Weitere Informationen zu Steuern
Hier finden sich Informationen zu steuerlichen Themen, aktuell zur Mitteilungsverordnung (MA) und zur Neuregelung der Umsatzsteuer ab dem 01.01.2027.
Mitteilungsverordnung (MV) und Steueridentifikationsnummer (Steuer ID)
Jährlich berichtet die Fachhochschule Potsdam im Rahmen der "Verordnung über die Mitteilung an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten" (MV) vom 07.09.1993 an die Finanzverwaltung grundsätzlich über alle Zahlungen, die sie gegenüber Dritten, insbesondere an Privatpersonen, leistet. Dies betrifft zum Beispiel
- Zahlungen an Zahlungsempfänger*innen, die nicht im Rahmen einer gewerblichen oder freiberuflichen Haupttätigkeit erfolgen,
- Zahlungen, die nicht auf ein Geschäftskonto des*der Zahlungsempfänger*in erfolgen,
- Zahlungen, die keiner konkreten Gegenleistung zugeordnet werden können, z. B. Stipendien.
Diese Regelung gilt auch für nicht im Inland ansässige Personen.
Für die Mitteilungen ab 2025 ergeben sich neue Anforderungen, und zwar
- Geburtsdatum
- Steueridentifikationsnummer (11-stellige Zahl).
Für unsere ausländischen Zahlungspartner*innen ist ggf. zunächst ein Antrag auf Erteilung einer Steueridentifikationsnummer zu stellen.
Bitte informieren und sensibilisieren Sie unsere internationalen Partner*innen und füllen gemeinsam das Formular „Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt“ aus. Auf der Seite der Finanzverwaltung bitte oben ins Suchfeld 010250 (die Nummer des Formulars) eingeben.
Nutzen Sie gerne die Ausfüllhilfe zum Antrag auf Erteilung einer Steueridentifikationsnummer.
Senden Sie das unterschriebene Antragsformular mit vollständiger Kopie der Ausweisdokumente an controlling@fh-potsdam.de. Wir leiten die Antragsunterlagen via Elster an das Finanzamt Potsdam weiter. Nach einer Antwort des Finanzamtes steuern wir die Weiterleitung an den*die Antragsteller*in.
Umsatzsteuer (§2b Umsatzsteuergesetz), Gesetzliche Neuregelung ab dem 01.01.2027
Die gesetzliche Neuregelung hinsichtlich der Umsatzsteuer (§ 2b UStG) wird zum 01.01.2027 für die Fachhochschule Potsdam wirksam.
Nach vielen Jahren endet die Übergangsregelung zur Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum 01.01.2027.
Die Unternehmereigenschaft der Fachhochschule Potsdam wandelt sich grundsätzlich. Sie gilt dann allgemein als umsatzsteuerpflichtige Unternehmerin. Die bisherige Anknüpfung an den körperschaftsteuerlichen „Betrieb gewerblicher Art“ wird aufgegeben.
Hinweis: Die betreffenden Bereiche werden in den kommenden Wochen direkt von der Stabsstelle Hochschulplanung und -entwicklung (HPE) über Änderungen individuell informiert und bei eventuellen Abstimmungen mit den Projektpartner*innen unterstützt.