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Zweitstudium

Alle zulassungsbeschränkten Studiengänge der Fachhochschule Potsdam haben ein Auswahlverfahren. 20 % der Studienplätze werden hier über feste Quoten vergeben. Ein Teil davon sind Zweitstudierende. Zweitstudierende können, neben der regulären Bewerbung, einen Antrag hierfür stellen.

Auswahlverfahren für ein Zweitstudium

Gemäß Hochschulzulassungsverordnung Brandenburgs werden drei Prozent der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen für Bewerbende, die sich für ein Zweitstudium im 1. Fachsemester bewerben, bereit gehalten. Generell müssen Sie sich wie alle bewerben und zusätzlich die Unterlagen einreichen. Die Abfrage, ob es sich um ein Zweitstudium handelt, erfolgt im Bewerbungsprozess über das MyCampus-Hochschulportal.

Als Zweitstudienbewerbende zählt nur, wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und sich für einen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang im 1. Fachsemester bewerben möchte. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z. B. Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Masterprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist und durch Zeugnis belegt werden kann.

Für die Rangfolge wird eine Messzahl aus der „Abschlussnote des Erststudiums“ und dem „Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium“ bestimmt. Die Messzahl ist die Summe der Punktzahlen, die für beide Kriterien vergeben werden, und bestimmt die Einstufung auf der Rangliste der Zweitstudienbewerbungen.

  • Note ausgezeichnet und sehr gut – 4 Punkte
  • Note gut und voll befriedigend – 3 Punkte
  • Note befriedigend – 2 Punkte
  • Note ausreichend – 1 Punkt
  • Note nicht nachgewiesen – 1 Punkt  

  • zwingende berufliche Gründe – 9 Punkte

Es wird ein Beruf angestrebt, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann. Das bedeutet, das weitere Studium soll in die Lage versetzen, einen Beruf aufzunehmen, der zwingend den erfolgreichen Abschluss von zwei Studiengängen erfordert.
 

  • Wissenschaftliche Gründe – 7 bis 11 Punkte

Im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung und auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit wird eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt.
 

  • Besondere berufliche Gründe – 7 Punkte

Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Dies ist der Fall, wenn die durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem Erststudium angestrebte Tätigkeit als Kombination zweier studiengangspezifischer Tätigkeitsfelder anzusehen ist, die im Regelfall nicht bereits von Absolventen einer der beiden Studiengänge wahrgenommen werden kann, und der bzw. die Betroffene nachweisbar diese Tätigkeit anstrebt. Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufswechsel angestrebt, können besondere berufliche Gründe nicht bejaht werden.
 

  • Sonstige berufliche Gründe – 4 Punkte

Das Zweitstudium ist aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen erforderlich, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatzmöglichkeiten der mit Hilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeiten zu erweitern.
 

  • Keine der vorgenannten Gründe – 1 Punkt

 

Wird das Zweitstudium nach einer Familienphase zum Zweck der Wiedereingliederung oder des Neueinstiegs in das Berufsleben angestrebt, kann dieser Umstand unabhängig von der Bewertung des Vorhabens und seiner Zuordnung zu einer der vorgenannten Fallgruppen durch Gewährung eines Zuschlags von bis zu 2 Punkten bei der Messzahlbildung berücksichtigt werden.

Ansprechpartnerinnen

Andrea Voigt
Sachbearbeiterin Bewerbungs- und Studien-Service