Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Wenn Sie bereits Leistungen an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbracht haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung dieser Leistungen stellen.

Ihre Leistungen werden an der Fachhochschule Potsdam anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zwischen den bereits erworbenen und den im Rahmen des Moduls an der Fachhochschule Potsdam zu erwerbenden Kompetenzen festgestellt werden können.
Grundlage für die Anerkennung sind die Lissabon-Konvention, das Brandenburgische Hochschulgesetz sowie § 24 der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen der Fachhochschule Potsdam.
Antragstellung
Der Antrag auf Anerkennung ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail beim Prüfungs-Service zu stellen. Der Antrag auf Anerkennung kann erst nach der Immatrikulation an der Fachhochschule Potsdam stattfinden. Wir empfehlen, den Antrag auf Anerkennung direkt am Anfang des Studiums zu stellen.
Für eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen durchlaufen Sie folgende Schritte:
Hinweise
Anerkennung bei Studiengangs- und Hochschulwechsel
Wenn Sie Ihr Studium in einem anderen Studiengang fortsetzen oder an die Fachhochschule Potsdam wechseln möchten, haben Sie Chancen, mit einem Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Leistungen in ein höheres Fachsemester einzusteigen.
Dafür müssen Ihnen mindestens 30 ECTS-Leistungspunkte im Zielstudiengang anerkannt werden. Außerdem müssen die entsprechenden Kapazitäten für das höhere Fachsemester bei zulassungsbeschränkten Studiengängen freigegeben sein. Stellen Sie in diesem Fall den Antrag auf Anerkennung bereits mit der Bewerbung um einen Studienplatz über unser Hochschulportal MyCampus.
Bitte beachten Sie die Fristen: 15. Januar für das Sommersemester und 15. Juli für das Wintersemester!
Anerkennung von Flex-Modulen
In allen Studiengängen an der Fachhochschule Potsdam können Sie im Rahmen des Flex-Bereichs nach eigener Wahl Lehrveranstaltungen und Module innerhalb und außerhalb des Lehrangebots der Fachhochschule Potsdam auswählen.
Wenn Sie Leistungen an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erbracht haben, stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung und lassen Sie sich diese für den Flex-Bereich Ihres Studiengangs anerkennen.
Kontakt
Wir bieten Ihnen Informationen zum Vorgehen und zum Verfahren der Antragstellung, zu Bescheidungen und zur Verbuchung von Leistungen. Außerdem beraten wir Sie bei Fragen zu einem Hochschul- oder Studiengangswechsel. Für Fragen zur fachlich-inhaltlichen Einschätzung Ihrer Leistungen wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss oder die Studienfachberatung Ihres Fachbereichs/ Studiengangs.
Beratung zum Verfahren der Antragstellung

Maria Bütof
Beratung zum Verfahren der Antragstellung

Katrin Sawitzki
Beratung zu Hochschul- und Studiengangswechsel
