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Studierendenvertretungen der FH Potsdam

AStA & StuRa

Die Studierendenvertretung hat ihre Büros in Haus 17.  Das AStA-Büro ist in Haus 17/Raum 011. Der Gremienraum in Haus 17/Raum 013.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der AStA ist das ausführende Organ der Studierendenschaft. Er besteht aus zehn Studierenden aus möglichst allen Fachbereichen, die jedes Jahr in den Gremienwahlen direkt gewählt werden.

Der AStA führt die Geschäfte der Studierendenschaft in eigener Verantwortung, fördert Studierenden-Projekte, organisiert Veranstaltungen und vieles mehr. Er verhandelt Kooperationen im Interesse aller Studierenden, wie das Semesterticket mit dem VBB, Nextbike oder den Hochschulsport.

Der AStA ist der erste Ansprechpartner bei Themen, die alle betreffen – egal ob Diskriminierung, Wohnungsnot, die Öffnungszeiten der Bibliothek oder das Mensaessen.

Sie nehmen ihre Aufgaben nach dem Brandenburger Hochschulgesetz (BBgHSG) §16 wahr. Es gibt zehn Schwerpunkte und einige Aufgaben, die sie unter sich verteilen. Die Sitzungen des AStAs sind grundsätzlich öffentlich.
 

Website des AStAs

Studierendenräte (StuRa)

Der Studierendenrat (StuRa) vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereiches. Er ist erster Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen und Vermittler zwischen Studierenden, Lehrenden und dem Dekanat. 

Der StuRa fördert studentische Projekte, koordiniert studentische Aktivitäten und Veranstaltungen im Fachbereich.

Er besteht aus zehn Studierenden, die jedes Jahr in den Gremienwahlen direkt gewählt werden. Sie nehmen ihre Aufgaben nach dem Brandenburger Hochschulgesetz (BBgHSG) §16 wahr. Es gibt Schwerpunkte und einige Aufgaben, die sie unter sich verteilen. Die Sitzungen des StuRas sind grundsätzlich öffentlich.

Weitere Gremien

Die Studierenden sind noch in weiteren Gremien an der Fachhochschule Potsdam, wo sie Studium, Lehre und Campusleben mitbestimmen können.

FBR

Jeder Fachbereich hat einen eigenen  Fachbereichsrat (FBR), darin sitzen je zwei studentische Vertreter*innen. Dort werden Themen besprochen, die den gesamten Fachbereich betreffen. Der FBR wählt die Dekan*innen und Prodekan*innen, entscheidet über Studien- und Prüfungsordnungen sowie über Berufungen.

Die studentischen Vertretung wird in den  jährlichen Gremienwahlen von der Studierendenschaft des Fachbereiches gewählt.

Der FBR trifft sich im Semester jeden zweiten Mittwoch im Monat.

FBR 1 | FBR 2 | FBR 3 | FBR 4 | FBR 5

PAU

Jeder Fachbereich hat einen eigenen Prüfungsausschuss, darin sitzen je drei studentische Vertreter*innen. Der Prüfungsausschuss ist für die ordnungsgemäße Durchführung von Prüfungen zuständig und entscheidet in Prüfungsangelegenheiten. Außerdem trifft der Prüfungsausschuss Entscheidungen über Anträge zum Nachteilsausgleich.

Die studentische Vertretung wird durch den jeweiligen StuRa in den PAU gesendet.

Die Sitzungen finden meistens einmal im Monat statt.

FB 1 | FB 2 | FB 3 | FB 4 | FB 5 

Senat

Jährlich werden drei Mitglieder sowie drei stellvertretende Mitglieder aus der Studierendenschaft in den Senat gewählt.

Senat

SKSL

In der ständigen Kommission für Studium und Lehre sind drei Studierende vertreten. Einmal der*die studentische*r Vizepräsident*in, eine Vertretung aus dem AStA (meistens der Schwerpunkt Studium und Lehre) und ein studentisches Mitglied, welches über den AStA vorgeschlagen wird. Der Senat wählt die Vertreter*innen.

Es werden über Studien- und Prüfungsordnungen aller Studiengänge, Studiengangsordnungen, Rahmenordnungen und alles, was die Lehre betrifft, gesprochen.

Die SKSL findet im Semester jeden dritten Mittwoch im Monat statt. 
 

Zentraler Wahlausschuss

Der zentrale Wahlausschuss überprüft die Arbeit des Wahlvorstandes.

Das studentische Mitglied wird im Senat von den studentischen Vertreter*innen für ein Jahr gewählt.

Sie treffen sich meistens zweimal im Semester vor und nach den Gremienwahlen.
 

Wahlvorstand

Der zentrale Wahlvorstand ist für die Vorbereitung und Durchführung von zentralen Wahlen zuständig, z.B. die allgemeinen Gremienwahlen oder der Wahl des*der Präsident*in oder des*der Vorsitzenden im Senat.
Das studentische Mitglied wird im Senat von den studentischen Vertreter*innen für ein Jahr gewählt.

Sie treffen sich meistens zweimal im Semester vor und nach den Gremienwahlen.

  • Den Wahlvorstand gibt es auch dezentral, einmal pro Fachbereich. Dort sind die Mitglieder für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen im Fachbereich zuständig.
    Das studentische Mitglied wird im Fachbereichsrat von den studentischen Vertreter*innen für ein Jahr gewählt.

Steuerkreis SGM

Der Steuerkreis des studentischen Gesundheitsmanagements wird von der Gesundheitsmanagerin, der Assistentin der Kanzlerin, betreut. Im Austausch mit dem AStA und interessierten Studierenden werden einmal pro Quartal Projekte konzipiert und dann umgesetzt.

Das SMG ist, wie das betriebliche Gesundheitsmanagement, in Zusammenarbeit mit der Techniker Krankenkasse entstanden.
 

Termine

Weitere Termine
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Austausch

Vollversammlung der Studierendenschaft

Die Vollversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Alle Studierenden können dort Rede- und Projektanträge stellen und sind rede- und stimmberechtigt. Was im Rahmen der Vollversammlung entschieden wird, setzt der AStA um.

Nach §3 Abs. 1 der Grundordnung der FHP besteht zur Vollversammlung Lehrveranstaltungsfreiheit – und das gilt auch online! Lehrende müssen ihre Veranstaltung in diesem Zeitraum absagen. Falls es dabei Probleme gibt, können Studierende den AStA per E-Mail kontaktieren.

Die studentische Vollversammlung finden in der Regel im zweiten Monat des Semesters statt. Wann die nächste stattfindet, siehst du bei den Terminen.

Gremienvernetzungstreffen

Das Gremienvernetzungstreffen (GVT) wird vom AStA organisiert und hat die Aufgabe, alle studentischen Gremienmitglieder zu vernetzen und die Kommunikation zu fördern. 

Das GVT findet in der Vorlesungszeit in der Regel jeden Monat statt.

Interessierte Studierende können sich beim AStA melden, um den nächsten Termin zu erhalten.