Amtliche Bekanntmachungen
Eine Amtliche Bekanntmachung (ABK) enthält Regelungen, die für Lehre, Forschung und Verwaltung an der Hochschule von Bedeutung sind. Sie werden entweder durch einen Fachbereichsrat oder den Senat erlassen oder von der Hochschulleitung beschlossen. Einige Bekanntmachungen müssen durch das zuständige Landesministerium bestätigt werden.
Alternativ zur chronologisch sortierten und filterbaren Darstellung der Amtlichen Bekanntmachungen können Sie auch zielgerichtet über die Suchfunktion auf dieser Seite nach Bekanntmachungen suchen.
Amtliche Bekanntmachungen, sortiert nach Aktualität
Seitennummerierung
- Erste Seite
- Vorherige Seite
- …
- Seite 20
- Seite 21
- Seite 22
- Seite 23
- Seite 24
- Seite 25
- Seite 26
- Seite 27
- Aktuelle Seite 28
- Nächste Seite
- Letzte Seite
Auf einen Blick
Kontaktperson
Geschäftsführerin des Senats, der Ethikkommission und für Gremienwahlen; Amtliche Bekanntmachungen / Referentin
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Hochschulrahmengesetz (HRG)
- Verfassung des Landes Brandenburg (insbesondere Art. 28 ff.)
- Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
- Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 67 BbgHG
- Brandenburgisches Hochschulzugangsgesetz
Nutzen Sie das Suchsystem zum Brandenburgischen Landesrecht zum Auffinden weiterer Gesetze und Verordnungen mit Bezug zu Hochschulen und zum Hochschulsystem.