Gasthörerschaft
Wer keinen formalen Abschluss anstrebt und dennoch Lehrveranstaltungen besuchen möchte (maximal 8 Lehrveranstaltungsstunden/Semester), kann an der FH Potsdam eine Gasthörerschaft beantragen, wenn die Plätze nicht bereits durch eingeschriebene Studierende in Anspruch genommen werden. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist dafür nicht erforderlich.
Informationen zur Gasthörerschaft
Gasthörer*innen werden nicht immatrikuliert, erhalten keinen Studierendenausweis und auch kein Semesterticket. Sie benötigen die Zustimmung der/des Lehrenden, um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und zahlen eine Gasthörergebühr. Je nach Anzahl der belegten Stunden beträgt diese Gebühr pro Semester 15 bis 46 EUR. Während einer Gasthörerschaft (maximal 8 Lehrveranstaltungsstunden/Semester) können keine Prüfungsleistungen erworben und auf ein späteres Studium an der FH Potsdam angerechnet werden. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Rahmen der Gasthörerschaft kann bescheinigt werden.
Die Gasthörerschaft kann zu Semesterbeginn im Bereich Studien-Service für ein Semester beantragt werden. Eine Verlängerung der Gasthörerschaft ist erneut zu beantragen.
Mit der Genehmigung des Gasthörerantrags und der Zahlung der Gebühren wird eine Gasthörerbescheinigung für den Besuch der beantragten Lehrveranstaltungen an der FH Potsdam ausgestellt.