Barrierefrei studieren
An den Hochschulen Deutschlands geben 7 % der Studierenden in der Sozialerhebung von 2013 an, dass sie eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben. Sie stellen weiterhin fest, dass diese das Studium direkt behindert. An der Fachhochschule Potsdam trifft diese Aussage auf Studierende mit Beeinträchtigung auch zu. Wir möchten daher Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung/Behinderung auf konkrete Möglichkeiten im Hinblick auf die Umsetzung von Chancengleichheit an der Hochschule aufmerksam machen.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ansprechpartner
Beauftragter für Hochschulangehörige mit Beeinträchtigungen

Prof. Dr. Arne von Boetticher
Beratung durch den Beauftragten zu Themen wie ...
- barrierefreier Campus-Zugang
- Studieneinstieg an der FH Potsdam
- Studienbedingungen an der FH Potsdam
- Studienalltag
- Studienorganisation und Studienplanung
- individuelle Nachteilsausgleiche
Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote
Sozialberatung des Studierendenwerkes Potsdam
Das Studierendenwerk Potsdam bietet kostenlose Sozialberatung (nicht nur) für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung an.
Telefonische Sprechzeiten (+49 331 3706-254 oder -251)
- Montag bis Donnerstag: 09 – 15 Uhr
- Freitag: 09 – 14 Uhr
Persönliche Sprechzeiten: (Babelsberger Str. 2, an der Langen Brücke beim Hauptbahnhof)
- Dienstag: 09 – 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
- Donnerstag: 13 – 16 Uhr
Von Studierenden für Studierende
Die Hochschulgruppe Nightline Potsdam bietet sonntags bis donnerstags von 21:00 – 24:00 Uhr die Möglichkeit für ein anonymes Telefon- oder Chatgespräch an.
Beratung durch das Deutsche Studentenwerk
Ein umfangreiches Nachschlagewerk für Studierende mit Beeinträchtigungen bietet die Beratungsstelle des Deutschen Studentenwerkes in Berlin.
Blog "Locating Your Soul"
"Locating Your Soul" ist ein Blog junger Redakteur*innen, die eine Plattform bieten wollen, um über Erfahrungen mit psychischen Erkrankungen als Betroffene, als Angehörige oder Freunde zu sprechen. Ziel des Blogs: Mut machen und aufklären, das Thema "Psyche" entstigmatisieren und erreichen, dass sich Betroffene und Angehörige einfacher Hilfe holen können. Träger ist die Plattform des Bundesverbandes "Angehörige psychisch Erkrankter e.V.".
Termine
Weitere TermineNachteilsausgleich beantragen – wie geht das!?
Das Verfahren zur Beantragung von Maßnahmen zum Nachteilsausgleich ist wie folgt:
Die Regelung zum Nachteisausgleich an der FHP findet sich in § 2 der Rahmenprüfungsordnung der Fachhochschule, die für alle Fachbereiche und Studiengänge gilt. Für Sie interessant sind die Absätze 3 und 5:
"(3) Studierenden mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen und Behinderungen wird auf Antrag zur Bewältigung von Studien- und Prüfungsleistungen ein bezogen auf ihre Behinderung angemessener Nachteilsausgleich gewährt. Hierzu gehören insbesondere:
a. Zulassung von technischen Hilfsmitteln,
b. Verlängerung der Bearbeitungszeiten,
c. Anerkennung gleichwertiger Studien- und Prüfungsleistungen in anderer Form.
[…]
(5) Die Anträge sind unter Beifügung entsprechender Nachweise an den für den Studiengang zuständigen Prüfungsausschuss zu richten. Sie sollen rechtzeitig vor Beginn der Bearbeitungszeit einer Prüfung gestellt und können nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Die Entscheidung über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs trifft der für den Studiengang zuständige Prüfungsausschuss. Er hat […] und bei Entscheidungen nach Abs. 3 die Beauftragte bzw. den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen zu beteiligen."
Gern stehe ich Ihnen bei Bedarf auch für ein weiterführendes Gespräch per Telefon oder Video-Chat zur Verfügung.
Ich empfehle Ihnen daher folgende Vorgehensweise:
Nützliche Hinweise
Schutz personenbezogener Daten
Sobald Sie über eine Auskunft hinaus eine Unterstützungsleistung benötigen, z. B. die Bearbeitung Ihres Antrages auf Nachteilsausgleich, ist dies aus Gründen des Datenschutzes nur möglich, wenn Sie die Einwilligungserklärung für die Datenverarbeitung (PDF) ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail oder postalisch übermitteln. Denn der Schutz personenbezogener Daten vor unberechtigter Verarbeitung ist ein Grundrecht. Insbesondere Gesundheitsdaten unterliegen nach den Vorgaben der EU- Datenschutz-Grundverordnung einem besonders strengen Schutz. Ohne die Einwilligung dürfen Ihre Daten nicht gespeichert und ohne die angekreuzte Schweigepflichtsentbindung auch nicht an den Prüfungsausschuss übermittelt werden. Sie können die Einwilligung aber jederzeit widerrufen, wenn und soweit keine Unterstützung mehr von Ihnen gewollt ist.
Weitere Informationen zum individuellen Nachteilsausgleich an der FH Potsdam erhalten Sie auf den Seiten des Studien-Service.
Lehrmaterialien barrierefrei gestalten
Die Videotutorials der Universität Potsdam geben einen Einblick in die barrierefreie Gestaltung digitaler Lehrmaterialien. So können auch Studierende mit Beeinträchtigungen, u. a. mit Beeinträchtigungen des Seh- oder Hörvermögens, die digital bereit gestellten Texte, Videos oder Online-Vorlesungen ohne Hürden nutzen.