Gesundheitsförderung & Prävention am Arbeitsplatz
Ein gut gestalteter Arbeitsplatz fördert Konzentration und beugt Verspannungen sowie Müdigkeit vor. Die Fachhochschule Potsdam unterstützt ihre Mitarbeitenden aktiv: Mit höhenverstellbaren Tischen, ergonomischen Stühlen und optionalen Hilfsmitteln wie Fußstützen oder speziellen Tastaturen lässt sich das Wohlbefinden am Arbeitsplatz nachhaltig steigern.
Arbeitsplatzgestaltung & Arbeitsschutz
Damit Sie gesund, entspannt und produktiv arbeiten können, unterstützt die Fachhochschule Potsdam ihre Mitarbeitenden umfassend: Alle Arbeitsplätze sind mit höhenverstellbaren Tischen, ergonomischen Stühlen und auf Wunsch mit Fußstützen oder speziellen Tastaturen ausgestattet. So können Sie Verspannungen, Müdigkeit und Konzentrationsprobleme vermeiden – egal, ob im Büro oder im Homeoffice.
Im Folgenden erfahren Sie, wie die FHP für ergonomische Arbeitsplätze, die gesunde Nutzung von Bildschirmarbeitsplätzen sowie Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sorgt, damit Sie sich wohlfühlen und Ihre Leistung optimal entfalten können.
Erklärvideo zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung
In unserem Erklärvideo erfahren Sie, wie Sie Ihren Arbeitsplatz ergonomisch gestalten und gesunde Arbeitsgewohnheiten entwickeln können. Durch praktische Anleitungen und hilfreiche Tipps zeigt das Video, wie kleine Anpassungen große Auswirkungen auf Ihre Gesundheit und Produktivität haben können. Schauen Sie sich das Video an, um mehr über effektive Strategien zur Vermeidung von gesundheitlichen Problemen im Arbeitsalltag zu lernen.

Sehhilfe - Brille am Arbeitsplatz
Für Tätigkeiten am Computer kann eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzsehhilfe notwendig sein. Die Kosten werden von der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg auf Antrag erstattet. Die Erstattungssätze werden jährlich vereinbart zwischen der Augenoptiker-Innung des Landes Brandenburg und dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg. Weitere Informationen zu den Erstattungsbeträgen finden Sie hier.
Sie benötigen eine Sehhilfe? Dann können Sie diese bei der Personalabteilung der FHP beantragen. Reichen Sie dazu den Antrag mit der Originalrechnung von Optiker*in/Augenärzt*in ein, die sowohl Rechnungsnummer als auch das Ergebnis der Augenglasbestimmung enthalten muss. Der Antrag kann alle drei Jahre gestellt werden; bei geänderten Werten, Verlust oder Beschädigung der Sehhilfe ist ein erneuter Antrag möglich.