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PROMOS – Programm zur Förderung der Mobilität von Studierenden

Das Mobilitätsprogramm PROMOS fördert weltweite Auslandsaufenthalte während des Studiums für bis zu sechs Monate pro Studienabschnitt. Finanziert werden an der Fachhochschule Potsdam Studienaufenthalte, Praktika, und die Teilnahme an Sprachkursen und Fachkursen im Ausland. Die Stipendien werden aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) vergeben.

Wer wird gefördert?

Alle Studierenden, die an der FH Potsdam eingeschrieben sind, um hier einen Studienabschluss zu erreichen, können sich bewerben. Das gilt auch für internationale Studierende (keine Austauschstudierenden und Gasthörenden). Für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhalten.

Was wird gefördert?

Praktika

  • Dauer des Aufenthaltes 6 Wochen bis 6 Monate
  • weltweit an selbst-organisierten Praktikumsinstitutionen, außer im Erasmus+ Raum
  • Praktika können auch im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Eine Vorabzulassung für den Master oder ein ähnliches Dokument einer deutschen Hochschule muss vorliegen.

Studienaufenthalte

  • Dauer des Aufenthaltes 1 bis 6 Monate
  • Studienaufenthalte an Hochschulen weltweit
  • Informationen zum Auslandssemester finden Sie unter Studieren im Ausland
  • Studiengebühren an der Gasthochschule werden nicht übernommen!

Abschlussarbeiten

  • Dauer des Aufenthaltes 1 bis 6 Monate
  • Auslandsaufenthalte zur Vorbereitung der Abschluss- und Studienarbeiten an Unternehmen oder Hochschulen, z. B. qualitative/quantitative Interviews und Rechercheprojekte in Archiven

Sprachkurse

  • Dauer des Aufenthaltes 3 Wochen bis 6 Monate
  • Teilnahme an ganztägigen Kursen (mindestens 25 h/ Woche)
  • an staatlichen Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten im Ausland (keine Förderung von Kursen privater Institute und Träger möglich)
  • Sprachkurse an Sprachschulen sind zum Beispiel in der Datenbank des Fachverbands deutscher Sprachreiseanbieter einsehbar

Fachkurse

  • Dauer des Aufenthaltes bis zu 6 Wochen
  • Teilnahme an studienrelevanten Fachkursen an Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland, z. B. Sommerschulen und Workshops
  • Weitere Informationen zum Beispiel bei Summer Schools in Europe.eu

Mobilität mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Für Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50 kann oder einer chronischen Erkrankung kann eine Beihilfe in Höhe von bis zu 10.000 Euro angemeldet werden, wenn es sich um auslandsbedingte Mehrausgaben (z.B. für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, spezielles didaktisches Material etc.) handelt. Voraussetzung ist, dass diese Kosten ausschließlich in Verbindung mit dem Auslandsaufenthalt stehen und dass andere Träger keine finanzielle Unterstützung gewähren.

Bei der Bewerbung ist im Bewerbungsformular die entsprechende Angabe zu machen. Der Antrag wird nach erfolgreicher Auswahl durch das International Office gestellt.

Hierfür gibt es keine Förderung

Aufenthalte im Erasmus+ Raum

Bei Studien- und Praxisaufenthalten im Erasmus+ Raum ist eine Bewerbung in der Regel ausgeschlossen. Sie können sich direkt auf eine Förderung im Erasmus+ Programm bewerben, entweder für das Studium an einer Partnerhochschule mit Erasmus+ oder für das Erasmus+ Praktikum.

Eine Förderung des Studienaufenthaltes im Erasmus+ Raum ist nur dann möglich, wenn kein Erasmus+ Abkommen mit der Partnerhochschule besteht oder ein weiterer Erasmus+ Auslandsaufenthalt ausgeschlossen ist.

DAAD-Stipendien / Goethe-Institute

Praktika, für die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD in Anspruch genommen werden können, dürfen nicht in PROMOS gefördert werden. Das sind Praktika bei internationalen Organisationen, EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands, den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten, den Goethe-Instituten (GI), dem Deutschen Archäologischen Institut sowie den Deutschen Auslandsschulen (DAS) Informationen hierzu unter: Praktikumsvermittlung - DAAD

Sie wollen Ihr Praktikum an einem Goethe-Institut oder einer deutschen Auslandsvertretung machen? Dann bewerben Sie sich direkt auf ein Kurzstipendium für Praktika im Ausland

Weitere Informationen zu Praktikumsprogrammen des DAAD

Stipendienhöhen

Im PROMOS Programm wird ein Teilstipendium vergeben. Stipendiat*innen erhalten an der FH Potsdam derzeit eine Förderung für bis zu 6 Monate mit mindestens einer der folgenden Komponenten als Pauschalen. Es besteht bei der Vergabe eines Stipendiums kein Anspruch auf die Zahlung aller Komponenten. Die Vergabe der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch den DAAD.

 

monatliches Teilstipendium Aufenthalt zwischen 350 und 550 Euro
einmaliges Teilstipendium Mobilität länderabhängige Reisekostenpauschale
Kursgebührenpauschale 500 Euro

Die Höhe der Pauschalen nach Land können Sie in der Übersicht des DAAD über die PROMOS-Fördersätze 2024 einsehen.

Hinweise zur Bewerbung

Bewerbungsunterlagen

Schicken Sie die folgenden Unterlagen fristgerecht per E-Mail an international@fh-potsdam.de

  • Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Leistungsübersicht (Ausdruck aus My.Campus, ggf. Zeugnisse vorheriger Hochschulabschlüsse)
  • Gutachten eines Professors/einer Professorin (Vorlage für das Gutachten)
  • Sprachnachweis zur Unterrichts- bzw. Arbeitssprache
  • Zusage der aufnehmenden Institution mit geplantem Aufenthaltszeitraum (z. B. Letter of Acceptance, Praktikumsvertrag, E-Mail-Korrespondenz)
  • Bei Abschlussarbeiten, die nicht an einer Hochschule/im Unternehmen durchgeführt werden, zusätzlich: detaillierter Zeitplan, Unterstützungsschreiben des Studiengangs
  • Bei Antrag für einen Nachteilsausgleich: ehrenwörtliche Erklärung

Auswahlkriterien

Die Stipendien werden in einem qualitäts- und leistungsorientierten Auswahlverfahren vergeben. Es finden keine Auswahlgespräche statt. Sie erhalten ca. sechs Wochen nach der Bewerbungsfrist einen schriftlichen Bescheid. 

Vorrangige Auswahlkriterien:

  • Qualifikation und Leistung (erbrachte Studienleistung)
  • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf, inklusive Grad der Vorbereitung und Auseinandersetzung mit der aufnehmenden Institution/Hochschule
  • einschlägige Sprachkenntnisse in der Unterrichts-bzw. Arbeitssprache

Zusätzliche Auswahlkriterien:

  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule der FH Potsdam
  • soziales und gesellschaftliches Engagement
  • Beispiele: Studium mit Behinderung, mit chronischer Erkrankung, mit Kind und als Schwangere, Pflege von Angehörigen, Studierende mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung, Erst-Akademiker*innen, Geflüchtete, Kinder von Geflüchteten mit deutscher Staatsangehörigkeit, Fluchthintergrund

Auswahlentscheidung

Das Auswahlverfahren an der FHP erfolgt nach Aktenlage. An der Auswahlentscheidung müssen mindestens zwei Personen mitwirken. Es gelten die auf dieser Website publizierten Bewerbungsfristen. Das International Office teilt die Auswahlentscheidung innerhalb von 6 Wochen nach Bewerbungsschluss schriftlich per E-Mail mit. Mit der Zusage zum Stipendium wird eine Stipendienvereinbarung verschickt, in der die Rechte und Pflichten der geförderten Person und der Fachhochschule Potsdam aufgeführt werden.

Reisewarnungen und Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Wir raten Ihnen dringend, sich vor Reiseantritt und fortlaufend während der Reise über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu informieren und diese zu beachten.

Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. 

Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. 

Reisewarnungen für ein Land oder Teilreisewarnungen für Regionen eines Landes enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die betreffende Region, ist keine Förderung möglich! Im Falle einer während des Aufenthaltes ausgesprochenen Reisewarnung behalten wir uns vor, die Förderung oder Teile dieser zurückzufordern.

Allen Bewerber*innen wird empfohlen, sich vor der Abreise in der Krisenvorsorgeliste beim Auswärtigen Amt zu registrieren: Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland.  Die Auslandsvertretungen vor Ort können dann im erforderlichen Fall und Ausnahmesituationen schnell Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

FAQ zu PROMOS

Sprachnachweise müssen für alle Auslandsvorhaben eingereicht werden, die nicht in deutscher Sprache stattfinden. Beurteilt wird Ihr aktuelles Sprachniveau. Wir empfehlen jedoch mindestens ein B1-Level für längere Auslandsaufenthalte.

Akzeptiert werden folgende Nachweise, die nicht älter als 3 Jahre sein dürfen:

  • Sprache bis zum Abitur, Nachweis durch Abiturzeugnis
  • (formlose) Bestätigung der Sprachkursteilnahme mit Angabe des Niveaus (mind. B1)
  • DAAD-Sprachzertifikat, zum Beispiel vom Zessko der Uni Potsdam
  • offizielle Sprachzertifikate wie TOEFL, IELTS, DELF etc.

Bewertet werden die inhaltliche Darstellung des Vorhabens im Ausland, die Begründung der Wahl der Institution, das Hervorheben für Sie passender Studienangebote, die Einordnung des Auslandaufenthaltes in die Studienplanung und das berufliche Ziel. Auch laut Prüfungsordnung vorgeschriebene Auslandsaufenthalte (zum Beispiel Track International oder Pflichtpraktikum), der Bezug zu schon vorhandenen Kontakten, die Wahl bestimmter Professor*innen oder Betreuer*innen an den aufnehmenden Institutionen usw. wird bewertet. Gehen Sie auch darauf ein, was Sie als Stipendiat*in Stipendiengeber*in zurück geben können!

Das Fachgutachten kann durch Ihre Professorinnen und Professoren oder auch durch promovierte Hochschullehrende ausgestellt werden. Empfehlungsschreiben von Lehrbeauftragten werden nicht akzeptiert.

Für das Gutachten gibt es eine Vorlage (siehe Downloads). Bei Fragen zu den Inhalten des Gutachtens können sich die GutachterInnen direkt an das International Office wenden. In Ausnahmefällen können auch Gutachten in einem anderen Format eingereicht werden. Zum Beispiel, wenn Sie sich im HAW.international Programm des DAAD parallel bewerben. Dann können Sie die Vorlage dieses Programms auch für die PROMOS- Bewerbung einreichen.

Wenn die Zusage der Gasteinrichtung noch nicht vorliegt bzw. die Aufenthaltsdauer noch nicht endgültig feststeht, reichen Sie eine Dokumentation vom Stand der Dinge ein, zum Beispiel durch eine E-Mail der Gasteinrichtung. Die tatsächliche Zusage müssen Sie bis zum Antritt des Stipendiums nachreichen.

Bitte reichen Sie die Bewerbung bevorzugt auf Deutsch ein. Das gilt auch für das Gutachten. Bewerbungen auf Englisch werden akzeptiert, wenn ein triftiger Grund vorliegt, zum Beispiel weil Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist.

Die Förderhöhe richtet sich nachden Stipendiensätzen des DAAD. Die Reisekostenpauschale wird einmalig zum Aufenthaltsbeginn ausgezahlt. Die Pauschalen für den Aufenthalt werden monatlich ausgezahlt.

Die Förderdauer wird anhand der Angaben Ihrer Gastinstitution in der Zusage bzw. bei Abschlussarbeiten durch den detaillierten Zeitplan berechnet. Reisetage werden nicht gefördert. Bei Studienaufenthalten ist die Studiendauer (inkl. Orientierungswoche und Prüfungszeitraum), nicht aber die komplette Semesterzeit relevant.

Kann ich andere Förderungen mit PROMOS kombinieren?

Vergütete Tätigkeiten z. B. im Praktikum dürfen nach Zustimmung durch die FH Potsdam ausgeübt werden, wenn der Zweck des Auslandsaufenthaltes dadurch nicht gefährdet wird.

Das Deutschlandstipendium und PROMOS können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.

Eine gleichzeitige Förderung mit Auslands-BAföG ist grundsätzlich möglich. Eine PROMOS-Förderung ist bei der zuständigen Stelle für das Auslands-BAföG anzuzeigen.

Eine Förderung durch PROMOS ist nicht möglich, wenn Ihr Auslandsaufenthalt bereits durch deutsche öffentliche Mitteln gefördert wird. Dies gilt z. B. für Förderungen durch Erasmus+ und Stiftungen (z.B. Heinrich-Böll-Stiftung, Konrad-Andenauer-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung etc.).

Eine PROMOS-Förderung muss bei anderen Stipendiengeber*innen angezeigt werden.

Die gleichzeitige Bewerbung auf verschiedene Programme für den Auslandsaufenthalt ist grundsätzlich möglich. Sie müssen aber eine Doppelförderung für das Auslandsvorhaben ausschließen (siehe oben).

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung Ihren Auslandsaufenthalt bereits angetreten bzw. abgeschlossen haben, dann können Sie sich nicht mehr auf das PROMOS-Stipendium bewerben.

Nachdem die Auswahlkommission die Bewerbungen begutachtet und die Auswahl getroffen hat, erhalten Sie in der Regel bis zu sechs Wochen nach Bewerbungsende schriftlich per E-Mail Bescheid.

PROMOS-Stipendiat*innen innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (Bachelor, Master, etc.) können insgesamt sechs Monate für Studien- und Praktikumsaufenthalte gefördert werden. Förderungen für verschiedene Vorhaben können Sie dabei miteinander kombinieren und sich mehrfach bewerben. In einem neuen Ausbildungsabschnitt können Sie nochmals eine Förderung für insgesamt sechs Monate über PROMOS erhalten.

Für die Teilnahme an Fach- und Sprachkursen sowie Wettbewerbsreisen gibt es keine Beschränkung.

Nein! Sie müssen für die Förderung durch das PROMOS Stipendium an der FH Potsdam eingeschrieben sein. Falls Sie sich exmatrikulieren, müssen wir die Förderung zurückfordern. Denken Sie stattdessen über die Möglichkeit der Beurlaubung wegen des Auslandsaufenthaltes nach.

Zum Abschluss des Aufenthaltes müssen Sie einen Erfahrungsbericht und eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung einreichen.

Für PROMOS-Geförderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder mit chronischer Erkrankung von mind. 50 kann ein Sonderbedarf in Höhe von bis zu 10.000 Euro angemeldet werden, wenn es sich um auslandsbedingte Mehrausgaben handelt (Kosten stehen ausschließlich in Verbindung mit dem Auslandsaufenthalt) und andere Träger keine finanzielle Unterstützung gewähren. Bei der Bewerbung ist im Bewerbungsformular die entsprechende Angabe zu machen, der Antrag wird nach erfolgreicher Auswahl als Stipendiat*in durch das International Office gestellt.

Downloads

Gutachten Vorlage PROMOS Stipendium (PDF, 963.22 KB)
Vorlage für das Gutachten zur Bewerbung im PROMOS Stipendienprogramm für Studierende der FH Potsdam. © International Office

Kontakt

Anke Weiß
Koordinatorin für Auslandsmobilität und Erasmus
In einem dunkelblauen Kreis steht in weißen Großbuchstaben DAAD. Zur rechten Seite des Kreises steht in schwarzer Schrift Deutscher Akademischer Austauschdienst. Darunter auf Englisch German Academic Exchange Service.