Lehren im Ausland mit Erasmus+
Werden Sie Teil der europäischen Wissensgemeinschaft! Die FHP fördert Sie über das europäische Programm Erasmus+ mit einem Mobilitätszuschuss für kurzzeitige Lehrendenmobilität zu Unterrichtszwecken an europäischen Partnerhochschulen.
Was ist Erasmus+ Lehrendenmobilität (STA)?
Worum geht es?
Machen Sie eine internationale Lehrerfahrung, stärken Sie die europäische Dimension und vermitteln Sie als Gastlehrende*r an einer Partnerhochschule der FHP Ihr Fachwissen Studierenden, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Erhalten Sie Einblick in neue Lehrformen, entwickeln Sie neue gemeinsame Studienprogramme und tauschen Sie Lehrinhalte und -methoden aus. Bauen Sie Ihr Netzwerk aus und fördern Sie den Austausch zwischen der Partnerhochschule und der FH Potsdam.
Wer kann teilnehmen?
- Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- akademische Mitarbeitende
- Promovierende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
Was wird gefördert?
Gefördert werden Gastdozenturen für Lehrveranstaltungen an einer bestehenden Partnerhochschule. Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Formen stattfinden: als Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktorand*innen, etc.
Dabei müssen Sie mindestens acht Stunden Lehre pro Woche unterrichten. Bei Aufenthalten von mehr als 5 Tagen erhöht sich die Zahl der Lehrstunden um jeweils 8 Stunden pro 5 Tage.
Wohin gehen?
Die Partnerhochschulen der FH Potsdam verfügen über bewährte Netzwerke und umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Austauschs. Nehmen Sie direkt Kontakt mit den Partnerhochschulen auf. Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern und Partnerländern.
Sie können auch in der Datenbank Erasmus+ Teaching Mobility Platform suchen.
Wie lange und wie viel?
Die Dauer der Mobilität kann zwischen 2 Tagen und 2 Monaten betragen (jeweils ohne Reisezeiten). Aus Gründen der zur Verfügung stehenden Mittel kann nicht immer die komplette Aufenthaltsdauer finanziert werden. In der Regel werden bis zu 5 Tage Programm gefördert. Die Förderung erfolgt durch Pauschalen und besteht aus einer Finanzierung für Reisekosten und Aufenthaltskosten, sowie ggf. Reisetagen.
Finanzielle Förderung
Sie erhalten vor der Mobilität eine Reisekostenpauschale sowie eine länderabhängige Tagespauschale. Reisetage werden nach Bedarf und Notwendigkeit zusätzlich gefördert.
Eine Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten nach dem Aufenthalt ist nicht nötig.
Sollten die tatsächlichen Kosten die maximale Bewilligung übersteigen, sind die zusätzlichen Kosten von den Teilnehmenden selbst zu tragen oder durch andere Fördermittel an der FHP zu decken.
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