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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Wenn Sie bereits Leistungen an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbracht haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung dieser Leistungen stellen.

Anerkennung im Überblick

Grundlagen und Kriterien der Anerkennung

Hier werden die rechtlichen Grundlagen und Richtlinien für die Anerkennung erläutert.

Prozess der Anerkennung

Der Prozess der Anerkennung legt strukturiert die Schritte dar, die in einem Anerkennungsverfahren an der FH Potsdam durchlaufen werden.

Einstufung in ein höheres Fachsemester

Beim Wechsel des Studiengangs oder zur Fachhochschule Potsdam haben Sie Chancen, mit einem Antrag auf Anerkennung in ein höheres Fachsemester einzusteigen.

FAQ zur Anerkennung

Hier werden häufig gestellte Fragen speziell zum Thema Anerkennung von Studienleistungen an der FH Potsdam beantwortet.

Grundlagen und Kriterien der Anerkennung

Grundlage für die Anerkennung sind die Lissabon-Konvention, auch bekannt als das "Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region", das Brandenburgische Hochschulgesetz sowie § 24 der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Fachhochschule Potsdam.

Ihre Leistungen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den bereits erworbenen und den im Rahmen des Moduls an der FH Potsdam zu erwerbenden Kompetenzen festgestellt werden können.

  • Der wesentliche Unterschied bezieht sich auf fünf Kriterien, die für die erfolgreiche Anerkennung entscheidend sind: 

    • die Qualität der Institution: Die ausstellende Institution muss den Standards einer deutschen Hochschule entsprechen.
    • die Lernergebnisse: Die Lernergebnisse der anzuerkennenden Leistung und die aus dem eigenen Studiengang müssen nicht in jedem Detail, aber im Wesentlichen übereinstimmen.
    • das Studienniveau: Das Niveau der Leistungen (nach dem Hochschulqualifikationsrahmen) muss übereinstimmen.
    • das Profil der Studienprogramme: Die inhaltliche Ausrichtung der anzuerkennenden Leistungen muss im Wesentlichen derjenigen im Bezugsstudium entsprechen.
    • der Workload: Der Arbeitsaufwand der anzuerkennenden Leistung muss im Wesentlichen dem aus dem eigenen Studiengang entsprechen. 

Prozess der Anerkennung

Der Prozess einer Anerkennung durchläuft im Wesentlichen vier Schritte, die wir Ihnen nachfolgend kurz erläutern.

Anerkennungen erfolgen ausschließlich auf Antrag. Der*die Antragsteller*in kann sich im Vorfeld bei inhaltlichen Fragen von der Studienfachberatung und bei Fragen zur Antragstellung bei der Zentralen Studienberatung oder dem Prüfungs-Service beraten lassen. Den Antrag auf Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen laden sich Studierende bei myCampus oder der Webseite herunter und senden diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an den Prüfungs-Service

Eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung zur Antragstellung finden Sie hier.

Formale Antragsprüfung: Alle eingereichten Unterlagen werden vom Prüfungs-Service auf formale Vollständigkeit und Korrektheit überprüft. Gegebenenfalls werden Nachweise oder Ergänzungen bei der*dem Antragsteller*in nachgefordert. 

Die vollständigen Unterlagen werden an den zuständigen Prüfungsausschuss oder die Studienkommission weitergeleitet.

Fachliche Antragsprüfung: Der Antrag wird durch den Prüfungsausschuss bzw. die Studienkommission für jedes beantragte (Teil-)Modul fachlich bewertet. Den Kern der Anerkennungsprüfung bildet die Prüfung des wesentlichen Unterschieds in Bezug auf die Kriterien: Qualität der Institution, Lernergebnisse, Studienniveau, Profil des Studienprogramms und Workload.

Leistungen werden vom zuständigen Prüfungsausschuss oder der Studienkommission anerkannt, wenn die erworbenen Lernergebnisse keine wesentlichen Unterschiede zu den Lernergebnissen der beantragten Module im jeweiligen Studiengang an der FH Potsdam aufweisen. Andernfalls ist eine Anerkennung nur teilweise, mit Auflagen oder gar nicht möglich.

Der*die Antragsteller*in wird mittels eines Bescheids über die Entscheidung der Anerkennungsprüfung durch den Prüfungs-Service informiert. Die (teil-)anerkannten Leistungen werden im Prüfungssystem (Leistungsübersicht) verbucht. Bei vom Antrag abweichenden Entscheidungen wird der*die Antragsteller*in über die Gründe informiert.

Dem Anerkennungsbescheid kann innerhalb von 4 Wochen schriftlich widersprochen werden.

Einstufung in ein höheres Fachsemester

Die Einstufung in ein höheres Fachsemester an der FH Potsdam hängt zunächst davon ab, ob Sie bereits Leistungen in einem identischen bzw. verwandten Studiengang erbracht haben. 

Dafür müssen Ihnen mindestens 30 ECTS-Leistungspunkte im Zielstudiengang anerkannt werden. Außerdem müssen die entsprechenden Kapazitäten für das höhere Fachsemester bei zulassungsbeschränkten Studiengängen freigegeben sein. Stellen Sie in diesem Fall den Antrag auf Anerkennung bereits mit der Bewerbung um einen Studienplatz über unser Hochschulportal MyCampus.

Nach Ihrer Immatrikulation erfolgt die Anerkennung Ihrer bereits erbrachten Leistungen.

Bitte beachten Sie die Fristen: 15. Januar für das Sommersemester und 15. Juli für das Wintersemester!

Für Fragen zur Einstufung in ein höheres Fachsemester wenden Sie sich bitte an den Studien-Service.

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

FAQ zu Anerkennungen

Der FAQ-Bereich bietet Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Anerkennung. Antworten zu übergreifenden Fragen rund um die Themen Anerkennung Anrechnung finden Sie hier.

Für die Anerkennung gibt es keine Begrenzung, solange kein wesentlicher Unterschied im Kompetenzerwerb vorliegt.

Fügen Sie dem Antrag stets einen Leistungsnachweis z. B in Form eines Transcript of Records oder eines Zeugnisses bei. Außerdem sollten Sie die Modulbeschreibungen und die Studien- und Prüfungsordnung beifügen.
Bei einem Antrag auf Anerkennung aus einem Auslandsaufenthalt müssen Sie zusätzlich das Learning Agreement einreichen.

Es entspricht dem Wesen der Anerkennung erworbener Kompetenzen, dass Leistungen mehrfach „verwendet“ werden können. Allerdings ist die Anerkennung eines vollständigen Studiums missbräuchlich und daher abzulehnen (Schreiben des Akkreditierungsrates vom 06.10.2016).

Ja, wenn Sie Module oder Kurse erfolgreich abgeschlossen haben und diese mit dem Curriculum Ihres aktuellen Studiengangs kompatibel sind, können Sie eine Anerkennung beantragen. 

Nein. Anerkennung findet auf Antrag statt, daher können Studierende selbst entscheiden, ob sie Leistungen anerkennen lassen möchten.

Nein, wenn Sie das Prüfungsverfahren in dem entsprechenden Modul bereits begonnen oder eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, ist eine Anerkennung für dieses Modul nicht mehr möglich. 

Es ist ebenfalls nicht möglich eine bereits anerkannte Leistung durch die Teilnahme an der Modulprüfung an der FH Potsdam zu verbessern.

Ja. Studierende aller Fachbereiche haben die Möglichkeit, die FLEX-Module im Rahmen ihres Bachelor- und/oder Masterstudium zu absolvieren. Die entsprechenden Details (Umfang des Wahlbereichs und mögliche genauere Bestimmungen) finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs.
Wenn Sie Leistungen in einem anderen Studiengang an der FH Potsdam oder an einer anderen Hochschule erworben haben, senden Sie den Nachweis und das gewünschte FLEX-Modul per E-Mail an den Prüfungs-Service. 

Ja. Eine Anerkennung kann teilweise oder vollständig abgelehnt werden, wenn die eingereichte Leistung nicht die erforderlichen Kriterien bezüglich der:

  • Qualität der Hochschule bzw. des jeweiligen Studienprogramms
  • Niveau der erworbenen und der zu erwerbenden Kompetenzen
  • Workload
  • Profil der Studienprogramme
  • Lernergebnisse

erfüllt und somit ein wesentlicher Unterschied nachgewiesen wird. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit einer Begründung.

Sie können innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Anerkennungsbescheids Widerspruch beim Prüfungs-Service einlegen.

Sie können sich bei inhaltlichen Fragen zur Beantragung an ihre Studienfachberatung wenden. Bei Fragen zur Antragseinreichung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung oder den Prüfungsservice.

Kontakt

Fachliche Beratung

Für Fragen zur inhaltlichen Einschätzung Ihrer bisherigen Leistungen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpersonen Ihres Studiengangs.

Studienfachberatung

Beratung zur Antragstellung

Für Fragen zur Antragstellung, Bearbeitung und Anerkennung oder Anrechnung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung (ZSB) oder den Prüfungs-Service.

zsb@fh-potsdam.de

pruefungs-service@fh-potsdam.de

Beratung für Prüfungsausschüsse

Prüfungsausschüsse wenden sich bitte an die Zentrale Anerkennungs- und Anrechnungsberatung (ZAAB).

zaab@fh-potsdam.de