PROMOS – Programm zur Förderung der Mobilität von Studierenden
Das Mobilitätsprogramm PROMOS fördert weltweite Auslandsaufenthalte während des Studiums für bis zu sechs Monate pro Studienabschnitt. Finanziert werden an der Fachhochschule Potsdam Studienaufenthalte, Praktika, und die Teilnahme an Sprachkursen und Fachkursen im Ausland. Die Stipendien werden aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) vergeben.
Wer wird gefördert?
Alle Studierenden, die an der FH Potsdam eingeschrieben sind, um hier einen Studienabschluss zu erreichen, können sich bewerben. Das gilt auch für internationale Studierende (keine Austauschstudierenden und Gasthörenden). Die Förderung von Aufenthalten internationaler Studierender im Heimatland ist jedoch ausgeschlossen.
Für PROMOS-Geförderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50 kann ein Sonderbedarf in Höhe von bis zu 10.000 Euro angemeldet werden, wenn es sich um auslandsbedingte Mehrausgaben handelt (Kosten stehen ausschließlich in Verbindung mit dem Auslandsaufenthalt) und andere Träger keine finanzielle Unterstützung gewähren. Bei der Bewerbung ist im Bewerbungsformular die entsprechende Angabe zu machen, der Antrag wird nach erfolgreicher Auswahl als Stipendiat*in durch das International Office gestellt.
Was wird gefördert?
Praktika
- weltweit an selbstorganisierten Praktikumsinstitutionen, außer im Erasmus+ Raum
- Dauer des Aufenthaltes 6 Wochen bis 6 Monate
Studienaufenthalte
- Studienaufenthalte an Hochschulen weltweit
- Dauer des Aufenthaltes 1 bis 6 Monate
- Studiengebühren an der Gasthochschule werden nicht übernommen
- Informationen zum Auslandssemester finden Sie unter Studieren im Ausland
Sprachkurse
- Teilnahme an ganztägigen Kursen (mindestens 25 h/ Woche) an staatlichen Hochschulen im Ausland
- Dauer des Aufenthaltes 3 Wochen bis 6 Monate
- keine Förderung von Kursen privater Institute und Träger möglich
- Sprachkurse an Sprachschulen in der Datenbank des Fachverbands deutscher Sprachreiseanbieter einsehbar
Fachkurse
- Teilnahme an studienrelevanten Fachkursen an Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland, z. B. Sommerschulen und Workshops.
- Dauer des Aufenthaltes bis zu 6 Wochen
- Weitere Infos zum Beispiel bei Summer Schools in Europe.eu
Abschlussarbeiten
- Auslandsaufenthalte zur Vorbereitung der Abschlussarbeit, z. B. qualitative/quantitative Interviews und Rechercheprojekte in Archiven
- Dauer des Aufenthaltes 1 bis 6 Monate
- Hochschulen und Unternehmen weltweit
Hierfür gibt es keine Förderung
Aufenthalte im Erasmus+ Raum
Bei Studien- und Praxisaufenthalten im Erasmus+ Raum ist eine Bewerbung in der Regel ausgeschlossen. Sie können sich direkt auf eine Förderung im Erasmus+ Programm bewerben, entweder für das Studium an einer Partnerhochschule mit Erasmus+ oder für das Erasmus+ Praktikum.
Eine Förderung des Studienaufenthaltes im Erasmus+ Raum ist nur dann möglich, wenn kein Erasmus+ Abkommen mit der Partnerhochschule besteht oder ein weiterer Erasmus+ Auslandsaufenthalt ausgeschlossen ist.
DAAD-Stipendien / Goethe-Institute
Praktika bei internationalen Organisationen, EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten, den Goethe-Instituten (GI), dem Deutschen Archäologischen Institut sowie den Deutschen Auslandsschulen (DAS) sind ausgeschlossen, können aber über andere Programme des DAAD gefördert werden
Sie wollen Ihr Praktikum an einem Goethe-Institut oder einer deutschen Auslandsvertretung machen? Dann bewerben Sie sich direkt auf ein Kurzstipendium für Praktika im Ausland.
Stipendienhöhen
Die Höhe der Stipendien besteht aus einer oder mehrerer der folgenden Komponenten:
monatliches Teilstipendium Aufenthalt | zwischen 350 und 550 Euro |
einmaliges Teilstipendium Mobilität | länderabhängige Reisekostenpauschale |
Kursgebührenpauschale | 500 Euro |
Die Vergabe der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch den DAAD.
Änderungen aufgrund von COVID-19
Während der weltweiten Coronakrise besteht die Möglichkeit, Studienaufenthalte, Auslandspraktika, Fachkurse und Sprachkurse in digitalen Formaten zu beginnen. Dafür wird eine Förderung ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass eine Ausreise zum Zeitpunkt des geplanten Aufenthaltstarts aufgrund von COVID-19 nicht möglich ist. Folgende Varianten werden unterstützt:
- Bei einer ursprünglich geplanten Aufenthaltsdauer von drei Monaten, kann eine Studien-, Abschlussarbeits-, oder Praktikumsmobilität online begonnen werden. Sobald eine Ausreise wieder möglich ist, muss diese auch erfolgen. Für die Online-Phase wird ein monatlicher Zuschuss ausgezahlt.
- Aufenthalte mit einer geplanten Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten dürfen komplett online durchgeführt werden und bezuschusst werden.
Weitere Informationen erfragen Sie bitte beim International Office.
Hinweise zur Bewerbung
Bewerbungsunterlagen
Schicken Sie die folgenden Unterlagen fristgerecht per E-Mail an international@fh-potsdam.de:
- Bewerbungsformular
- Tabellarischer Lebenslauf
- Leistungsübersicht (Ausdruck aus My.Campus, ggf. Zeugnisse vorheriger Hochschulabschlüsse)
- Gutachten eines Professors/einer Professorin
- Sprachnachweis zur Unterrichts- bzw. Arbeitssprache (außer bei Sprachkursteilnahme)
- Zusage der aufnehmenden Institution mit geplantem Aufenthaltszeitraum (z. B. Letter of Acceptance, Praktikumsvertrag, E-Mail-Korrespondenz)
- Bei Abschlussarbeiten, die nicht an einer Hochschule/im Unternehmen durchgeführt werden, zusätzlich: detaillierter Zeitplan, Unterstützungsschreiben des Studiengangs
Auswahlverfahren
Die Stipendien werden in einem qualitäts- und leistungsorientierten Auswahlverfahren vergeben. Es finden keine Auswahlgespräche statt. Sie erhalten ca. sechs Wochen nach der Bewerbungsfrist einen schriftlichen Bescheid.
Vorrangige Auswahlkriterien:
- Qualifikation und Leistung (erbrachte Studienleistungen)
- Nachvollziehbarkeit des Vorhabens und Bezug des geplanten Auslandsaufenthaltes auf den weiteren Studienverlauf
- einschlägige Sprachkenntnisse in der Unterrichts-bzw. Arbeitssprache
Zusätzliche Auswahlkriterien:
- Grad der Vorbereitung und Auseinandersetzung mit der aufnehmenden Institution/Hochschule
- soziales und gesellschaftliches Engagement
Reisewarnungen
Bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die betreffende Region, ist keine Förderung möglich! Im Falle einer während des Aufenthaltes ausgesprochenen Reisewarnung behalten wir uns vor, die Förderung oder Teile dieser zurückzufordern.
Allen Bewerber*innen wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Auswärtigen Amt zu registrieren: Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland. Dies gilt insbesondere für Regionen mit kritischer Sicherheitslage.
FAQ zu PROMOS
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