Zweitstudium
Alle zulassungsbeschränkten Studiengänge der Fachhochschule Potsdam haben ein Auswahlverfahren. 20 % der Studienplätze werden hier über feste Quoten vergeben. Ein Teil davon sind Zweitstudierende. Zweitstudierende können, neben der regulären Bewerbung, einen Antrag hierfür stellen.
Auswahlverfahren für ein Zweitstudium
Gemäß Hochschulzulassungsverordnung Brandenburgs werden drei Prozent der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen für Bewerbende, die sich für ein Zweitstudium im 1. Fachsemester bewerben, bereit gehalten. Generell müssen Sie sich wie alle bewerben und zusätzlich die Unterlagen einreichen. Die Abfrage, ob es sich um ein Zweitstudium handelt, erfolgt im Bewerbungsprozess über das MyCampus-Hochschulportal.
Als Zweitstudienbewerbende zählt nur, wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und sich für einen zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengang im 1. Fachsemester bewerben möchte. Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z. B. Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Masterprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist und durch Zeugnis belegt werden kann.
Für die Rangfolge wird eine Messzahl aus der „Abschlussnote des Erststudiums“ und dem „Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium“ bestimmt. Die Messzahl ist die Summe der Punktzahlen, die für beide Kriterien vergeben werden, und bestimmt die Einstufung auf der Rangliste der Zweitstudienbewerbungen.
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