Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen an der Fachhochschule Potsdam
Studierende der Fachhochschule Potsdam können Leistungen und Qualifikationen, die im Rahmen von temporären Auslandsaufenthalten erbracht wurden, auf Antrag anerkennen lassen. Auslandsaufenthalte wie Auslandssemester, Auslandspraktika, oder auch die Teilnahme an Fachkursen im Ausland werden an der Fachhochschule Potsdam in der Regel von den Prüfungsausschüssen in den Fachbereichen anerkannt.
Wichtige Begriffe und Dokumente für die Anerkennung
Folge Bezeichnungen und wichtigen Unterlagen benötigen Sie für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen
Learning Agreement oder Praktikumsvereinbarung
Die Lern- oder Praktikumsvereinbarung gewährleistet die Verbindlichkeit der Anerkennung vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. In diesen Formularen halten Sie die zu belegenden Kurse bzw. die Praktikumsinhalte fest und wie viele Creditpoints (ECTS) Sie dafür erwerben werden.
Für unsere Austauschprogramme gibt es entsprechende Vorlagen: das Online-Learning-Agreement für Erasmus+ und das Study Agreement für den Bilateralen Austausch. Für individuell organisierte Aufenthalte (Freemover) empfehlen wir ebenfalls ein Learning Agreement abzuschließen. Sie können dazu die Vorlage des Study Agreements nutzen.
Bei Praktika im Ausland sollten Sie mindestens einen Praktikumsvertrag abschließen. Bei einer Förderung im Erasmus+ Programm müssen Sie ebenfalls ein sogenanntes Mobility Agreement abschließen.
Transcript of Records oder Praktikumsbestätigung
Von der Gasthochschule erhalten Sie am Ende oder nach Ihrem Aufenthalt eine Leistungsübersicht, das Transcript of Records. Darin werden die im Ausland erbrachten Leistungen und Noten aufgelistet.
Die Praktikumseinrichtung stellt Ihnen eine Praktikumsbescheinigung aus, die die erfolgreiche Durchführung bestätigt.
Antrag auf Anerkennung
Das Dokument ist ein Antrag auf Anerkennung von im Rahmen von studienbezogenen Auslandsaufenthalten absolvierter Studien- und Prüfungsleistungen im Ausland. Den Antrag legen Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt dem Prüfungsausschuss des Fachbereichs bzw. der Studienkommission des Studienganges vor, welcher die Leistungsanrechnung bestätigt.
Antrag auf Anerkennung von im Rahmen von studienbezogenen Auslandsaufenthalten …
Creditpoints – ECTS
Zur einheitlichen Bewertung von Studienleistungen innerhalb von Europa und um die gegenseitige Anerkennung zu erleichtern, hat die Europäische Kommission das European Credit Transfer System (ECTS) eingeführt. Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika, etc. werden mit Kreditpunkten bewertet. Dieses System wird auch bei den Studiengängen an der FH Potsdam genutzt. 1 ECTS Punkt entspricht einem Workload von 30 Stunden. Außerhalb von Europa werden häufig andere Creditpoint-Systeme benutzt, sodass eine Umrechnung der erbrachten Leistungen in das ECTS Credit System nötig ist. Angaben zu ausländischen Notensystemen bietet die anabin Datenbank der KMK (→ Bildungswesen → Land auswählen → Notensystem der Hochschulen o.ä.).
Umrechnung von ausländischen Studienleistungen
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen und die Umrechnung der ausländischen Noten sind den Prüfungsausschüssen bzw. den zuständigen Stellen an den Fachbereichen vorbehalten. Zur Umrechnung von den Noten einer Hochschule in die Noten an einer anderen werden in der Regel Umrechnungstabellen genutzt.
Die Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusministerkonferenz (KMK) empfehlen die Umrechnung von ausländischen Noten anhand der „Modifizierten Bayerischen Formel“. Dafür braucht man die höchste zu erreichende Note und die niedrigste zum Bestehen notwendige Note des ausländischen Notensystems. Es ist daher hilfreich, wenn eine Übersicht des Notensystems der jeweiligen ausländischen Hochschule vorliegt. Teilweise befindet sich eine Übersicht des Notensystems direkt auf dem Official Transcript of Records (Leistungsübersicht) der Hochschule.
Rechtliche Grundlage
Die Anerkennungsverfahren an der Fachhochschule Potsdam basieren auf der Lissabon-Konvention. Bei der Anerkennungsprüfung wird die Frage beantwortet, ob ein wesentlicher Unterschied zwischen den erworbenen und den zu erwerbenden Kompetenzen besteht. Weitere Informationen finden Sie auch in der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Fachhochschule Potsdam.
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