Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wenn Sie bereits Leistungen an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbracht haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung dieser Leistungen stellen.
Anerkennung im Überblick
Grundlagen und Kriterien der Anerkennung
Hier werden die rechtlichen Grundlagen und Richtlinien für die Anerkennung erläutert.
Prozess der Anerkennung
Der Prozess der Anerkennung legt strukturiert die Schritte dar, die in einem Anerkennungsverfahren an der FH Potsdam durchlaufen werden.
Einstufung in ein höheres Fachsemester
Beim Wechsel des Studiengangs oder zur Fachhochschule Potsdam haben Sie Chancen, mit einem Antrag auf Anerkennung in ein höheres Fachsemester einzusteigen.
FAQ zur Anerkennung
Hier werden häufig gestellte Fragen speziell zum Thema Anerkennung von Studienleistungen an der FH Potsdam beantwortet.
Grundlagen und Kriterien der Anerkennung
Grundlage für die Anerkennung sind die Lissabon-Konvention, auch bekannt als das "Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region", das Brandenburgische Hochschulgesetz sowie § 24 der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Fachhochschule Potsdam.
Ihre Leistungen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den bereits erworbenen und den im Rahmen des Moduls an der FH Potsdam zu erwerbenden Kompetenzen festgestellt werden können.
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Der wesentliche Unterschied bezieht sich auf fünf Kriterien, die für die erfolgreiche Anerkennung entscheidend sind:
- die Qualität der Institution: Die ausstellende Institution muss den Standards einer deutschen Hochschule entsprechen.
- die Lernergebnisse: Die Lernergebnisse der anzuerkennenden Leistung und die aus dem eigenen Studiengang müssen nicht in jedem Detail, aber im Wesentlichen übereinstimmen.
- das Studienniveau: Das Niveau der Leistungen (nach dem Hochschulqualifikationsrahmen) muss übereinstimmen.
- das Profil der Studienprogramme: Die inhaltliche Ausrichtung der anzuerkennenden Leistungen muss im Wesentlichen derjenigen im Bezugsstudium entsprechen.
- der Workload: Der Arbeitsaufwand der anzuerkennenden Leistung muss im Wesentlichen dem aus dem eigenen Studiengang entsprechen.
Prozess der Anerkennung
Der Prozess einer Anerkennung durchläuft im Wesentlichen vier Schritte, die wir Ihnen nachfolgend kurz erläutern.
Einstufung in ein höheres Fachsemester
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester an der FH Potsdam hängt zunächst davon ab, ob Sie bereits Leistungen in einem identischen bzw. verwandten Studiengang erbracht haben.
Dafür müssen Ihnen mindestens 30 ECTS-Leistungspunkte im Zielstudiengang anerkannt werden. Außerdem müssen die entsprechenden Kapazitäten für das höhere Fachsemester bei zulassungsbeschränkten Studiengängen freigegeben sein. Stellen Sie in diesem Fall den Antrag auf Anerkennung bereits mit der Bewerbung um einen Studienplatz über unser Hochschulportal MyCampus.
Nach Ihrer Immatrikulation erfolgt die Anerkennung Ihrer bereits erbrachten Leistungen.
Bitte beachten Sie die Fristen: 15. Januar für das Sommersemester und 15. Juli für das Wintersemester!
Für Fragen zur Einstufung in ein höheres Fachsemester wenden Sie sich bitte an den Studien-Service.
FAQ zu Anerkennungen
Der FAQ-Bereich bietet Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Anerkennung. Antworten zu übergreifenden Fragen rund um die Themen Anerkennung Anrechnung finden Sie hier.
Kontakt
Fachliche Beratung
Für Fragen zur inhaltlichen Einschätzung Ihrer bisherigen Leistungen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpersonen Ihres Studiengangs.
Beratung zur Antragstellung
Für Fragen zur Antragstellung, Bearbeitung und Anerkennung oder Anrechnung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung (ZSB) oder den Prüfungs-Service.
Beratung für Prüfungsausschüsse
Prüfungsausschüsse wenden sich bitte an die Zentrale Anerkennungs- und Anrechnungsberatung (ZAAB).