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Lehren im Ausland mit Erasmus+

Werden Sie Teil der europäischen Wissensgemeinschaft! Die FHP fördert Sie über das europäische Programm Erasmus+ mit einem Mobilitätszuschuss für kurzzeitige Lehrendenmobilität zu Unterrichtszwecken an europäischen Partnerhochschulen

Was ist Erasmus+ Lehrendenmobilität (STA)?

Worum geht es?

Machen Sie eine internationale Lehrerfahrung, stärken Sie die europäische Dimension und vermitteln Sie als Gastlehrende*r an einer Partnerhochschule der FHP Ihr Fachwissen Studierenden, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Erhalten Sie Einblick in neue Lehrformen, entwickeln Sie neue gemeinsame Studienprogramme und tauschen Sie Lehrinhalte und -methoden aus. Bauen Sie Ihr Netzwerk aus und fördern Sie den Austausch zwischen der Partnerhochschule und der FH Potsdam.

Wer kann teilnehmen?

  • Professor*innen und Dozent*innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • akademische Mitarbeitende
  • Promovierende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gastdozenturen für Lehrveranstaltungen an einer bestehenden Partnerhochschule. Lehrveranstaltungen können in verschiedenen Formen stattfinden: als Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktorand*innen, etc.

Dabei müssen Sie mindestens acht Stunden Lehre pro Woche unterrichten. Bei Aufenthalten von mehr als 5 Tagen erhöht sich die Zahl der Lehrstunden um jeweils 8 Stunden pro 5 Tage. 

Wohin gehen?

Die Partnerhochschulen der FH Potsdam verfügen über bewährte Netzwerke und umfangreiche Erfahrungen im Bereich des Austauschs. Nehmen Sie direkt Kontakt mit den Partnerhochschulen auf. Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern und Partnerländern

Sie können auch in der Datenbank Erasmus+ Teaching Mobility Platform suchen.

Wie lange und wie viel?

Die Dauer der Mobilität kann zwischen 2 Tagen und 2 Monaten betragen (jeweils ohne Reisezeiten). Aus Gründen der zur Verfügung stehenden Mittel kann nicht immer die komplette Aufenthaltsdauer finanziert werden. In der Regel werden bis zu 5 Tage Programm gefördert. Die Förderung erfolgt durch Pauschalen und besteht aus einer Finanzierung für Reisekosten und Aufenthaltskosten, sowie ggf. Reisetagen.

Finanzielle Förderung

Sie erhalten vor der Mobilität eine Reisekostenpauschale sowie eine länderabhängige Tagespauschale. Reisetage werden nach Bedarf und Notwendigkeit zusätzlich gefördert.

Eine Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten nach dem Aufenthalt ist nicht nötig. 

Sollten die tatsächlichen Kosten die maximale Bewilligung übersteigen, sind die zusätzlichen Kosten von den Teilnehmenden selbst zu tragen oder durch andere Fördermittel an der FHP zu decken.

Sie erhalten pro Aufenthaltstag eine länderabhängige Tagespauschale. Die Pauschalen sind wie folgt durch das Erasmus+ Programm vorgegeben:

ZiellandFörderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der AktivitätFörderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15. – 60. Tag der Aktivität
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
inkl. Partnerländer Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat, Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien
180 EUR / Tag126 EUR
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern160 EUR / Tag112 EUR
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn140 EUR / Tag98 EUR

Die Reisekosten werden in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort des Aufenthaltes mit einem europaweit einheitlichen Berechnungsinstrument der EU-Kommission ermittelt.

Wenn Sie den größten Teil der Reise zum und vom Aufenthaltsort mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, erhalten Sie eine erhöhte Reisekostenpauschale. Weitere Informationen zur Green Travel im Erasmus+ Programm

ReisedistanzStandardreiseGreen Travel
10 und 99 km28 Euro56 Euro
100 und 499 km211 Euro285 Euro
500 und 1999 km309 Euro417 Euro
2000 und 2999 km395 Euro535 Euro
3000 und 3999 km580 Euro785 Euro
4000 und 7999 km1.188 Euro1.188 Euro
8000 km oder mehr1.735 Euro1.735 Euro

 

Mit dem Programm Erasmus+ möchte die Europäische Union einen wesentlichen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit leisten.

Realkostenanträge helfen dabei, im Ausland entstandene Mehrkosten auszugleichen. Folgende Möglichkeiten zur zusätzlichen Förderung gibt es:

  • Hochschulmitarbeitende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können bis zu 15.000 Euro pro Personalmobilität erhalten, um z. B. Assistenz-, erhöhte Unterkunfts- und Reisekosten abzudecken. Außerdem können Zusatzmittel für vorbereitende Reisen beantragt werden.
  • Hochschulmitarbeitende, die mit Kind/Kindern ins Ausland gehen, können neben Reisekosten einen Zuschuss zu Betreuungs- und Unterkunftskosten für die Kinder erhalten.

Einen Überblick über die zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auf der Erasmus+ Seite über finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen.

Antrag und Ablauf

Schicken Sie zur Antragsfrist (jeweils im November und Februar) den Antrag mit den folgenden Unterlagen per E-Mail an das International Office (international@fh-potsdam.de):

  • interner Antrag (von Ihnen unterschrieben)
  • Mobility Agreement (mind. von Ihnen unterschrieben, idealerweise auch schon mit der Unterschrift der Partnerhochschule)

Die Angaben im internen Antrag dienen der Berechnung der Förderung. Das Mobility Agreement ist der Antrag für das Vorhaben.

Bei der Auswahl spielen folgende Kriterien eine Rolle, auf die Sie in den Antragsunterlagen eingehen können:

  • strategische Relevanz für die Hochschule oder den Fachbereich und Zweck über den Auslandsaufenthalt hinaus (Nachhaltigkeit der Aktivität)
  • Qualität des Vorhabens und Einbettung in das Curriculum an der FHP. Bewertet wird, ob das Vorhaben Studierendengruppen zugutekommt (zum Beispiel durch eine BIP Teilnahme), oder ob es in Zusammenarbeit mit Partnerhochschulen einen Beitrag zum englischsprachigen Lehrangebot der FHP leistet.

Das International Office informiert Sie über die Höhe der Förderung und schickt eine Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement). Jetzt können Sie mit der Organisation des Aufenthaltes beginnen. 

Die Reise und die Unterkunft buchen Sie selbst. 

Folgende Schritte müssen Sie erledigen:

  • Reichen Sie Ihren Dienstreiseantrag bei der Abteilung Personal (fortbildung@fh-potsdam.de) ein. Als Budgetverantwortliche unterschreibt das Team des International Office. Die Unterschrift der Vorgesetzten darf nicht fehlen.
  • Lassen Sie ggf. das Mobility-Agreement jetzt von der aufnehmenden Einrichtung unterschreiben.
  • Reichen Sie Belege für nachhaltiges Reisen beim International Office ein.

Schließen Sie ggf. Zusatzversicherungen für die Zeit im Ausland ab. Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist mit keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Im Rahmen der bestätigten Dienstreise mit Erasmus-Förderung greift lediglich die gesetzliche Unfallversicherung für hauptberuflich beschäftigte Mitarbeiter*innen an der FH Potsdam auch im Ausland. Wir raten daher zu einer Auslandskrankenversicherung, einer Abdeckung durch eine Haftpflichtversicherung im Ausland und ggf. zu einer Reiseversicherung und/oder Lebensversicherung.  

Lassen Sie die Letter of Confirmation  durch die aufnehmende Einrichtung unterschreiben und schicken Sie sie per E-Mail an das International Office.

Sammeln Sie ggf. Rechnungen, Tickets, o. ä. für Ihre Einkommenssteuererklärung, in der Sie die überschüssige Mobilitätsförderung aus den Pauschalen als Einkommen angeben, oder zusätzliche Kosten deklarieren können.

Nach dem Auslandsaufenthalt müssen Sie die folgenden Schritte abschließen:

  • EU Survey Umfrage ausfüllen (online)
  • Resümee schreiben und ans International Office schicken
  • ggf. Belege für nachhaltiges Reisen im International Office einreichen

Frist für die Einreichung: 6 Wochen nach dem Enddatum. Das International Office ist berechtigt, die Erasmus-Förderung teilweise oder ganz zurückzufordern, wenn sie die nötigen einzureichenden Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig bereitstellen.

Darüber hinaus ist eine Abrechnung der Dienstreise mit Belegen nicht erforderlich. Ggf. können Sie bei der Einkommenssteuererklärung die überschüssige Mobilitätsförderung als Einkommen angeben, oder zusätzliche Kosten deklarieren.

Kontakt

Hochschulkoordinator für Erasmus und Austauschprogramme
Stv. Leitung

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