Wer kann teilnehmen?

  • Dozent*innen, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Dozent*innen ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende
  • wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • Promovierende mit vertraglichem Verhältnis an der FH Potsdam

Was wird gefördert?

Gefördert werden Dienstreisen für Lehrveranstaltungen an der Partnerhochschule mit mindestens acht Stunden Lehre pro Woche. Bei Aufenthalten von mehr als 5 Tagen erhöht sich die Zahl der Lehrstunden um jeweils 8 Stunden pro 5 Tage. Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Formen stattfinden: als Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktorand*innen, etc.

Wohin gehen?

Die Partnerhochschulen der FH Potsdam verfügen über bewährte Netzwerke und umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Austauschs. Nehmen Sie direkt Kontakt mit den Partnerhochschulen auf. Sie können auch in der Datenbank Erasmus+ Teaching Mobility Platform suchen.

 

Wie lange ins Ausland?

Die Dauer der Förderung beträgt zwischen 2 Tagen und 2 Monaten (jeweils ohne Reisezeiten). Aus Gründen der zur Verfügung stehenden Mittel kann nicht immer die komplette Aufenthaltsdauer finanziert werden.

Finanzielle Förderung

Sie erhalten vor dem Beginn des Auslandsaufenthaltes eine Fahrkostenpauschale und eine länderabhängige Tagespauschale.

Sie erhalten pro Aufenthaltstag eine länderabhängige Tagespauschale. Die Pauschalen sind wie folgt durch das Erasmus+ Programm vorgegeben:

180 Euro/Tag Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
160 Euro/Tag Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
140 Euro/Tag Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Die Reisekosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort des Aufenthaltes mit einem europaweit einheitlichen Berechnungsinstrument der EU-Kommission ermittelt. 

Wenn Sie die gesamte oder einen Teil der Strecke zum Aufenthaltsort mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, erhalten Sie ggf. einen zusätzlichen Zuschlag (Top-up) auf Ihre Reisekostenpauschale (umweltfreundliches Reisen).

Entfernung Pauschale Zuschuss umweltfreundliches Reisen
10 – 99 km 20 Euro -
100 – 499 km 180 Euro 210 Euro
500 – 1999 km 275 Euro 320 Euro
2.000 – 2.999 km 360 Euro 410 Euro
3000 – 3999 km 530 Euro 610 Euro
4000 – 7999 km 820 Euro -
8000 km und mehr: 1.500 Euro

Hinweise für den Aufenthalt

Den Flug und die Unterkunft müssen Sie selbst buchen.

Eine Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten nach dem Aufenthalt anhand von Belegen ist nicht nötig, da Sie Pauschalen erhalten.
Ggf. können Sie bei der Einkommenssteuererklärung die überschüssige Mobilitätsförderung als Einkommen angeben, oder zusätzliche Kosten deklarieren. Sammeln Sie also trotzdem Rechnungen, Tickets o. ä.

Schließen Sie Zusatzversicherungen für das Ausland ab. Im Rahmen der bestätigten Dienstreise mit Erasmus-Förderung greift die gesetzliche Unfallversicherung für hauptberuflich beschäftigte Mitarbeiter*innen der FH Potsdam auch im Ausland. Ansonsten ist die Erasmus+ Förderung mit keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Wir raten zu einer Auslandskrankenversicherung, einer Abdeckung durch eine Haftpflichtversicherung auch im Ausland und ggf. zu einer Reiseversicherung und/oder Lebensversicherung.

Antrag stellen

Vor dem Aufenthalt

Schicken Sie möglichst 6 Wochen vor Aufenthaltsbeginn den Antrag an das International Office (anke.weiss@fh-potsdam.de) mit den folgenden Unterlagen:

  • Interner Antrag
  • Mobility Agreement 
  • Dienstreiseantrag – Als Zweck geben Sie an: "Erasmus+ Personalmobilität, Budgetverantwortung International Office" und bei "4: Voraussichtliche Kosten & Erstattung" wählen Sie "Keine (nur Versicherungsschutz)" – Das International Office unterschreibt als Budgetverantwortliche.

Nach dem Auslandsaufenthalt

  • EU Survey Umfrage ausfüllen (online)
  • Confirmation of Stay durch die aufnehmende Einrichtung unterschreiben lassen

Das International Office ist berechtigt, die Erasmus-Förderung teilweise oder ganz zurückzufordern, wenn sie die nötigen einzureichenden Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellen!

Kontakt

Anke Weiß
Koordinatorin für Auslandsmobilität und Erasmus
Koordinatorin für Mehrsprachigkeit

Datenschutz

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