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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und Anrechnung von außerhochschulischen Kompetenzen

Ihre bisherigen Studien- und Berufs­erfahrungen können bei der FH Potsdam wertvoll sein! Erfahren Sie, wie Sie durch die Anerkennung und Anrechnung bereits erworbener Kompetenzen Ihr Studium verkürzen und effizienter gestalten können.

Antragskompass – Ihr Wegweiser zur Antragstellung

Vorbereitung und Voraussetzungen

Für eine erfolgreiche Antragstellung sind eine sorgfältige Vorbereitung und das Erfüllen bestimmter Voraussetzungen entscheidend, damit Ihre bereits erbrachten Studienleistungen oder Praxiserfahrungen anerkannt oder angerechnet werden können. 

Antragstellung

Als Studierende können Sie Ihren Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung jederzeit einreichen, nachdem Sie systematisch alle nötigen Schritte erfolgreich erledigt haben.

FAQ und weiterführende Links

Hier werden häufig gestellte Fragen zur Antragstellung beantwortet. Zudem finden Sie Links zu weiterführenden Informationen über Anerkennung und Anrechnung.

Vorbereitung und Voraussetzungen

Vorbereitung

  • Empfohlener Zeitpunkt
    Stellen Sie einen Antrag am besten zu Beginn Ihres Studiums, um Ihre Studienplanung optimal gestalten zu können.
  • Modulvergleich durchführen
    Prüfen Sie, ob Ihre bereits erbrachten Leistungen inhaltlich mit Modulen Ihres aktuellen Studiengangs übereinstimmen. Nutzen Sie dafür das Modulhandbuch Ihres Studiengangs. Dieses finden Sie auf der jeweiligen Webseite Ihres Studiengangs.
  • Beratung nutzen
    Lassen Sie sich von der Studienfachberatung unterstützen. Diese hilft Ihnen bei der Auswahl passender Module. Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich an die Zentrale Studienberatung oder den Prüfungs-Service wenden.

Voraussetzungen

  • Immatrikulation erforderlich
    Ein Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung kann erst nach erfolgter Immatrikulation an der Fachhochschule Potsdam gestellt werden.
  • Nachweise
    Um die Anerkennung oder Anrechnung von Leistungen, Fähigkeiten oder Kompetenzen zu beantragen, brauchen Sie prüfbare Nachweise, wie z. B. (Arbeits-)Zeugnisse, Bescheinigungen, Leistungsnachweise, Lehrpläne etc.
  • Ausschlusskriterien
    Eine Anerkennung oder Anrechnung ist nicht möglich, wenn eine Prüfung im beantragten Modul bereits begonnen wurde oder endgültig nicht bestanden ist.

     

Antragstellung

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Webseite oder bei myCampus herunter  und öffnen es mit einem pdf-Reader (z.B. Adobe).
  • Lesen Sie sich das Formular genau durch. Haben Sie Fragen? Nutzen Sie die Möglichkeit einer Beratung!
  • Wählen Sie das Antragsformular Anerkennung, wenn Sie Module einer anderen Hochschule oder eines anderen Studienfachs prüfen lassen möchten.
  • Wählen Sie das Antragsformular Anrechnung, wenn Sie Kenntnisse und Kompetenzen aus z.B. Ausbildung, Beruf, Weiterbildung, Praktikum oder Ehrenamt prüfen lassen möchten.

  • Tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein.
  • Wählen Sie aus, wo Sie die anzuerkennenden oder anzurechnenden Leistungen oder Kompetenzen erworben haben.
  • Geben Sie an, welche Unterlagen Sie als Nachweis hinzufügen.
  • Tragen Sie in die Tabelle ein, welche Kompetenzen (Leistungen) Sie bereits erworben haben und welchen Modulen diese in Ihrem Studiengang entsprechen könnten.
  • Nutzen Sie für jede beantragte Modulleistung eine eigene Zeile in der Tabelle.
  • Tragen Sie das aktuelle Datum ein und unterschreiben Sie den Antrag mittels einer digitalen oder gescannten Unterschrift.
  • Speichern Sie den Antrag unter Ihrem Namen (z.B. MaraMuster_Antrag_Anrechnung) im pdf-Format ab.

  • Bei einem Antrag auf Anerkennung müssen Sie immer einen Leistungsnachweis z. B. in Form eines Transcript of Records oder eines Zeugnisses einreichen. Ferner sollten Sie die Modulbeschreibungen und die Studien- und Prüfungsordnung beifügen.
  • Bei einem Antrag auf Anerkennung aus einem Auslandsaufenthalt müssen Sie zusätzlich das Learning Agreement einreichen.
  • Bei einem Antrag auf Anrechnung müssen Sie immer einen tabellarischen Lebenslauf und Leistungsnachweis z. B. in Form eines Zeugnisses oder Zertifikates einreichen. Ferner sollten Sie detaillierte Informationen zu den erworbenen Kompetenzen und der Organisation beifügen.
  • Bei einem Antrag auf Anrechnung von Berufstätigkeit oder informell erworbenen Kompetenzen müssen Sie zusätzlich ein Portfolio zur Anrechnung einreichen.

  • Senden Sie den Antrag und die Nachweise möglichst von Ihrer FHP-E-Mail-Adresse an die Funktionsadresse des Prüfungsservice: pruefungs-service@fh-potsdam.de.
  • Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist.

FAQ zu Anerkennung und Anrechnung

Der FAQ-Bereich bietet Antworten auf häufige Fragen rund um die Themen Anerkennung und Anrechnung. 

Für detaillierte Informationen und Antworten auf spezifische Fragen besuchen Sie bitte die Webseiten zu Anerkennung und Anrechnung

Anerkennung bezieht sich auf Kompetenzen, Qualifikationen oder Leistungen, die an Hochschulen erbracht wurden. Diese werden mit dem Ziel anerkannt, das Studium in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule fortzusetzen. 

Anrechnung bezieht sich auf Kompetenzen und Qualifikationen, die außerhalb von Hochschulen erworben wurden, beispielsweise in beruflichen oder informellen Bildungszusammenhängen. Diese werden mit dem Ziel angerechnet, bereits erworbene Kompetenzen nicht mehrfach abzufragen und ggf. Studienzeiten qualitätsgesichert und sinnvoll zu verkürzen.

Überspringen von Modulen: Durch Anerkennung oder Anrechnung können bestimmte Lehrveranstaltungen oder Module entfallen, sodass Sie mehr Freiraum bei der Studienplanung haben oder z. B. schneller zu fortgeschrittenen Kursen wechseln können. 

Flexibilität im Studienverlauf: Anrechnung oder Anerkennung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Studienverlauf individueller zu gestalten, sodass Sie sich auf neue Lerninhalte konzentrieren oder zusätzliche Qualifikationen erwerben können.

Nein. Alle an der FH Potsdam immatrikulierten Studierenden können jederzeit einen Antrag auf Anerkennung und/oder Anrechnung stellen. Es empfiehlt sich, die Anträge direkt am Anfang des Studiums einzureichen, um den Studienverlauf optimal zu planen.

Noten werden übernommen, sofern die Notensysteme vergleichbar sind. Bei nicht vergleichbaren Notensystemen erfolgt die Anerkennung oder Anrechnung ohne Note und es wird der Vermerk „bestanden“ eingetragen.

Unbenotete Leistungen können unbenotet anerkannt bzw. angerechnet werden, auch wenn in dem Modul eine Benotung vorgesehen ist. Die dafür vorgesehenen Noten werden aus der Gesamtnotenberechnung herausgenommen. In Ausnahmefällen können die Prüfungsausschüsse individuelle Lösungswege (z. B. zusätzliches Fachgespräch oder nachträgliche Benotung) entwickeln.

Nein. Sofern nachgewiesen werden kann, dass die geforderten Kompetenzen bzw. Leistungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegen, ist es i. d. R. irrelevant, wann Sie diese erworben haben. Auch wenn der Kompetenzerwerb lange zurückliegt, ist dies keine ausreichende Basis für eine negative Entscheidung. Wenn kein wesentlicher Unterschied besteht bzw. Inhalt und Niveau der vorhandenen und geforderten Kompetenzen übereinstimmen, können Kompetenzen ein Leben lang anerkannt oder angerechnet werden.

Wenn Sie das Prüfungsverfahren in dem entsprechenden Modul bereits begonnen oder eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben, ist eine Anrechnung oder Anerkennung für dieses Modul nicht mehr möglich (vgl. §15 Abs.3 Nr.2 BbgHG). 

Dies gilt auch, wenn Sie ein im wesentlichen identisches Modul an einer anderen Hochschule oder einem anderen Studienfach endgültig nicht bestanden haben.

Die Bearbeitung kann je nach Umfang der beantragten Module bis zu 8 Wochen dauern. Sie werden schriftlich über die Entscheidung Ihres Antrags informiert.

Sie erhalten einen Bescheid vom Prüfungsservice, welcher Ihnen für jedes beantragte Modul mitteilt, ob und wie Ihre Leistungen oder Kompetenzen anerkannt oder angerechnet wurden.

Die Anerkennung bzw. Anrechnung ist ein Verwaltungsverfahren mit Rechtsbehelf. Das bedeutet, dass Sie im Falle einer teilweisen oder vollständigen Ablehnung Anspruch auf eine Begründung haben und der Entscheidung widersprechen können. Sie können innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch beim Prüfungs-Service einlegen.

Ja. Außerhalb der FH Potsdam erbrachte und anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen und angerechnete Kompetenzen werden im Abschlusszeugnis gekennzeichnet.

Weiterführende Links

  • AN! Anerkennung und Anrechnung im Studium

    Auf der Website AN! der Hochschulrektorenkonferenz finden Studierende und Studieninteressierte Informationen und einen Überblick zu Möglichkeiten der Anerkennung und Anrechnung im Studium.

  • HRK-Modus

    Die Website des HRK-Projekts MODUS bietet zahlreiche Informationen und Hilfestellungen für gute Anerkennungs- und Anrechnungsprozesse an Hochschulen für Einsteiger*innen und Fortgeschrittene.

Kontakt

Fachliche Beratung

Für Fragen zur inhaltlichen Einschätzung Ihrer bisherigen Leistungen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpersonen Ihres Studiengangs.

Studienfachberatung

Beratung zur Antragstellung

Für Fragen zur Antragstellung, Bearbeitung und Anerkennung oder Anrechnung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung (ZSB) oder den Prüfungs-Service.

zsb@fh-potsdam.de

pruefungs-service@fh-potsdam.de

Beratung für Prüfungsausschüsse

Prüfungsausschüsse wenden sich bitte an die Zentrale Anerkennungs- und Anrechnungsberatung (ZAAB).

zaab@fh-potsdam.de