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Studienfinanzierung – Studieren mit Plan

Studierende im Sommer auf dem Campus
© Yana Stoeva

Ein Studium lohnt sich: es verschafft Zugang zu Wissen und eröffnet berufliche Perspektiven. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie eine gesicherte Finanzierung des Traumstudiums gelingt.

Aktuelles

Weitere News
Euro-Scheine aufgefächert auf einem Tisch
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News

Bewerbungsphase für Stipendienprogramm der Stiftung der Deutschen Wirtschaft gestartet

Das Stipendium des Studienförderwerks Klaus Murmann setzt sich aus zwei Säulen zusammen – einem ideellen Förderprogramm und der finanziellen Unterstützung.

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„Stipendium für dich!“ – Studienstiftung ruft Studierende im ersten und zweiten Semester zur Bewerbung auf

Bundesweit sucht die Studienstiftung des deutschen Volkes ab sofort wieder unter dem Motto „Stipendium für dich!“ nach engagierten und leistungsstarken Studierenden im ersten oder zweiten Semester. Studienanfänger*innen können sich bis zum 15. Februar 2023 um ein Stipendium bewerben.

Studierende in Teamarbeit an einer Tafel
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Hohe Energiekosten – sozialrechtliche Ansprüche für Studierende

Bundesweite Kampagne "Energie-Hilfe" gestartet, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden.

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News

Neuigkeiten zum BAföG

Das Studentenwerk Potsdam hat alle Neuigkeiten und wesentlichen Informationen rund um das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende zusammengefasst.

Beratungsangebote in Potsdam

Wenn Sie ein konkreten Beratungsbedarf haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Wir vermitteln gerne weiter. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auf diesen Seiten ausführliche Informationen zur Finanzierung eines Studiums in Potsdam. Hauptansprechpersonen für Fragen der Studienfinanzierung in Potsdam sind:

Studentenwerk Potsdam

Das Studentenwerk Potsdam ist der Dienstleister für Studierende in Potsdam, Wildau und Brandenburg an der Havel. Es betreibt Studierenden-Wohnheime, Mensen und Cafeterien und bietet ein breitgefächertes Beratungsangebot zu Studienfinanzierung, Jobvermittlung sowie sozial- und psychotherapeutischer Beratung.

Studentenwerk Potsdam

AStA der FH Potsdam

Studierende der FH Potsdam mit Beratungsbedarf können sich beim Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA) der FH Potsdam melden.
Der AStA ist die studentische Vertretung der FH Potsdam. Hier können Sie u.a. Beratungen in Anspruch nehmen und Förderungen für Projekte beantragen.

Darüber hinaus kooperiert der AStA der FH Potsdam eng mit dem der Universität Potsdam, sodass weitere Beratungsangebote in Anspruch genommen werden können:

AStA der FH Potsdam

Beratungsstelle Potsdam der Verbraucherzentrale Brandenburg

Die Beratungsstelle Potsdam der Verbraucherzentrale Brandenburg bietet zu Themen der allgemeine Lebenshaltungskosten ein vielfältiges Beratungsangebot, das für Studierende der FH Potsdam kostenlos ist:

  • Beratung zu Studien- und Lebenskosten
  • Beratung zu Finanz- und Versicherungsthemen (auch Studienkredite)
  • Beratung zu allgemeinen Verbraucherfragen (vom Fitnessvertrag bis zu den Rundfunkgebühren)
  • Energiesparberatung
  • Beratung rund um Telefon- und Internetdienste

Um Anmeldung wird gebeten.

Beratungsstelle Potsdam der Verbraucherzentrale Brandenburg

arbeiterkind.de

Die soziale Herkunft darf nicht über den Bildungsweg eines Menschen entscheiden. Die Vision von arbeiterkind.de ist, dass in Deutschland jedes Kind aus einer nicht-akademischen Familie mit geeigneter Qualifikation die Chance auf einen Bildungsaufstieg erhält. Ausführliche regionale Beratung und offene Treffen sind Teile des Angebots.

arbeiterkind.de

6 Tipps für den Studierenden-Geldbeutel

Rundfunkbeitrag

Folgende Studierende haben die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag(GEZ) befreien zu lassen:

  • Studierende, die nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden und nicht bei den Eltern wohnen. Bei der Beantragung muss eine beglaubigte Kopie des BAföG-Bescheides beiliegen. Diese erhält man gegen eine Gebühr von 2,00 EUR beim Studentenwerk im Sekretariat des BAföG-Amts.
  • Studierende mit umfangreichen, köprerlichen Einschränkungen können eine Befreiung oder Beitragsermäßigung beantragen

Kindergeld

Kindergeld zählt im BAföG nicht als Einkommen und wird bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Das Kindergeld wird in der Regel den Eltern gezahlt. Der Studierende kann jedoch auch verlangen, dass der Kindergeldanspruch auf ihn übergeleitet wird, wenn von keiner Seite Ausbildungsunterhalt gezahlt wird. Sofern Auszubildende eigene Einnahmen erzielen (und hierzu zählt auch BAföG in Höhe des Zuschussteils), ist die Einkommenshöchstgrenze von 7680 EUR brutto für den Bezug des Kindergeldes zu beachten. Vom Einkommen werden Werbungskosten und weitere Vorsorgeaufwendungen/Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Bei einem BAföG-Anspruch von 530 EUR im Monat und studentischen Nebeneinkünften aus einem Minijob von monatlich 400 EUR, bleibt beispielsweise der Kindergeldanspruch erhalten.

Elternunabhängige BAföG-Förderung

Es gibt drei Situationen in denen das Einkommen der Eltern beim BAföG-Antrag nicht berücksichtigt wird:

  • Studierende, die nach einer Berufsausbildung mindestens drei Jahre erwerbstätig waren und bei denen Ausbildung und Erwerbstätigkeit zusammengerechnet mindestens sechs Jahre beträgt. Die Erwerbstätigkeit muss mit einem bestimmten Mindesteinkommen verbunden sein.
  • Studierende, die nach dem 18. Geburtstag mindestens fünf Jahre erwerbstätig waren und ein bestimtes Mindesteinkommen erzielt haben.
  • Studierende, die das Studium nach dem 30. Geburtstag beginnen und noch förderungsfähig sind.

Elternunabhängige BAföG-Förderung

Arbeitslosengeld II / Sozialgeld

Bei Beantragung eines Urlaubssemesters wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Erziehung eines Kindes, besteht kein Anspruch mehr auf BAföG. Sofern eine Hilfebedürftigkeit festgestellt wird, besteht jedoch ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt über das Arbeitslosengeld ll.

Ein weiterer Grund für Anspruch auf Arbeitslosengeld ll, ist ein Teilzeitstudium. Jedoch soll dies hier nur die Zeit überbrücken, bis eine Arbeitsstelle gefunden wurde. Anders ist es bei einem Teilzeitstudium mit Anwesenheitspflicht, da es hier schwerer sein kann,erwerbstätig zu sein.

Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag haben folgende Personen:

  • Schwangere nach der zwölften Schwangerschaftswoche
  • Alleinerziehende mit Kindern
  • Schwerkranke 

Familienangehörige von Studierenden haben einen Anspruch auf Sozialgeld, wenn sie nicht erwerbsfähig sind. Für Kinder steigt dieser Betrag mit dem Alter.

Rückerstattung Semesterticketbeitrag

Der AStA informiert zu Möglichkeiten den Beitrag für das Semesterticket zurückzubekommen. Des Weiteren besteht ein Sozialfonds für Studierende, die sich das Ticket nicht leisten können.

Rückerstattung Semesterticket

Girokonto

Die meisten Konten für Studierende sind kostenlos. Darüber hinaus wird bei vielen Anbietern eine kostenlose EC-Karte angeboten. In der Regel ist es ausreichend, jedes Semester eine gültige Studienbescheinigung als Nachweis einzureichen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, die Angebote der einzelnen Anbieter zu vergleichen und somit jährlich viel Geld zu sparen.

Studieren in besonderen Lebenssituationen

Studieren mit Kind

Nicht einfach – aber machbar und planbar. Mehr Infos finden Sie auf den Seiten unserer Familienbeauftragten.

Studentische Eltern

Studieren im Ausland

Für Studierende, die Erfahrungen im Ausland sammeln möchten und einen Auslandsaufenthalt in Betracht ziehen, bietet das Internation Office Informationen zu Förderprogrammen und Stipendien an.

Informationen zu Förderprogrammen und Stipendien

Studieren in Zeiten der Wohnungsnot

Die Kosten für Miete gehören zu den größten Posten der Studienfinanzierung. Wohnen in Potsdam und Berlin ist teuer. Alle Infos zum Wohnen in Potsdam.

Wohnen in Potsdam