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Die Rechte der Kinder schützen

Kind in Superheld-Pose mit wehendem Umhang

In einem bundesweiten Appell fordern Wissenschaftler*innen und Fachpersonal den Schutz von Kinderrechten in Kitas. Der Appell wurde von der Deutschen Liga für das Kind initiiert. Auch Mitlieder der FH Potsdam beteiligen sich.

Im Jahr 2000 wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt: „Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“ (§ 1631 Abs. 2 BGB). Gewalt gegen Kinder hat viele Gesichter. In Kitas erleben Kinder unterschiedliche Formen von Alltagsgewalt: Zum Beispiel Zwang, etwa wenn sie etwas kosten oder aufessen sollen. Wenn sie in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, wenn sie beschämt oder bestraft werden. Auch Schimpfen, Anschreien oder grob am Arm packen ist übergriffig.

Die BiKA-Studie („Beteiligung von Kindern im Kita-Alltag“, 2018 – 2020) hat in Krippengruppen mit Hilfe von Videografie untersucht, wie die Beteiligungsrechte der Jüngsten im Alltag umgesetzt werden. Nach Ergebnissen der Studie kommt es beispielsweise in knapp der Hälfte der untersuchten Krippengruppen beim Mittagessen zu grenzüberschreitendem Körperkontakt gegenüber Kindern. In genauso vielen Essenssituationen können nicht alle Kinder selbst entscheiden, wie viel sie essen oder trinken möchten. Ebenfalls in knapp jeder zweiten beobachteten Essenssituation sind Bewegungseinschränkungen von Kindern zu beobachten. 

Als Reaktion der aktuellen medialen Berichterstattung über Gewalt in Kitas stellen die Deutsche Liga für das Kind und Anhänger*innen aus Praxis und Wissenschaft konkrete Forderungen und treten dafür ein, dass die Rechte der Kinder geschützt sind. Das sind die Forderungen von über 150 Unterstützer*innen:

  1. Kitas brauchen mehr und gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Sie benötigen mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung, für Reflexion, Teamsitzungen und Weiterbildung. Der Betreuungsschlüssel ist deutlich zu verbessern.
  2. Gewalt darf im Alltag von Kitas nicht vorkommen. Fehlverhalten muss klarer definiert werden. Kinderrechtsbasiertes pädagogisches Handeln muss vorrangig Gegenstand von Personal- und Teamentwicklung sein. Die Aus- und Fortbildung von pädagogischen Fachkräften zu Beteiligungs- und Schutzrechten von Kindern muss unmittelbar verbessert und ausgeweitet werden.
  3. Kinder müssen sich wirksam beschweren können, ebenso ihre Eltern. Dafür sind die gesetzlich geforderten Beschwerdemöglichkeiten in Kitas sowie die unabhängigen Ombudsstellen endlich systematisch einzurichten.
  4. Wir brauchen mehr Wissen darüber, wie die Beteiligungs- und Schutzrechte von Kindern in Kitas, Kindertagespflegestellen und Horten tatsächlich verwirklicht werden, und wie das die Kinder sehen. Nur so können wirksame Möglichkeiten der Intervention und Prävention entwickelt werden. Dafür brauchen wir mehr Monitoring und mehr Forschung.

BiKA ist ein gemeinsames Forschungsprojekt der Fachhochschule Potsdam und des Forschungs- und Entwicklungsinstituts PädQUIS®, An-Institut der Alice Salomon Hochschule Berlin und Kooperationsinstitut der Universität Graz.

Weitere Informationen zum Appell

Kontakt

Prof. Dr. Gerlind Große
Forschungsprofessorin für Frühkindliche Bildungsforschung
Leiterin PINA-Forschungslabor