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Beeinträchtigt studieren - Individuelle und vertrauliche Unterstützung an der FHP

Wer sich für ein Studium an der Fachhochschule Potsdam entscheidet, profitiert von zukunftsorientierten Studiengängen und individueller Betreuung. Menschen mit Beeinträchtigungen sind häufig auf Unterstützung angewiesen, um an der Gesellschaft teilhaben und ihr Leben selbstbestimmt gestalten zu können. Bei diesem Weg unterstützen wir Sie an der FH Potsdam individuell und abschlussorientiert.

Ziele

Unser Ziel ist es, Barrieren systematisch zu erkennen und bei der Gestaltung von Lehre, Prüfungen und Studienorganisation zu berücksichtigen – dazu zählen unter anderem:

  • Leicht zugängliche Antragswege in Textform
  • Realistische Organisationsfristen
  • Anerkennung unterschiedlich-geeigneter Nachweise, etwa durch ärztliche/psychologische Befundberichte oder Feststellungsbescheide
  • Bei dauerhaft bestehenden Beeinträchtigungen prüfen wir längere Bewilligungszeiträume
  • Individuelle Studienplanung

Die chancengleiche Teilhabe aller Studierenden an Prüfungen und am Studium ist ein zentraler Anspruch der Fachhochschule Potsdam.

FH Potsdam
Prof. Dr. Eva Schmitt-Rodermund, Präsidentin

Nachteilsausgleich

Sie spüren eine Mehrfachbelastung? Die Kombination aus Studienanforderungen, dem Management der eigenen gesundheitlichen Situation (mit Arzt- und Therapietermine), vielleicht noch obendrauf ein Nebenjob zur Finanzierung Ihres Lebens, führt Sie gefühlt in eine mentale Sackgasse? 
Kommen Sie auf uns zu!

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 4. November 2025 eine aktualisierte Empfehlung zum Nachteilsausgleich verabschiedet. Sie reagiert damit auf die steigende Zahl Studierender mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.                                                                                        
Behinderungen oder chronische Erkrankungen dürfen kein Nachteil sein. Ein Studium mit Beeinträchtigung kann Sie mitunter vor einige Herausforderungen stellen – insbesondere, wenn eng strukturierte Studienverläufe mit Ihren zeitlichen Möglichkeiten entsprechen. Nachteilsausgleiche, deren Entscheidung dem jeweiligen Prüfungsausschuss obliegt, sollen Ihnen in Belastungssituationen helfen und vorliegende Benachteiligungen ausgleichen. 

Nachteilsausgleiche sind keine Vergünstigungen – kein „Studium light“. Sie gleichen individuelle, aufgrund der Beeinträchtigung entstehende Nachteile aus. Für uns ausschlaggebend sind die Auswirkungen der Behinderung oder chronischen Erkrankung auf Ihren Studienverlauf.

  • Um einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen zu können, muss bei Ihrem Prüfungsausschuss ein schriftlicher Antrag vorliegen, den ich als Beauftragter gerne für Sie weiterleite. 
  • Für eine individuelle Entscheidung ist es hilfreich, wenn Sie die Auswirkungen Ihrer Beeinträchtigung auf Prüfungen oder die Durchführung/Organisation Ihres Studiums beschreiben. Sie können zusätzlich einen Vorschlag unterbreiten, wie ein passender Nachteilsausgleich für Sie aussehen könnte, damit Sie Ihr Studienziel erreichen können. 
  • Zusammen mit Ihrem Antrag reichen Sie bitte einen geeigneten Nachweis, etwa durch ärztliche/psychologische/psychotherapeutische Befundberichte oder Feststellungsbescheide über Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung, ein, der Empfehlungen enthält, wie Ihr Nachteil aus medizinisch-therapeutischer Sicht ausgeglichen werden könnte. 
  • Ihren Antrag sollten Sie möglichst frühzeitig einreichen. Bitte bedenken Sie bei der Antragstellung, dass die individuelle Prüfung des Antrags und mögliche Nachfragen Zeit benötigen.

Die Entscheidungshoheit liegt beim jeweiligen Prüfungsausschuss, der bei seiner Entscheidung beachtet, dass durch die Maßnahme zum Ausgleich Ihres Nachteils nicht zugleich die Chancengleichheit der übrigen Prüflinge nach Art. 3 Grundgesetz verletzt wird.

Um Ihnen das Formulieren des Antrags auf Nachteilsausgleich zu erleichtern, stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung. Zusätzlich benötigen wir eine Datenschutzerklärung, damit Ihr Vorgang bearbeitet werden kann. Der Schutz personenbezogener Daten vor unberechtigter Verarbeitung ist ein Grundrecht. Insbesondere Gesundheitsdaten unterliegen nach den Vorgaben der EU- Datenschutz-Grundverordnung einem besonders strengen Schutz.

Ohne die Einwilligung speichern wir Ihre Daten nicht und ohne die angekreuzte Schweigepflichtentbindung werde diese auch nicht an den Prüfungsausschuss übermittelt. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn keine Unterstützung mehr von Ihnen gewollt ist.

Informationen zu Prüfungsanforderungen finden Sie im Modulhandbuch und in der Studien- und Prüfungsordnung für Ihren Studiengang. Wenn Sie einschätzen, dass die jeweilige Prüfungsform für Sie aufgrund Ihrer Einschränkung(en) eine „Hürde“ bedeutet, ist ein Gespräch mit dem*der jeweiligen Prüfer*in oder bei der Studienfachberatung zu empfehlen.

Kontakt

Beauftragter für Hochschulmitglieder und -angehörige mit Behinderungen

Beauftragter für die Belange von Hochschulmitgliedern und -angehörigen mit Behinderungen