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Appell zur Berücksichtigung von Kindheitspädagog*innen in der Ganztagsgrundschule von BABEK-Studierenden
Zum 01. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung an Grundschulen in Kraft. Im Sommersemester 2025 haben sich Studierende des Bachelorstudiengangs Bildung und Erziehung in der Kindheit (BABEK) im Seminar „Reform- und Grundschulpädagogik“ mit der Frage befasst, wie Ganztagsgrundschulen kindgerecht und inklusiv gestaltet werden können und welche Rolle Kindheitspädagog*innen dabei einnehmen.
Als ein Ergebnis dieser Auseinandersetzungen im Seminar „Reform- und Grundschulpädagogik“ ist der Appell „Kindheit gestalten statt verwalten – Kindheitspädagog*innen für eine kindgerechte und inklusive Ganztagsgrundschule“ entstanden. Darin betonen die Studierenden, dass Ganztagsgrundschulen nur dann kindgerecht und inklusiv arbeiten können, wenn die Perspektiven von Kindern, Eltern sowie des Sozialraums systematisch einbezogen und Bildungsangebote innerhalb und außerhalb des Klassenzimmers verknüpft werden. Hervorgehoben wird insbesondere, dass Kinder nicht nur in der Schule, sondern auch durch Erfahrungen, Begegnungen und Angebote an außerschulischen Lernorten lernen.
Das erziehungswissenschaftliche, psychologische und pädagogische Know-how von Kindheitspädagog*innen für Kinder bis 12 Jahre bleibt jedoch oft ungenutzt. Grundforderungen sind spezifische Stellen, eine tarifliche Einordnung, ein bedarfsgerechter Personal-Schlüssel und der Dialog zwischen Praxis, Hochschulen, Trägern und Politik.
Der Appell (Redaktion: Josefine Dankhoff u. a., Betreuung: Prof. Dr. Tanja Salem) ruft Verantwortliche auf, gemeinsam die Ganztagsgrundschule im Sinne von Kindern und Familien voranzutreiben und schließt sich unter anderem den Forderungen des Studiengangstags "Pädagogik der Kindheit" zur Berücksichtigung von Kindheitspädagog*innen bei der Fachkräftegewinnung für die (früh-)kindliche Bildung, Betreuung und Erziehung an.