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Ethikkommission der Fachhochschule Potsdam

Die Ethikkommission gewährt Wissenschaftler*innen der FH Potsdam Hilfe und Beratung in Bezug auf ethische und rechtliche Aspekte ihrer Forschung und deren Folgen am Menschen und am Tier. Sie wurde gemäß BbgHG (§ 64 Abs. 3) durch den Senat eingerichtet und wird diesem ein Mal pro Amtsperiode Bericht erstatten.

Aufgabe

Die Ethikkommission befasst sich bei Bedarf mit der ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen von Forschungsvorhaben, z. B. mit dem möglichen Einsatz für nicht friedliche Zwecke, und prüft, ob alle Vorkehrungen zur Minimierung von Risiken getroffen wurden bzw. ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken besteht.

Gegenstand der Prüfung sind insbesondere folgende Vorhaben:

  • Interventionsstudien, Projekte, die körperliche und/oder seelische Beeinträchtigungen und Risiken für die Proband*innen beinhalten; Forschungen, zu denen der „informed consent“ (Einverständnis nach Aufklärung) der zu untersuchenden Personen nicht einholbar ist (z. B. sehr junge Kinder oder bei Verschleierung der Messintention).
  • Vorhaben, mit denen erhebliche sicherheitsrelevante Risiken für Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben verbunden sind. Risiken bestehen insbesondere bei Forschungsvorhaben, von denen anzunehmen ist, dass sie Wissen, Produkte oder Technologien hervorbringen, die unmittelbar von Dritten missbraucht werden können. Gleiches gilt, wenn während der Durchführung eines Forschungsvorhabens sicherheitsrelevante Risiken erkennbar werden.
  • Vorhaben an Tieren, welche nach dem Tierschutzgesetz eine Genehmigung erfordern und die darüber hinaus ethische Bedenken hervorrufen können.

Ethik-Richtlinien

Näheres zu den Aufgaben und Grundsätzen der Ethikkommission der Fachhochschule Potsdam regelt die Ordnung der Ethikkommission.
Die Ethikkommission orientiert sich an den Standards wissenschaftlicher Integrität; vgl. hierzu z. B.:

Anfragen & Anträge

Im Merkblatt finden Sie erste Informationen. Fragen, auf die Sie sich vorbeireiten sollten, wenn Sie einen Antrag stellen wollen, enthält der Fragenkatalog.

Unabhängig von den Vorgaben der potenziellen Auftrag-/Drittmittelgeber*in/Förderung bitten wir Sie, den Antrag an die Ethikkommission spätestens sieben Wochen vor der geplanten Beantragung Ihres Vorhabens einzureichen. Gehen Sie bitte von einer Bearbeitungszeit durch die Ethikkommission von mindestens sechs Wochen aus.

Antragsformulare können Sie über ethik@fh-potsdam.de anfordern.

Merkblatt: Anträge Ethikkommission (PDF, 97.39 KB)
Information zur Beantragung einer Stellungnahme der Ethikkommission
Fragenkatalog: Anträge Etikkommission (PDF, 131.67 KB)
Fragensammlung zur Vorbereitung eines Antrags an die Ethikkommission

Kontakt

Ihre Anliegen und/oder Anträge richten Sie bitte an: ethik@fh-potsdam.de

 

Vorsitzender

Stellvertretende Vorsitzende

Anna-Sophie Barbutev, M. A.

Akademische Mitarbeiterin im Projekt "Wissenschaftlerinnen in die Medien"

Geschäftsführerin

Patrizia Reicherl

Dipl.-Pol. Patrizia Reicherl

Geschäftsführerin des Senats, der Ethikkommission und für Gremienwahlen; Amtliche Bekanntmachungen

Zusammensetzung & Mitglieder

Die Ethikkommission setzt sich aus Hochschulmitgliedern aller Statusgruppen und externen sachverständigen Personen zusammen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre, die der Studierenden zwei Jahre; aktuell bis 31.01.2027 bzw. 31.01.2025.

Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen

Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen

Stellvertretung:

Gruppe der Studierenden

  • Luise Edom

Externe

  • N. N.