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Geschlechtergerechte Berufungsverfahren
Präsidentin unterzeichnet Selbstverpflichtung zu einem Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz
In ihrer Sitzung am 14. Mai 2024 hat die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) dem Beschluss „Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen – Selbstverpflichtung der deutschen Hochschulen“ zugestimmt. Der Beschluss benennt konkrete Ziele und Handlungsfelder sowie Maßnahmen, die zur Verwirklichung eines institutionellen Kultur- und Strukturwandels zu mehr Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen beitragen können. Die in der HRK zusammengeschlossenen Hochschulen setzen somit ein deutliches Zeichen, dass sie gewillt sind, die noch erforderlichen Schritte zu gehen, um über alle Fächer und Ebenen hinweg eine angemessene Repräsentation der Geschlechter zu erreichen und langfristig sicherzustellen.
Die Präsidentin der FHP, Prof. Dr. Eva Schmitt-Rodermund, hat die Selbstverpflichtung am 11. Juli 2024 unterzeichnet. Die Ziele des Beschlusses spiegeln sich bereits im neu verabschiedeten Gleichstellungskonzept 2024 der FHP, viele der skizzierten Maßnahmen finden an der FHP bereits Anwendung. Nichtsdestotrotz soll der Beitritt nun zum Anlass genommen werden, die Berufungsverfahren noch einmal hinsichtlich Geschlechtergerechtigkeit zu überprüfen und – bei Bedarf – zu verbessern.