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Erasmus Studium in Taiwan

Studieren Sie ein Semester an unserer Partneruniversität National Taipei University of Technology (NTUT) in der ostasiatischen Metropole Taipei und genießen Sie alle Vorteile des Erasmus+ Programms: keine Studiengebühren, monatliches Stipendium, intensive Vorbereitung und Betreuung vor Ort.

Taiwan Erasmus+ Programm in Überblick

Umfassende Betreuung

Sie studieren sechs Monaten in einem abgestimmten Programm an der National Taipei University of Technology (NTUT) der Fachhochschule Potsdam. Bei der Vorbereitung und während des Aufenthaltes werden Sie durch das International Office betreut.

Anerkennung der Studienleistung

Das Erasmus+ Programm regelt klar die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen an der FH Potsdam – dadurch können Sie den Studienaufenthalt an unserer Partnerhochschule gut in Ihr Studium integrieren.

Monatlicher Mobilitätszuschuss

Sie erhalten finanzielle Unterstützung durch einen monatlichen Mobilitätszuschuss. Studiengebühren an der anderen Hochschule entfallen.

Unterstützung bei Spracherwerb

Das Erasmus+ Programm begleitet Sie umfassend mit einer kostenlosen Sprachunterstützung. Dieser Online Language Support ist eine Plattform der Europäischen Kommission für Online-Sprachtests und kostenlosen Online-Sprachunterricht.

Klare Rechte und Pflichten

Ihre Rechte und Pflichten im Erasmus+ Programm sind klar und transparent in der Erasmus+ Studierendencharta festgelegt.

Mehrfache Förderung

Sie können bis zu 6 Monate durch Erasmus+ pro Studienzyklus gefördert werden. Sie können also in einem Studienabschnitt (Bachelor, Master, PhD) mehrfach gefördert werden und so zum Beispiel auch im selben Studienabschnitt auch noch ein Erasmus+ Praktikum machen.

Finanzielle Förderung

Bei einem Studienaufenthalt an der National Taipei University of Technology (NTUT) im Rahmen des Erasmus+ Programms bekommen Sie eine einmalige Flugkostenpauschale in Höhe von 1.500 Euro, sowie einen Zuschuss zu den Lebensunterhaltskosten in Höhe von 700 Euro pro Monat. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit eines der folgenden Top-Ups in Höhe von 250 Euro pro Monat zu beantragen.

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus können einen Zuschuss von 250 Euro pro Monat erhalten. Dieses Top-Up können Studierende beantragen, deren Elternteile bzw. Elternteil, insofern nur ein Elternteil bekannt ist, keinen akademischen Abschluss erworben haben bzw. hat.

Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer Fachhochschule (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. Im Handwerk gilt der Meisterbrief nicht als akademischer Abschluss.

Wenn sich Ihre Eltern nicht sicher sind, ob deren Abschluss als Studienabschluss zählt, besuchen Sie die Webseite der "Stiftung Akkreditierungsrat". Wenn Sie den Abschluss Ihrer Eltern dort finden, dann heißt das, dass der Abschluss als akademischer Abschluss anerkannt ist. In dem Fall dürfen Sie dieses Top-Up nicht beantragen.

Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer oder mehrerer Beschäftigung/en nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen, sind berechtigt, einen Zuschuss von monatlich 250 Euro zu beantragen. Auch eine selbstständige Tätigkeit ist für diesen Zuschuss möglichmöglich.

Es muss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein, für die folgendes gilt:

  • Der monatliche Verdienst liegt zwischen 450 – 850 Euro. Es geht um den Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert. Eine gemittelte Berechnung ist zulässig.
  • Die Beschäftigung muss mindestens 6 Monate regelmäßig bis zum Zeitpunkt der Bewerbung für das Auslandsstudium ausgeübt worden sein.
  • Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.). Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.

 

Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können
dieses Top-Up beantragen. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen. Als Nachweise gelten die Geburtsurkunde des Kindes und die Reiseunterlagen.

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 oder einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt, können dieses Top-Up beantragen. Als Nachweise gelten ein Behindertenausweis, bzw. ein ärztliches Attest, welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.

Wer kann am Taiwan Erasmus+ Programm teilnehmen?

Sie können sich auf einen Platz im Erasmus+ Programm bewerben, wenn Sie

  • für ein Vollzeitstudium (Studium mit Abschluss) an der FH Potsdam immatrikuliert sind. Internationale Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Zielland haben, dürfen sich ebenfalls bewerben.
  • bei Beginn des Aufenthaltes mindestens im 3. Hochschulsemester sind. 
  • ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Partnerhochschule (Englisch und ggf. Chinesisch) nachweisen können.

Bewerbung

Reichen Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular zusammen mit den folgenden Unterlagen per E-Mail an international­@fh-potsdam.de ein:

Auswahlverfahren

Ein Gremium bestehend aus Vertreter*innen Ihres Fachbereichs und des International Office wählt die geeignetsten Bewerber*innen aus. Wichtige Kriterien für die Entscheidung sind die akademische Eignung, die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug auf Ihr Studium, Landes- und Sprachkenntnisse und interkulturelles Interesse. Darüber hinaus möchten wir ausdrücklich Studierende, die die Voraussetzungen für einen Sonderzuschuss nach den obengenannten Kriterien erfüllen, ermutigen sich zu bewerben.

Sie wurden für einen Erasmus+ Aufenthalt ausgewählt – und jetzt?

Nach der Auswahl erhalten Sie per E-Mail die Zusage oder Absage für Ihre Bewerbung.

Die ausgewählten Studierenden werden vom International Office an der Partnerhochschule nominiert – zwischen Februar und Mai für das Wintersemester und zwischen September und November für das Sommersemester. Mit der Nominierung melden wir Sie dort für ein Austauschsemester an.

Sie müssen sich dann noch bei der Partnerhochschule registrieren bzw. bewerben! Dafür erhalten Sie von der Gasthochschule nach der Nominierung die nötigen Informationen zu den Fristen.

Sie erhalten danach eine Zulassung durch die Partnerhochschule und sind dort als Austauschstudierende*r immatrikuliert. Denken Sie trotzdem unbedingt an die Rückmeldung an der FH Potsdam!

Die finanzielle Förderung ist im zugeteilten Austauschplatz inbegriffen. Sie müssen sich nicht nochmal bewerben! Folgende Schritte müssen Sie jedoch fristgerecht befolgen bzw. die nötigen Dokumente einreichen:

  • Learning Agreement: Im Learning Agreement verzeichnen Sie die Kurse, die Sie an der Partnerhochschule belegen werden. Sie notieren außerdem die Kurse, für die sie sich diese Kurse aus dem Ausland anerkennen lassen möchten. Unterschrieben wird das Dokument von Ihnen, einer verantwortlichen Person an der Partnerhochschule und von der zuständigen Person in Ihrem Studiengang/Fachbereich. Die Vorlage finden Sie im Download-Bereich (siehe unten). Denken Sie bitte daran, das eingescannte Dokument mit den drei Unterschriften in das Online-Portal hochzuladen.
  • Grant Agreement: Dieses Dokument ist die Zuwendungsvereinbarung, in der die Förderhöhe und der Aufenthaltszeitraum festgelegt werden. Das Dokument wird Ihnen vom International Office per E-Mail zugeschickt. Sie müssen es unterschreiben und im Original zurück an das International Office schicken.
  • Online-Sprachtest OLS: Der Online-Sprachtest in der Unterrichtssprache des Aufenthaltes ist verpflichtend für eine Erasmus+ Teilnahme (ausgenommen für Muttersprachler*innen). Das Ergebnis des Tests hat keine Auswirkung auf die Teilnahme an der Mobilität. Als Teilnehmer*in belegen Sie einen Sprachtest vor Beginn des Auslandsaufenthaltes. Die Zugangsdaten erhalten Sie per E-Mail zugeschickt. Nach dem Test erhalten Sie Zugang zum Online-Sprachkurs.

  • Teilnahmebericht: Alle Studierenden, die durch Erasmus+ gefördert werden, sind verpflichtet einen Online-Abschlussbericht (EU Survey) der EU-Kommission zu beantworten. Den Link dazu erhalten Sie per E-Mail.
  • Letter of Confirmation: Am Ende Ihres Aufenthaltes bestätigt die Gasthochschule auf dem Dokument Letter of Confirmation Ihre tatsächliche Ankunfts- und Abreisedaten. Wenn diese von den Daten im Grant Agreement abweichen, muss evtl. eine Neu-Berechnung des Mobilitätszuschusses erfolgen.
  • Transcript of Records: Nach den Prüfungen stellt die Gasthochschule ein Transcript of Records aus, in welchem die im Ausland erbrachten Leistungen aufgelistet werden.

Antrag auf Anerkennung: Nachdem Sie das Transcript of Records erhalten haben, können Sie den Antrag auf Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen bei Ihrer Ansprechperson im Fachbereich bzw. Studiengang einreichen.

Downloads

Ehrenwörtliche Erklärung geringere Chancen Taiwan (PDF, 153.22 KB)
Ehrenwörtliche Erklärung zur Beantragung von Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen
Vorlage Übersetzung Leistungsübersicht - Transcript of Records (DOCX, 49.57 KB)
Vorlage für die Übersetzung der Leistungsübersicht im Kontext von Auslandsaufenthalten

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