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FLEX-Module in den Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Informationswissenschaften

Der FLEX-Bereich dient als Freiraum für ein selbst gestaltetes Studium und ermöglicht den Studierenden, Lehrveranstaltungen bzw. Module frei innerhalb des Angebots der Fachhochschule Potsdam oder anderer Hochschulen zu wählen und sich diese Leistungen als FLEX-Modul anerkennen zu lassen.

Was ist der FLEX-Bereich?

Die Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Archiv, Bibliothekswissenschaft, Informations- und Datenmanagement des Fachbereichs Informationswissenschaften von 2023 (ABK 454) besagt:

§ 8 FLEX-Bereich

(1) Der FLEX-Bereich dient als Freiraum für ein selbst gestaltetes Studium und ermöglicht den Studierenden, Lehrveranstaltungen bzw. Module frei innerhalb des Angebots der Fachhochschule Potsdam oder anderer Hochschulen zu wählen und sich diese Leistungen als FLEX-Modul anerkennen zu lassen.

(2) Im Studium sind zwei FLEX-Module vorgesehen, für die Studienleistungen gemäß Abs. 1 anerkannt werden können. Eines im Umfang von 5 ECTS-Leistungspunkten und eines im Umfang von 6 ECTS-Leistungspunkten. Pro FLEX-Modul können maximal drei Leistungsnachweise zum Nachweis des erbrachten Workloads eingereicht werden. Mindestens einer der Leistungsnachweise muss benotet sein, sofern nicht Nachweise für weit überwiegend praktische oder künstlerisch-praktische Kompetenzen im FLEX-Modul anerkannt werden sollen.

(3) Die benoteten Leistungen, die in den FLEX-Modulen erworben werden, gehen in die Gesamtnote ein. Werden mehrere benotete Leistungen für ein FLEX-Modul eingereicht, so wird die Modulnote aus den Einzelnoten arithmetisch gemittelt.

Das bedeutet für die FLEX-Module in den Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Informationswissenschaften:

Die Studierenden sind völlig frei in der Entscheidung, welche Hochschulkurse Sie sich für FLEX 1 (FL01) oder FLEX 2 (FL02) anerkennen lassen wollen.

  • Das könnte jedes Modul an unserem Fachbereich, an anderen Fachbereichen unserer Hochschule oder an anderen Hochschulen sein.
  • Die Lehrenden unseres Fachbereichs bieten ab und zu ein FLEX-Modul mit einem von ihnen frei gewählten Thema an, soweit sie noch Kapazitäten dafür haben. Die ECTS-Leistungspunkte können Sie sich für FL01 oder FL02 eintragen lassen. 
  • Außerdem gibt es an der FHP in jedem Semester ein zentrales FLEX-Angebot, aus dem Sie ebenfalls wählen können.
  • Auch bestandene Module aus einem vorherigen Studium können Sie sich anerkennen lassen.
  • Außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten können nach § 25 Abs. 5 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in bestimmten Fällen als FLEX-Leistungen angerechnet werden. Dies bedarf einer Prüfung durch den Prüfungsausschuss des Fachbereichs (zum Verfahren siehe unten).

Welche Vorgaben gibt es für FLEX-Module?

  • Das Modul FLEX 1 umfasst 6 ECTS-Leistungspunkte, das Modul FLEX 2 umfasst 5 ECTS-Leistungspunkte. Sie müssen ein FLEX-Modul nicht unbedingt mit einem einzigen Kurs belegen, sondern können bis zu drei Leistungsnachweise für ein FLEX-Modul einbringen, z. B. 3 Leistungspunkte von einem Kurs und 2 Leistungspunkte von einem anderen Kurs, um FLEX 2 zu füllen.
  • In jedem der beiden FLEX-Module muss mindestens ein Leistungsnachweis benotet sein. Werden mehrere benotete Leistungsnachweise für ein FLEX-Modul erbracht, wird das arithmetische Mittel der Leistungsnachweise als Modulnote verbucht.
  • Im Studienverlaufsplan (Anlage C der Studien- und Prüfungsordnung ABK 454) steht, dass die Studierenden im Wahlpflichtbereich im 3. Semester an Stelle eines Wahlpflichtkurses ein FL01-Modul belegen können. Da FLEX 1 nur an dieser Stelle im Studienverlaufsplan vorkommt, brauchen Sie das Modul FLEX 1 nicht zu belegen, wenn Sie den Wahlpflichtbereich mit einem Wahlpflichtmodul Ihres Studienganges (Studiengang Archiv und Informations- und Datenmanagement) bzw. mit zwei Wahlpflichtmodulen Ihres Studienganges (Studiengang Bibliothekswissenschaft) abgedeckt haben. In diesem Falle müssen Sie also lediglich 5 ECTS-Leistungspunkte für FLEX 2 im Laufe Ihres Studiums erbringen.

Was kann ich als FLEX-Leistung verbuchen?

Die Studierenden unterrichten die Lehrenden, ob die Leistungen als FL01 oder FL02 verbucht werden sollen. Die Lehrenden unterrichten den Prüfungs-Service formlos über die erbrachten Leistungen (mit ECTS-Leistungspunkten). 

Die Erstellung eines Porg-Datensatzes und eine Anmeldung zur Prüfungsleistung sind nicht möglich. Die Verbuchung erfolgt durch den Prüfungs-Service. 

Die Studierenden lassen sich von den Lehrenden einen Leistungsnachweis ausstellen. Sie reichen den Leistungsnachweis beim Prüfungs-Service ein und geben an, ob die Verbuchung als FL01 oder FL02 erfolgen soll. 

Die Verbuchung erfolgt durch den Prüfungs-Service. 

Die Webseite Anerkennung von Studienleistungen liefert ausführliche Informationen zum Verfahren einschließlich des Antragsformulars. Die Studierenden reichen den Antrag beim Prüfungs-Service ein und geben an, ob die Verbuchung als FL01 oder FL02 erfolgen soll. 

Die Verbuchung erfolgt durch den Prüfungs-Service. 

Die Webseite Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen liefert ausführliche Informationen zum Verfahren einschließlich des Antragsformulars. Die Anrechnung erfolgt durch den Prüfungsausschuss

Für Studierende mit Ausbildung zu Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste gilt der Beschluss des Prüfungsausschusses des Fachbereichs vom 03. September 2025

Zusätzliche Leistungen außerhalb des FLEX-Bereichs

Bei zusätzlich besuchten Veranstaltungen am Fachbereich Informationswissenschaften außerhalb der FLEX-Module unterrichten die Studierenden die Lehrenden, dass die entsprechende Leistung als „zusätzliche Leistung“ verbucht werden soll. Die Lehrenden unterrichten den Prüfungs-Service formlos über die erbrachte Leistung. Die Verbuchung erfolgt durch den Prüfungs-Service. Die zusätzlichen Leistungen erscheinen bei Studienabschluss als Ergänzung zum Abschlusszeugnis.