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Deutschlandstipendium – Damit Studieren einfacher wird.

Die Fachhochschule Potsdam vergibt im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Deutschlandstipendien. Wir fördern gemeinsam mit unseren Förderern und Förderinnen besonders engagierte und motivierte Studierende und unterstützen sie dabei, ihre Begabungen und Potenziale zu entfalten.

Text "Die Gleichung für moderne Studienförderung - 150 Euro von privaten mittelgebern plus 150 Euro vom Bund = unbezahlbarer Mehrwert für die Gesellschaft"

Das Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium ist die Begabten- und Spitzenförderung nach dem Nationalen Stipendiengesetz und unterstützt mit 300 Euro monatlich die jahrgangsbesten Studierenden. Leistung, Begabung und besonderes Engagement stehen im Mittelpunkt: Gute Noten und Studienleistungen zählen ebenso wie die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen oder das erfolgreiche Meistern von Hindernissen im eigenen Lebens- und Bildungsweg.

Das Fördergeld wird einkommens- und elternunabhängig gezahlt und zusätzlich zu BAföG-Leistungen für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit gewährt und muss nicht zurückbezahlt werden. Das Deutschlandstipendium wird je zur Hälfte von privaten Mittelgeber*innen und engagierten Unternehmen und vom Bund getragen: 150 Euro kommen von privater Seite, 150 Euro kommen aus der öffentlichen Hand.

Über die Förderung entscheidet die Präsidentin, nach den Vorschlägen der Auswahlkommissionen der einzelnen Fachbereiche.

Bewerbung

Die Fachhochschule Potsdam vergibt jährlich zum Wintersemester Deutschlandstipendien, mit denen besonders begabte, leistungsstarke Studierende gefördert werden sollen. Das nächste Bewerbungsverfahren startet am 01. Juni 2024.

Immer mehr fördernde Privatpersonen erkennen den Mehrwert für sich. Mit einer Filmagentur produzierte die Universität eine Kurzfilm-Reihe, die verschiedene Perspektiven des Deutschlandstipendiums beleuchtet. Wie die Ärztin Esther Hoffmann und die Biologie-Studentin Helena Feist vom Stipendium profitieren, erzählt ein Video der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Die Bewerbung erfolgt schriftlich per E-Mail.

Bitte senden Sie in EINER E-Mail zwei Anlagen:

a) das Bewerbungsblatt
b) die beizufügenden Bewerbungsunterlagen (s. u.)

in einer PDF-Datei (max. 10 MB) form- und fristgerecht an deutschlandstipendium@fh-potsdam.de

Es gilt das E-Mail-Eingangsdatum. Nicht form- und fristgerecht eingereichte Bewerbungen finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung.

Sie können sich für ein Deutschlandstipendium an der FH Potsdam bewerben, wenn Sie:

  • zum Wintersemester 2023/24 an der FH Potsdam immatrikuliert sind und sich in der Förderperiode in der Regelstudienzeit befinden
  • herausragende Leistungen im Studium oder als Studienanfängerin oder als Studienanfänger bereits vor Ihrem Studium herausragende schulische oder berufliche Leistungen erbracht haben
  • keine anderen begabungs- und leistungsabhängigen materiellen Förderungen durch die Begabtenförderungswerke, durch den Akademischen Austauschdienst, die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung und vergleichbare Einrichtungen der Länder oder ausländischer Stellen erhalten, deren Monatsdurchschnitt 30 Euro erreicht oder überschreitet

Ihre Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:

  1. Bewerbungsblatt
  2. Motivationsschreiben
  3. tabellarischer Lebenslauf
  4. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. Zulassungsbescheid
  5. Hochschulzugangsberechtigung und, falls vorhanden, Nachweis über bisher erbrachte Studienleistungen (aktuelle Notenübersicht und erworbene ECTS-Leistungspunkte, d. h. fordern Sie beim Prüfungsservice die Version der Leistungsübersicht mit einem ausgewiesenen Notendurchschnitt an)
  6. Bachelorzeugnis (nur für Bewerbende im Masterstudiengang nötig)
  7. Praktikums- und Arbeitszeugnis

Optionale Unterlagen

  1. Nachweise über besondere Auszeichnung, Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement
  2. Nachweise über chronische Krankheiten/Beeinträchtigungen

Kriterien für die Gewährung eines Stipendiums gemäß Richtlinie der FH Potsdam sind:

  • Note der Hochschulzugangsberechtigung, falls vorhanden Note oder Punktzahl der Eignungsprüfung sowie ggf. besondere studienrelevante Qualifikationen
  • zeitlicher Studienverlauf und bisher erbrachte Studienleistungen, ECTS-Punkte, Ergebnisse von Zwischenprüfungen oder Vordiplom
  • bei Studierenden in Masterstudiengängen Abschlussnote des vorangegangenen Diplom- oder Bachelorstudiums
  • vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
  • zusätzliche Ergebnisse wie besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, außerschulisches bzw. außerfachliches Engagement wie ehrenamtliche Tätigkeit oder gesellschaftliches, soziales und (hochschul-)politisches Engagement und die Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden und Vereinen,
  • besondere persönliche und familiäre Aspekte, insbesondere Betreuung eigener Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger, eigene physische oder psychische Beeinträchtigung, studienbegleitende Erwerbstätigkeit und die eigene Bildungsbiografie

Die Präsidentin der FH Potsdam bewilligt die Stipendien auf Grundlage der Vorschläge der Auswahlkommission anhand festgesetzter Auswahlkriterien.
Der Bewilligungszeitraum beträgt ein Jahr und beginnt zum Wintersemester.

Allgemeine Hinweise

Die FH Potsdam behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich, sie werden ausschließlich zur Auswahl geeigneter Bewerber*innen und zur Durchführung des Deutschland-Stipendium-Programmes erhoben und verarbeitet. Ihre Daten können dabei sowohl an die mit der Auswahl befassten und zuständigen Stellen der FH Potsdam sowie an die Ihr Stipendium finanzierenden, öffentlichen und ggf. privaten Mittelgeber gem. § 13 des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG) zum Zweck der Auswahl und folgenden etwaigen Gewährung des Deutschlandstipendiums übermittelt werden. Diese Personen sind selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 10 StipG. Hiernach sind Bewerber*innen für das Stipendienprogramm verpflichtet, die zur Prüfung der Leistungs- und Eignungsvoraussetzungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen. Welche dieser Angaben Sie machen, bleibt Ihnen überlassen: Sagen Sie uns, was Sie für das Deutschlandstipendium qualifiziert!

Uns ist bewusst, dass es sich bei den Angaben um teilweise höchst vertrauliche Informationen handelt; einige der Angaben (z. B. über Krankheiten oder Migrationshintergrund) sind besondere Arten personenbezogener Daten i.S.d Art. 9 DS-GVO. Ihre Daten werden stets vertraulich behandelt und durch stets aktuelle technische Sicherheitsmaßnahmen geschützt.

Statistik, Evaluation und Anonymisierung

Gemäß § 13 StipG sind wir verpflichtet, zur Erstellung einer Bundesstatistik Stipendiat*innen-Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Dies erfolgt anonym, also ohne Mitteilung Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten.

Stichproben zum Ausschluss einer Doppelförderung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) führt gemäß § 4 Absatz 2 StipG anhand der Daten der geförderten Studierenden Stichproben durch, um Doppelförderungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck kann das BMBF Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Hochschulort einzelner geförderter Studierender abfragen, speichern und mit den Daten anderer fördernder Institutionen abgleichen. Die FH Potsdam ist zur Übermittlung dieser Daten gesetzlich verpflichtet. Nach Durchführung der Stichprobe werden die Daten gelöscht. Für diese Zwecke werden die Daten im Fall der Gewährung eines Stipendiums für die Dauer von sechs Jahren nach Ende der Förderung gespeichert. Soweit Ihre Bewerbung in diesem Auswahlverfahren keinen Erfolg hat, speichern wir Ihre Daten max. 18 Monate, um Sie ggf. in einem Nachrückverfahren berücksichtigen zu können und eine Bewerbung im nächsten Auswahlverfahren zu vereinfachen.

Datenschutzbeauftragter

Die Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten lauten

Datenschutzbeauftragter der FH Potsdam
Telefon: +49 331 580-1086
E-Mail: datenschutz@fh-potsdam.de
Postanschrift: Kiepenheuerallee 5, 14469 Potsdam

Diese Datenschutzhinweise orientieren sich an den Empfehlungen der Servicestelle Deutschlandstipendium des BMBF

 

Mir ist bekannt, dass bei falschen Angaben die Förderung widerrufen werden kann und ggf. bereits erhaltene Förderungsmittel zurückzuzahlen sind. Auf das Deutschlandstipendium der Fachhochschule Potsdam besteht kein Rechtsanspruch.

Ich verpflichte mich, die Fachhochschule Potsdam unverzüglich zu unterrichten, wenn ich für mein Studium die letzte Prüfungsleistung erbracht habe, mich exmatrikuliere, mein Studium unterbreche, abbreche oder gar nicht antrete, ein oder mehrere Urlaubssemester einlege oder ein Hochschul- oder Fachrichtungswechsel vornehme bzw. wenn ich eine andere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung gleichzeitig zum Deutschlandstipendium mit durchschnittlich über 30 Euro monatlich erhalten sollte.

Stichproben zum Ausschluss einer Doppelförderung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) führt gemäß § 4 Absatz 2 StipG anhand der Daten der geförderten Studierenden Stichproben durch, um Doppelförderungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck kann das BMBF Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Hochschulort einzelner geförderter Studierender abfragen, speichern und mit den Daten anderer fördernder Institutionen abgleichen. Die FH Potsdam ist zur Übermittlung dieser Daten gesetzlich verpflichtet. Nach Durchführung der Stichprobe werden die Daten gelöscht. Für diese Zwecke werden die Daten im Fall der Gewährung eines Stipendiums für die Dauer von sechs Jahren nach Ende der Förderung gespeichert. Soweit Ihre Bewerbung in diesem Auswahlverfahren keinen Erfolg hat, speichern wir Ihre Daten max. 18 Monate, um Sie ggf. in einem Nachrückverfahren berücksichtigen zu können und eine Bewerbung im nächsten Auswahlverfahren zu vereinfachen.

Kontakt zum Förderer bzw. zur Förderin

Ihr/Ihre Förderer/Förderin möchte Sie möglicherweise gern kennenlernen, um Sie gegebenenfalls zu Veranstaltungen einzuladen oder Ihnen vielleicht ein Praktikum anbieten. Diese Kontaktaufnahme ist jedoch nur möglich, wenn Sie der Bekanntgabe Ihrer Daten der/dem Förderin/Förderer gegenüber zustimmen. Dies ist völlig freiwillig.

Kontakt zu anderen Stipendiat*innen und Nominierten (Nachrücker*innen)

Die FH Potsdam möchte den Kontakt der Stipendiat*innen und Nominierten (Nachrücker*innen) untereinander fördern und sie untereinander vernetzen. Diese Kontaktaufnahme ist jedoch nur möglich, wenn Sie der Bekanntgabe Ihrer Daten den anderen Stipendiat*innen und Nominierten (Nachrücker*innen) gegenüber zustimmen. Dies ist völlig freiwillig.

Ein Deutschlandstipendium stiften können alle natürlichen oder juristischen Personen, die private Mittel zur Verfügung stellen – beispielsweise Unternehmen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen.

Soweit die Voraussetzungen des Stipendienprogramm-Gesetzes vorliegen, wird ein privater Förderbetrag von 150 Euro vom Bund bezuschusst. Dadurch ergibt sich ein monatliches Stipendium in Höhe von 300 Euro. Die private Förderung kann auch über 150 Euro liegen, wodurch ein höheres Stipendium ausgezahlt werden kann. Der staatliche Zuschuss beträgt jedoch maximal 150 Euro.

Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Überzeugt? Dann füllen Sie bitte die Fördervereinbarung aus und senden diese an ulrike.weichelt@fh-potsdam.de.

Kontakt

Ulrike Weichelt
Koordinatorin Veranstaltungsmanagement und Deutschlandstipendium