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Informationen zu Praktika im Studium

Bachelor-Studierende absolvieren während ihres Studiums zwei Pflichtpraktika: ein 6-wöchiges Praktikum nach dem 2. Semester sowie ein 20-wöchiges Praktikum im 5. Semester. Häufige Fragen beantworten wir im Praktikums-FAQ. Die wichtigsten Dokumente stehen im Downloadbereich zur Verfügung. 
Hinweise für Unternehmen zur Veröffentlichung von Praktikumsangeboten befinden sich hier

Student recherchiert in Bibliothek der FH Potsdam

Praktikum im Studium: Vorbereitung auf das Berufsleben

Praktika sind wichtige Elemente des Studiums und eröffnen Möglichkeiten, um frühzeitig Kontakte zur Berufswelt zu knüpfen, Fachwissen praktisch zu erproben und beruflichen Ziele zu schärfen. Das Praktikum kann gleichzeitig eine wertvolle Grundlage für eine praxisbezogene Abschlussarbeit bilden.

Praktikum finden

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Studierende, Praktikumsplätze zu finden.

Moodle-Kurs zum Praktikum

Jeder Studiengang hat einen Moodle-Kurs, der alle Informationen rund um Praktikum bündelt. Er enthält eine Praktikumsdatenbank, Beispiele für Praktikumsberichte und -poster und ermöglicht die Abgabe der Dokumente und Prüfungsleistungen. Zugriff haben nur Studierende des Fachbereichs.

Praktikumsportal FB5

Das "Praktikumsportal FB5" ist eine Anlaufstelle für Studierende des Fachbereichs Informationswissenschaften. Studierende können für ihre im Verlauf des Studiums stattfindenden Praktika Stellen suchen oder sich eine Übersicht über Jobs als Werkstudent*innen verschaffen. 

Stellen- und Praktikumsbörse

Die offizielle Stellen- und Praktikumsbörse der FH Potsdam bündelt Angebote für Studierende und Alumni aller Fachbereiche. Arbeitgeber*innen haben hier die Möglichkeit, kostenfrei Stellen zu veröffentlichen. Die Einträge lassen sich nach Fachgebieten filtern.

FAQ

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den für Ihren Studiengang passenden Funktionsaccount:

Wie finde ich einen geeigneten Praktikumsplatz?

Das "Praktikumsportal FB5" ist eine Anlaufstelle für Studierende des Fachbereichs Informationswissenschaften. Die offizielle Stellen- und Praktikumsbörse der FH Potsdam bündelt Angebote für Studierende und Alumni aller Fachbereiche. Weiterhin lohnt ein Blick in die Praktikadatenbanken des begleitenden Moodle-Kurses.

Einen geeigneten Platz finden Sie auch bei Praktikumsbörsen wie www.meinpraktikum.de, http://karriere.unicum.de/ www.praktika.de/, www.praktikum.info/, https://de.jooble.org/. Tragen Sie dort am besten Begriffe ein, die Ihre Interessen beim Praktikum beschreiben.

Bei einem Besuch von Infoveranstaltungen, Firmen- oder Karrieremessen wie der Connecticum kann ein erster Kontakt zu Firmen hergestellt werden. Zusätzlich können Sie persönliche Kontakte nutzen, im Bekanntenkreis herumfragen, sich mit anderen Kommiliton*innen austauschen, die bereits ein Praktikum absolviert haben, oder bei Dozent*innen nachfragen.

Kann ich das Sechs-Wochen-Praktikum und das Praktikumssemester in der gleichen Einrichtung verbringen?

Das ist nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt, Sie sollen ja einen Einblick in verschiedene Arbeitsfelder bekommen.

Ist ein Praktikum in der Einrichtung möglich, in der die FaMI-Ausbildung absolviert wurde?

Es ist in der Regel nicht möglich, das Praxissemester in der Einrichtung abzuleisten, in der bereits eine FaMI-Ausbildung absolviert wurde. Studierende mit FaMI-Ausbildung können dies aber in Ausnahmefällen beantragen. Voraussetzung ist jedoch eine andere Abteilung bzw. ein anderes Arbeitsfeld bzw. eine andere Tätigkeit innerhalb der Einrichtung (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 14.01.2014).

Kann ich meine Tätigkeit als Werkstudent*in als Praktikum anrechnen lassen?

Ja, siehe hierzu: Grundsatzbeschluss des Prüfungsausschusses vom 06. Dezember 2023

Kann ich mich vom Praktikum oder Praktikumssemester befreien lassen?

Nach Beschluss des Prüfungsausschusses vom 13.08.2013 wird Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste mit erfolgreichem Ausbildungsabschluss uneingeschränkt das sechswöchige Praktikum anerkannt, wenn sie in demselben Fach studieren, in dem sie vorher ihre Ausbildung absoviert haben (z. B. FAMI Bibliothek – Studiengang Bibliotheksmanagement). Dies ist bei dem*der Praktikumsbeauftragten anzuzeigen. Wenn FAMIs einen anderen Studiengang gewählt haben (z. B. FAMI Bibliothek – Studiengang IuD), kann das Praktikum nicht entfallen.

Wenn Sie im Rahmen eines informationswissenschaftlichen Studiums an einer anderen Hochschule ein 22 Wochen umfassendes Praxissemester absolviert haben, das den Anforderungen des Fachbereichs Informationswissenschaften entspricht, können Sie sich dieses auf Antrag vom Prüfungsausschuss anerkennen lassen.

Kann ich das Sechs-Wochen-Praktikum oder das Praxissemester teilen?

Das Sechs-Wochen-Praktikum kann nicht geteilt werden. Das Praxissemester kann einmal geteilt werden. Planen Sie einen Praxisaufenthalt im Ausland, so könnte z. B. die Finanzierung ein Grund zum Teilen sein. Manche Praktikumsstellen akzeptieren auch nur Praktika in einer bestimmten Mindest- oder Maximallänge.

Kann ich ein Auslandspraktikum absolvieren?

Für Auslandspraktika ist oftmals finanzielle Unterstützung möglich. Das International Office und die Internationalisierungsbeauftragte des Fachbereichs unterstützen Sie gerne bei organisatorischen und finanziellen Fragen.

Wie gestalte ich meine Praktikumsunterlagen ansprechend?

Am besten gestalten Sie Ihre Praktikumsunterlagen im Corporate Design der Firma, das heißt z. B. in der gleichen Farb- und Formgebung. Der Text sollte möglichst kurz und knackig sein und die Rechtschreibung und Formalien in jedem Falle korrekt. Highlights wie Grafikelemente oder Zitate wirken besonders und sprechen das Auge an.

Es gibt gute Bewerbungstrainings an der Fachhochschule, die genutzt werden können. Eine E-Mail-Bewerbung ist mittlerweile üblich. Im Anhang werden Deckblatt, Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse versendet, häufig in einer PDF-Datei. In der Mail steht ein allgemeiner Text, wer man ist und warum man sich bewirbt. Eine eingescannte Unterschrift für die Unterlagen ist sehr nützlich.

Welche Formulare muss ich bis wann ausfüllen?

Zunächst sollten Sie möglichst frühzeitig den "Antrag auf Genehmigung des Praktikums" ausfüllen und per E-Mail an den zu Ihrem Studiengang passenden Account schicken:

Nach positiver Rückmeldung der*des Praktikumsbeauftragten füllen Sie die Rahmenvereinbarung aus. Lassen Sie diese schon von der Praktikumsstelle unterschreiben. Die Rahmenvereinbarung zur Unterschrift erneut an die oben genannte E-Mail-Adresse senden.

Den Ausbildungsvertrag zwischen Ihnen und der Praktikumsstelle müssen Sie nicht an die FH Potsdam schicken.

Anschließend laden Sie alle unterzeichneten Dokumente eigenständig in den Moodle-Kurs "Praktikum" hoch. Dort finden Sie auch alle Dokumente.

Die Formulare finden Sie unten auf dieser Webseite unter "Praktikumsordnungen & Anträge" oder in dem Moodle-Kurs "Praktikum".

Ist mein „Antrag auf Genehmigung des Praktikums“ bewilligt?

Sie erhalten von dem Praktikumsbeauftragten oder der Praktikumsbeauftragten eine Bestätigung per E-Mail oder die Bitte um Rücksprache.

Wie ist das Vorgehen, wenn der Betrieb meinen Praktikumsvertrag im letzten Augenblick nicht zulässt?

Wenden Sie sich an den Praktikumsbeauftragten oder die Praktikumsbeauftragte und suchen Sie schnell noch ein neues Praktikum. Es wird empfohlen, sich frühzeitig zu bewerben und das Praktikum nicht auf den letzten Drücker zu beginnen, sodass man im Fall der Fälle noch Zeit hat, sich neu zu bewerben. Achtung: Auch ein unterschriebener Vertrag kann durch die Firma gekündigt werden!

An wen wende ich mich bei Nichterfüllung des Praktikumsvertrags seitens des Praktikums Betriebs? Was ist zu tun?

Wenden Sie sich an den Praktikumsverantwortlichen des Betriebs und gegebenenfalls an den Praktikumsbeauftragten oder die Praktikumsbeauftragte.

Was kann ich tun, wenn ich mit meinen Aufgaben im Praktikum nicht einverstanden bin?

Das Praktikum kann in begründeten Ausnahmefällen am Anfang noch abgebrochen werden, aber im besten Fall redet man vorher mit den zuständigen Verantwortlichen in der Praktikumsstelle. Im Notfall kann auch der Praktikumsbeauftragte oder die Praktikumsbeauftragte vermitteln.

Laut Praktikumsordnung haben die Betriebe eine Ausbildungspflicht gegenüber den Praktikant*innen, d. h. sinnlose Beschäftigungen sind eigentlich unzulässig und können abgelehnt werden.

Gute Erfahrungen haben Praktikant*innen gemacht, die ein regelmäßiges Feedback eingefordert haben.

Wie viele Stunden muss ich arbeiten, wie viel Urlaub bekomme ich? Was passiert, wenn ich krank werde?

Es gilt die tarifübliche Vollarbeitszeit. Bei Abweichung von der Vollarbeitszeit können zum Ausgleich die Praktika max. bis zum Ende der vorlesungsfreien Zeit verlängert werden. Eine Abweichung von der Vollarbeitszeit muss in der Rahmenvereinbarung genau festgelegt werden. Anspruch auf Urlaub haben Praktikant*innen nicht. Wenn das Praktikum wegen Urlaub unterbrochen wird, muss das Praktikum in entsprechendem Umfang verlängert werden. Dies ist in der Praxisbescheinigung zu dokumentieren und es muss bereits in der Rahmenvereinbarung bei der Angabe des Zeitraums angegeben werden (Versicherungsschutz).

Beim sechswöchigen Praktikum dürfen Sie an max. 5 Arbeitstagen wegen Krankheit fehlen, beim Praxissemester an max. 15 Tagen. Die Krankheit muss durch ein ärztliches Attest belegt sein, das im Original an das Prüfungsamt der FH Potsdam geschickt wird und in Kopie an die Praktikumsstelle. Die FH Potsdam kann keine elektronischen Krankschreibungen abrufen.

Wie viel Fehlzeiten stehen mir im Praxissemester bei Krankheit von Kindern zu?

Bei Erkrankung eines minderjährigen Kindes stehen Ihnen im Praxissemester, neben den in der Praktikumsordnung festgelegten 15 Arbeitstagen, maximal 5 weitere Arbeitstage als Fehltage zu. Bei längeren Fehlzeiten ist das Praktikum entsprechend zu verlängern.

Kann ich halbtags arbeiten?

In besonderen Fällen kann das Praktikum halbtags absolviert werden. Man muss jedoch auf 20 × 40h kommen und dementsprechend verlängern sich der Praktikumszeitraum. Dies muss jedoch mit dem*der Praktikumsbeauftragten und der Praxisstelle abgesprochen werden.

Wie ist der Status der Studierenden während des Praktikums und des Praxissemesters?

Während des Praxissemesters und des Praktikums bleiben Studierende ordentliches Mitglied der Fachhochschule Potsdam. Studierende haben sich auch im Praxissemester gemäß den Bestimmungen der Fachhochschule Potsdam ordnungsgemäß zurückzumelden. Praktikant*innen unterliegen in der Praktikumsstelle den dort geltenden Personalvereinbarungen.

Beim sechswöchigen Kurzpraktikum dürfen Sie an max. 5 Arbeitstagen wegen Krankheit fehlen, beim Praxissemester an max. 15 Tagen. Die Krankheit muss durch ein ärztliches Attest belegt sein, das im Original an das Prüfungsamt der FH Potsdam und in Kopie an die Praktikumsstelle gegeben wird. Die Praktikumsstelle entscheidet über Freistellungen für den Besuch von informationswissenschaftlichen Fachtagungen während der Praxiszeiten.

Gibt es Vorgaben zum Praktikumszeugnis/zur Praktikumsbescheinigung?

Entsprechend der Praktikumsordnung verpflichtet sich die Praktikumseinrichtung, eine Bescheinigung über den zeitlichen Umfang, die Inhalte und die erfolgreiche Ablegung des Praktikums innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung des Praktikums auszustellen. Die Einrichtungen haben dafür in der Regel eigene Vorlagen. Es gibt keine Vorlage seitens des Fachbereichs.

Für Studierende aus dem Studiengang Archiv: Titel und Benotung der Verzeichnungsarbeit können ebenfalls in der Praktikumsbescheinigung vermerkt sein oder sie werden in einem separaten Dokument ausgewiesen.

Ich bekomme immer noch keine Praktikumsbescheinigung. Was soll ich tun?

Wenn Sie auch 2 Monate nach Beendigung des Praktikums noch keine Praktikumsbescheinigung/kein Praktikumszeugnis erhalten haben, rufen Sie noch einmal dort an.

Gibt es Vorgaben zum Praktikumsbericht?

Beim sechswöchigen Praktikum umfasst der Praktikumsbericht 4 – 5 Seiten (inkl. Deckblatt). Der Bericht über das Praxissemester erfolgt durch die Erstellung eines Posters und dessen Präsentation auf dem Praktikumstag. 

Zur Gliederung: Beschreibung und Aufgaben der Einrichtung, ausführliche Darstellung Ihrer Aufgaben, erreichte Arbeitsergebnisse, Bewertung/Einschätzung Ihres Lernerfolgs und der Praktikumsstelle in puncto Betreuung. Bitte achten Sie auf eine angemessene sprachliche Qualität, inhaltliche Aussagekraft und Sachlichkeit im Falle von kritischen Äußerungen!

Beispiele und einen Leitfaden gibt es im Moodle-Kurs "Praktikum".

Sie sollten Ihren Praktikumsbericht so bald wie möglich abgeben, spätestens drei Wochen nach dem Ende des Praktikums. Geben Sie möglichst parallel dazu auch das Praktikumszeugnis ab.

Bitte laden Sie alle Dokumente eigenständig in den Moodle-Kurs "Praktikum" hoch.

Der Praktikumsbericht muss von der Praktikumsstelle nicht abgezeichnet werden.

Was ist eine Verzeichnungsarbeit?

Entsprechend § 8 der Praktikumsordnung (ABK-Nr. 390) fertigen Studierende des Studiengangs Archiv im Praxissemester eine eigenständige Verzeichnungsarbeit an.

Die Aufgabe für die Verzeichnungsarbeit wird von der Ausbildungsleitung bzw. von der betreuenden Person in der Praktikumsstelle gestellt. Die Benotung erfolgt ebenfalls durch die zuständige Person der Praxisstelle.

Die Verzeichnungsarbeit ist entsprechend § 8 der Praktikumsordnung nach der Notenskala der FHP (geregelt in § 23 Rahmenordnung für Studium und Prüfungen) durch den*die Betreuer*in zu benoten. Die Skala entspricht dem Schulnotensystem von 1 (= sehr gut) bis 5 (= nicht ausreichend). Zwischennoten mit einer Absenkung von 0,3 oder eine Anhebung um 0,3 (z. B. 1,3 oder 2,7) sind möglich.

Dokumentation der Bewertung:

Üblicherweise wird die Note in das Praktikumszeugnis geschrieben. Einige Praktikumsstellen, bei denen die Personalstellen das Praktikumszeugnis ausstellen, behandeln das auch anders und vergeben die Note separat. Beides ist möglich. Wir benötigen neben der Note noch den Titel der Verzeichnungsarbeit (bitte in Moodle entsprechend hochladen). Die Verzeichnungsarbeit selbst benötigen wir nicht, auch keinen Bericht darüber.

Gibt es eine Vergütung?

Es gibt keinen Anspruch auf Vergütung. Allerdings vergüten viele Unternehmen die Praktikumsstelle.

Muss ich den vollen Semesterbeitrag zahlen, wenn ich mein Praktikum nicht in Deutschland (vorher Ber/Bra) absolviere?

Ja, Sie müssen den Semesterbeitrag zunächst voll zahlen, können aber einen Antrag auf die Rückerstattung des Semestertickets (ca. 200 Euro) stellen.

Habe ich Anspruch auf Auslands-BAföG?

Ja, allerdings wird die Vergütung und die Förderung durch Stiftungen komplett angerechnet.

Es gibt für Auslandspraktika auch verschiedene Fördermöglichkeiten. Dazu können Sie sich auf der Webseite zu Auslandspraktika informieren oder durch das International Office der FH Potsdam direkt beraten lassen.

 

Praktikumsordnungen & Anträge

Praktikumsbeauftragte am Fachbereich

Praktikumsbeauftragte Fachbereich Informationswissenschaften

Mitarbeiterin Koordinierung und Professionalisierung der Studiengangsangelegenheiten

Archiv (B. A.)

Professorin für Archivwissenschaft

Bibliothekswissenschaft (B. A.)

Professur für Bibliothekswissenschaft – Strategien, Serviceentwicklung, Wissenschaftskommunikation

Informations- und Datenmanagement (B. A.)

Professorin für Angewandte Datenwissenschaft / Applied Data Science