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Gremien & Beauftragte des Fachbereichs Design

Gremien & Beauftragte auf einen Blick

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat ist ein durch den Fachbereich gewähltes Gremium, dem sowohl Vertreter*innen der Professor*innenschaft als auch wissenschaftliche und technische Mitarbeiter*innen sowie studentische Vertreter*innen angehören. Wichtige Entscheidungen des Fachbereichs werden durch den Fachbereichsrat getroffen. Dazu gehören unter anderem der Erlass von Satzungen wie beispielsweise Studien- und Prüfungsordnungen, Beschlüsse über die Struktur- und Entwicklungsplanung oder Entscheidungen über Berufungen.

Fachbereichsrat

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist ein durch den Fachbereichsrat gewähltes Gremium, das alle Fragen im Zusammenhang mit der Prüfungsordnung des Fachbereichs entscheidet. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Einhaltung der Prüfungsordnung und für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber hinaus über alle prüfungsrelevanten Anträge und Ausnahmen bzw. Sonderregelungen.

Prüfungsausschuss

Studierendenrat

Der Studierendenrat (StuRa) vertritt die Interessen der Studierenden des Fachbereiches. Er ist erster Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen und Vermittler zwischen Studierenden, Lehrenden und dem Dekanat. Der StuRa fördert studentische Projekte, koordiniert studentische Aktivitäten und Veranstaltungen im Fachbereich und betreut die Erstsemester.

Studierendenrat

Beauftragte

Neben den zentralen Beauftragten der Hochschule gibt es am Fachbereich Design Beauftragte für die Themen Ausland, BAföG, Praktikum und Familie. Gern stehen Ihnen die Kolleg*innen bei Fragen zur Verfügung.

Beauftragte am Fachbereich Design

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat beaufsichtigt die Dekanin oder den Dekan in Bezug auf die Erfüllung ihrer*seiner Aufgaben. Insbesondere berät er den Rechenschaftsbericht der Dekanin oder des Dekans und entscheidet über deren oder dessen Entlastung. Zur Durchführung seiner Aufsicht hat der Fachbereichsrat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber der Dekanin oder des Dekans.

Aktuelle Mitglieder

Professor*innen
Prof. Klaus Dufke 
Prof. Alexandra Martini 
Prof. Winfried Gerling
Prof. Boris Müller
Prof. Reto Wettach
Prof. Myriel Milicevic
Prof. Sven Völker (Vertreter)

Akademische Mitarbeiter*innen
Paula Schuster
Christine Mangelsdorf
Torsten Schöbel (Vertreter)

Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Felix Walser
Peter Kerscher (Vertreter)

Studentische Vertreter*innen
Marius Claßen
Birte Rauch
Vanessa Pattri (Vertreterin)

Zusammensetzung

Dem Fachbereichsrat gehören an:

  • 6 Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
  • 2 Vertreterinnen und Verterter der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeitenden,
  • 1 sonstige*r Mitarbeiter*in
  • 2 Studierende

Der Fachbereichsrat wählt aus seiner Mitte eine*n Vorsitzende*n und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Dekanin oder der Dekan hat Rede- und Antragsrecht im Fachbereichsrat. Die Mitglieder des Fachbereichsrats werden von den Mitgliedern und Angehörigen des Fachbereichs gewählt. Bei Entscheidungen des Fachbereichsrats über Berufungsvorschläge haben alle dem Fachbereich angehörenden Professor*innen sowie Hochschuldozierende die Möglichkeit der stimmberechtigten Mitwirkung; soweit sie an der Entscheidung mitwirken, gelten sie als Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer*innen im Fachbereichsrat.

Aufgaben

Der Fachbereichsrat ist zuständig für:

  • den Erlass von Satzungen des Fachbereichs
  • die Entscheidung über die Struktur- und Entwicklungsplanung des Fachbereichs
  • die Entscheidung über Berufungsvorschläge
  • die Mitwirkung an der Evaluation und Koordination von Lehre und Forschung im Fachbereich
  • die Wahl und die Abwahl der Dekanin, des Dekans und deren/dessen Vertreterin oder Vertreters

Prüfungsausschuss

Für die Organisation von Abschlussprüfungen bzw. von modulübergreifenden Prüfungen sowie der durch die Prüfungsordnung zugewiesenen weiteren Aufgaben und Prüfungsangelegenheiten bestellt der Fachbereich Design einen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus der*dem Vorsitzenden, deren*dessen Stellvertreter*in und fünf weiteren Mitgliedern. Die*Der Vorsitzende, sein*e Stellvertreter*in und zwei weitere Mitglieder werden aus der Gruppe der Professor*innen, ein Mitglied aus der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen und zwei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, für studentische Mitglieder ein Jahr. Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind nicht öffentlich. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses, ihr*e Stellvertreter*in, die Prüfer*innen und die Beisitzer unterliegen der Amtverschwiegenheit. Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses ist das Prüfungsamt der Fachhochschule Potsdam.

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnungen eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Er ist insbesondere zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, der Abnahme der Prüfungen beizuwohnen. Ausgenommen davon sind studentische MitgliederDer Prüfungsausschuss kann die Erledigung seiner Aufgaben für alle Regelfälle auf den Vorsitzenden übertragen. Dies gilt allerdings nicht für Entscheidungen über Widersprüche und den Bericht an den Fachbereich. Für besondere Aufgaben bildet der Prüfungsausschuss Fachkommissionen. Eine Kommission fungiert als Unterausschuss des Prüfungsausschusses. In Fällen, in denen eine Fachkommission zu keiner Einigung kommt, ist der Prüfungsausschuss anzurufen.

Der Prüfungsausschuss berichtet regelmäßig dem Fachbereich über die Entwicklung der Prüfungs- und Studienzeiten sowie über die Verteilung der Fach-, Modul- und Gesamtnoten. Er gibt Anregungen zur Reform der Prüfungs- und Studienordnungen sowie aller weiteren gültigen Ordnungen (Praktikumsordnung, Eignungsprüfungsordnung etc.).

Professor*innen
Prof. Matthias Beyrow – Vorsitzender
Prof. Myriel Milicevic
Prof. Klaus Keller 

Akademische Mitarbeiter*innen
Anouk Meissner 

Studierende
Marius Claßen 
Mioko Daul 
Yasemin Yigit 

Beratendes Mitglied
Marion Hardel

Beauftragter für das Praktikum
Prof. Reto Wettach/Prof. Hermann Weizenegger (Vertretung)

Beauftragte für die Eignungsprüfungen der Bachelorstudiengänge
Prof. Alexandra Martini

Beauftragte für die Eignungsprüfung und SPO-Belange des Masterstudiums
Prof. Dr. Frank Heidmann und Anouk Meissner

Beauftragte zur Synchronisierung der Studienordnungen
Anouk Meissner

BaföG-Beauftragter
Prof. Klaus Keller

Einzelfallentscheidungen zu Prüfungsverschiebung und -abbruch:
Zuständige Person: Prof. Matthias Beyrow
Sprechzeiten: Mittwochs, 14:00 – 15:00 Uhr (gilt nicht während der vorlesungsfreien Zeit)
Anmeldung über das Dekanat: +49 331 580-4401
Anmeldung per E-Mail: matthias.beyrow@fh-potsdam.de
Anträge sind formlos an das Prüfungsamt bzw. an den Vorsitzenden zu stellen unter Bezugnahme der jeweils gültigen Ordnung.

Bestätigung des Learning Agreements (LA) im Rahmen der Bewerbung und bei Änderung während des Auslandsaufenthaltes:
Zuständige Person: Anouk Meissner
Sprechzeiten: Donnerstags, 11:00 – 14:30 Uhr (gilt nicht während der vorlesungsfreien Zeit)
Anmeldung über das Dekanat: +49 331 580-4401
Anmeldung Online
Die Unterschrift zur Bestätigung der ausgefüllten LA kann auch digital per E-Mail an meissner@fh-potsdam.de angefragt werden. Informationen und Antragsformulare erhalten Sie über das International Office.

Anträge zur Anrechnung von im Rahmen von studienbezogenen Auslandsaufenthalten absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen:
Zuständige Person: Prof. Myriel Milicevic
Sprechzeiten: Mittwochs, 13:00–14:00 Uhr (gilt nicht während der vorlesungsfreien Zeit)
Anmeldung über das Dekanat: +49 331 580-4401
Anmeldung per E-Mail: myriel.milicevic@fh-potsdam.de
Der Antrag kann erst nach dem Auslandsaufenthalt und nach Erhalt des Transcript of Records gestellt werden. Der Transcript of Records ist im Original und als Kopie vorzulegen; das Original verbleibt nach Antragstellung beim Studierenden. Das Antragsformular finden Sie in Incom im Workspace 0. Prüfungs- und Studienangelegenheiten unter Internationales.

Anträge zur Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sowie vergleichbaren Leistung, (Studiengangwechselanträge intern):
Zuständige Person: Prof. Matthias Beyrow
Sprechzeiten: Mittwochs, 14:00 – 15:00 Uhr (gilt nicht während der vorlesungsfreien Zeit)
Anmeldung über das Dekanat: +49 331 580-4401
Anmeldung per E-Mail: matthias.beyrow@fh-potsdam.de 
Zeugnisse bzw. externe Prüfungsleistungen von anderen Hochschulen sind im Original und als Kopie vorzulegen; die Originale verbleiben nach Antragstellung beim Studierenden. Antragsformular finden Sie in Incom im Workspace 0. Prüfungs- und Studienangelegenheiten unter Formulare.

Wechselanträge von Fachbereich internen Studienordnungen (STO 2004>2013):
Zuständige Person: Anouk Meissner
Sprechzeiten: Donnerstags, 11:00 – 14:30 Uhr (gilt nicht während der vorlesungsfreien Zeit)
Anmeldung über das Dekanat: +49 331 580-4401
Anmeldung Online
E-Mail: anouk.meissner@fh-potsdam.de
Informationen und Antragsformulare finden Sie in Incom im Workspace Organisation des Wechsels in die neue Studienordnung unter Formulare.

Anträge zur Anerkennung von beruflichen Leistungen zur Anrechnung von Zeiten für das Modul „Pflichtpraktikum“:
Zuständige Person: Prof. Reto Wettach
Sprechzeiten: Mittwochs 13:00 – 14:00 Uhr und freitags 13:30 – 14:30 Uhr (gilt nicht während der vorlesungsfreien Zeit)
Anmeldung Online
Grundlegendes zum Praktikum auf Incom.

Beratung zu Auflagen/ Studienvereinbarungen für die Masterstudierenden inkl. Anerkennung von Berufszeiten:
Zuständige Person: Anouk Meissner
Sprechzeiten: Donnerstags, 11:00 – 14:30 Uhr (gilt nicht während der vorlesungsfreien Zeit)
Anmeldung über das Dekanat: +49 331 580-4401
Anmeldung Online
E-Mail: anouk.meissner@fh-potsdam.de
Informationen und Studienvereinbarung finden Sie in Incom im Workspace MASTER Workspace unter Studienvereinbarung. PDF der aktuellen Studienvereinbarung.

Fachbereichsbezogene Beratung und Anträge für Nachteilsausgleiche:
Zuständige Person: Anouk Meissner
Sprechzeiten: Donnerstags, 11:00 – 14:30 Uhr (gilt nicht während der vorlesungsfreien Zeit)
Anmeldung über das Dekanat: +49 331 580-4401
Anmeldung Online
E-Mail: anouk.meissner@fh-potsdam.de
Das Antragsformular auf Nachteilsausgleich finden Sie auf den zentralen Seiten der FH Potsdam. Im Vorfeld können Sie sich an die Hochschulbeauftragte wenden.

Fachbereichsbezogene Beratung und Anträge zu Härtefällen:
Zuständige Person: Anouk Meissner
Sprechzeiten: Donnerstags, 11:00 – 14:30 Uhr (nicht während der vorlesungsfreien Zeit)
Anmeldung über das Dekanat: +49 331 580-4401
Anmeldung Online
Informationen zu Härtefällen im Rahmen der Studienplatzbewerbung und Beispiele

Studierendenrat (StuRa)

Der StuRa wird in den Gremienwahlen von allen Studierenden des Fachbereiches gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr, zwei Semester. Aufstellen können sich auch alle Studierenden aus dem Fachbereich.

Mitglieder

  • Hannah Weigand
  • Isabelle Marten
  • Iuliia Krasnoperova
  • Klara Schneider
  • Maurice-Cesaré Braatz
  • Moran Dori
  • Simon Lindner
  • Vivien Serve
  • Yette Strauss Suhr

Aufgaben

  • nimmt die Interessen der Studierenden innerhalb des Fachbereiches war
  • koordiniert studentische Aktivitäten und Veranstaltungen im Fachbereich
  • fördert fachbereichsinterne studentische Projekte (siehe Projektförderung)
  • Ansprechpartner*innen bei Problemen mit Dozierenden, Orientierungsschwierigkeiten sowie Klausuren
  • entsendet Studierende in fachbereichsinterne Gremien
  • alle Protokolle der Sitzungen des Studierendenrats finden Sie hier

Informationen & Kontakt

Weitere aktuelle Informationen finden sich im Incom-Workspace des StuRa

Sitzungen: Mittwochs, 14:30 Uhr im Designstudio in Haus D
E-Mail: sturafb4@fh-potsdam.de 

Projektförderung durch den StuRa

Jede*r Studierende des Fachbereichs kann Anträge zur Unterstützung von Projekten im StuRa einreichen. Diese Anträge müssen in schriftlicher Form erfolgen und sollten neben einem, bzw. einer eindeutigen Ansprechpartner*in vor allem eine (für Außenstehende) verständliche Beschreibung des Anliegens enthalten. Zudem können Anträge nur im voraus und für nicht-scheinrelevante Projekte gestellt werden. Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach Vorlage entsprechender Rechnungen und Belege, spätestens aber vier Wochen nach Projektende.

Beauftragte am Fachbereich Design

Die zentralen Gremien und Beauftragten der Fachhochschule Potsdam finden Sie hier.

Auslandsbeauftragte

Prof. Myriel Milicevic

Professorin für Elementares Gestalten – Form und Prozess

BAföG-Beauftragter

Prof. Klaus Keller

Prof. Klaus Keller

Professor für elementares Gestalten und allgemeine gestalterische Grundlagen

Praktikumsbeauftragter

Prof. Reto Wettach

Prof. Reto Wettach

Professor for Design of Physical and Virtual Interfaces

Familienbeauftragter

Boris Müller

Prof. Boris Müller

Professor für Interaction Design

Stellvertretende Familienbeauftragte