Die Ethikkommission
Die Ethikkommission gewährt Wissenschaftler*innen der FH Potsdam Hilfe und Beratung in Bezug auf ethische und rechtliche Aspekte ihrer Forschung und deren Folgen am Menschen und am Tier. Sie wurde gemäß BbgHG (§ 64 Abs. 3) durch den Senat eingerichtet und wird diesem ein Mal pro Amtsperiode Bericht erstatten.
Aufgabe
Die Ethikkommission befasst sich bei Bedarf mit der ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen von Forschungsvorhabens, z. B. mit dem möglichen Einsatz für nicht friedliche Zwecke, und prüft, ob alle Vorkehrungen zur Minimierung von Risiken getroffen wurden bzw. ein angemessenes Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken besteht.
Ethik-Richtlinien
Die Ethikkommission der FH Potsdam handelt nach den Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGP) und des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP).
Näheres zu den Aufgaben und Grundsätzen der Ethikkommission der Fachhochschule Potsdam regelt die Ordnung der Ethikkommission. Informationen zum Aufbau des Antrags und den benötigten Angaben können den erläuternden Anträgen entnommen werden.
Anträge & Ordnungen
Kontakt
Anfragen und Anträge richten Sie bitte an: ethik@fh-potsdam.de
Zusammensetzung & Mitglieder
Die Ethikkommission setzt sich aus Hochschulmitgliedern aller Statusgruppen und externen sachverständigen Personen zusammen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre, die der Studierenden zwei Jahre; aktuell bis 31.01.2027 bzw. 31.01.2025.
Gruppe der Professor*innen
Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen
Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen
Gruppe der Studierenden
- Luise Edom
Externe
- N. N.