Mit dem Erasmus+ Programm im Ausland die eigenen Kompetenzen weiterbilden
Über die Programmlinie Staff Mobility – Staff Training (STT) können Hochschulangehörige an einer Fort- oder Weiterbildung im europäischen Ausland teilnehmen. Gefördert werden Aktivitäten an europäischen Hochschulen und Einrichtungen in einem der Erasmus+ Programmländer.
Alle Infos auf einen Blick
Ihre Vorteile
Neben dem fachlichen Austausch und dem Ausbau bzw. der Vertiefung von Netzwerken steht die Stärkung der eigenen sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen im Vordergrund. Sie führen den Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms im Rahmen Ihrer Arbeitszeit durch. Und das Erasmus-Programm finanziert Sie dabei.
Wer kann teilnehmen?
Das Programm steht allen Beschäftigen unserer Hochschule offen - von Auszubildenden bis zur Präsidentin. Sprechen Sie Ihr Vorhaben vorher mit der Ihnen vorgesetzten Person ab.
Dauer des Aufenthaltes
Die Dauer der Mobilität kann zwischen 2 Tagen und 2 Monaten betragen (jeweils ohne Reisezeiten).
Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthaltszeitraums gilt der erste Tag, an dem der oder die Teilnehmer*in an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss, das Enddatum ist der letzte Tag, an welchem der oder die Teilnehmer*in an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss.
Aus Gründen der zur Verfügung stehenden Mittel kann nicht immer die komplette Aufenthaltsdauer finanziert werden.
Aktivitätsformate
- Hospitationen und Job Shadowing
- Sprachkurse
- International Staff Weeks
- Workshops und Seminare
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozierende)
Staff Weeks und Sprachkurse
Hochschulen und Institutionen im Ausland veranstalten regelmäßig sogenannte International Staff Weeks zu verschiedenen Themenschwerpunkten. Auch Sprachkurse für Hochschulpersonal werden von vielen Instituten angeboten.
Eine Übersicht von Erasmus Staff Training Möglichkeiten finden Sie in der Datenbank von iMOTION.
Aktivitäten an Partnerhochschulen
Unsere Partnerhochschulen veranstalten internationale Staff Weeks, über die wir Sie gerne informieren.
Finanzielle Förderung
Sie erhalten vor dem Mobilitätsbeginn eine Fahrkostenpauschale sowie eine länderabhängige Tagespauschale. Eine zusätzliche Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten nach dem Aufenthalt ist nicht nötig. Sollten die tatsächlichen Kosten die maximale Bewilligung übersteigen, sind die zusätzlichen Kosten von den Teilnehmenden selbst zu tragen oder durch andere Fördertöpfe an der FHP zu decken.
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