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Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsangebote

Lebensbegleitendes Lernen hat eine besondere arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Bedeutung. Aus diesem Grund wird berufliche Qualifizierung unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert. Informieren Sie sich über aktuelle Fördermöglichkeiten und erhalten Tipps rund um das Thema Bildungsurlaub.

Förderungen im Überblick

Bildungsscheck Brandenburg

Gefördert werden können berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg. Darüber hinaus können berufliche Weiterbildungsmaßnahmen in gemeinnützigen Einrichtungen förderfähig sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können außerdem Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer eine Förderung erhalten. Die Förderung wird nicht durch die ZEW, sondern über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragt und durch diese bewilligt.

Wichtig: Eine Förderung setzt in der Regel voraus, dass der Antrag vor Beginn der Weiterbildung gestellt wird. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anmeldung zu einem unserer Weiterbildungsprogramme direkt bei der ILB über die geltenden Förderbedingungen, Voraussetzungen und Antragsfristen.

Bildungsfreistellung

Unter Bildungsfreistellung – auch "Bildungsurlaub/Bildungszeit" genannt – versteht man den gesetzlich geregelten Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Die Details sind in Landesgesetzen geregelt. Zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren stehen in Berlin und Brandenburg für politische und berufliche (Berlin und Brandenburg) sowie kulturelle (nur Brandenburg) Weiterbildung zur Verfügung:

Bei den meisten unserer Angebote handelt es sich um anerkannte Weiterbildungen, für die Sie Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub in Anspruch nehmen können. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung

Auf den Seiten der Weiterbildungsdatenbank Brandenburg erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Förderprogramme des Landes Brandenburg, des Bundes und der Europäischen Union. Die Palette der Förderangebote und -mittel umfasst sowohl monetäre Unterstützungsangebote wie Zuschüsse, Darlehen oder Beteiligungen als auch nicht-monetäre Hilfe, beispielsweise Beratung oder Coaching.

Hinweis: Unsere Weiterbildungen sind grundsätzlich förderfähig. Bitte erkunden Sie sich noch vor Ihrer Anmeldung beim Fördergeber (z. B. ILB) über dessen Förderbedingungen.

Weiterbildungskosten steuerlich geltend machen

Weiterbildungskosten können bei der jährlichen Steuererklärung als Werbungskosten oder als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies gilt für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen (auch Ausbildungs- und Studiengänge), die einen Bezug zur Erwerbstätigkeit haben und entweder der Vertiefung/Auffrischung von Kenntnissen oder der Vorbereitung auf einen beruflichen Aufstieg dienen. Auch Aufwendungen für Qualifizierungen, die eine berufliche Neuorientierung vorbereiten, können steuerlich geltend gemacht werden. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt.

Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE)

Die BBiE der Agentur für Arbeit unterstützt Erwachsene dabei, ihre berufliche Laufbahn zu gestalten oder neu auszurichten – insbesondere bei Fragen zur Finanzierung von Weiterbildungen. Die BBiE bietet unter anderem:

  • Prüfung der Förderfähigkeit Ihrer Weiterbildung
  • Informationen zu geeigneten Förderprogrammen und Finanzierungsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln

In Brandenburg und Berlin erreichen Sie die BBiE über die Agentur für Arbeit.

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld unterstützt Beschäftigte, deren Arbeitsplatz sich durch Strukturwandel verändert. Es wird an die Arbeitgeber*innen gezahlt und sichert damit während einer Weiterbildung Ihr Gehalt ab. So können Sie sich neue Qualifikationen aneignen, ohne auf Einkommen verzichten zu müssen.

Hinweis: Damit das Qualifizierungsgeld genutzt werden kann, muss es im Unternehmen eine Betriebsvereinbarung oder eine tarifvertragliche Regelung zur Qualifizierung geben. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.

Kontakt

ZEW – Zentrale Einrichtung Weiterbildung

Raum 1.10