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Advice & Information

The FAMteam of the University of Applied Sciences Potsdam informs and advises university members on questions regarding the compatibility of studies, work and family.

Overview

Counselling services & contact points

We offer a wide range of counselling and support services for pregnant students and students with family responsibilities.

Financing options for families

For students with family obligations, there are various ways to finance their studies. Due to the increased need, there are numerous special regulations. We will give you an initial overview.

Further Information & Downloads

We regularly compile further interesting and useful links and downloads on topics such as financing, organising studies, maternity leave and care.

Counselling services of the FAMteam & other contact points

We advise students and employees of the University of Applied Sciences Potsdam. Information and statements made during counselling are not legally binding and do not claim to be complete. We treat all enquiries confidentially and discreetly. At your request, we can also act as intermediaries in solving problems.

The Family Office offers consultations on Tuesdays and Thursdays from 9.30 am to 1.30 pm by appointment only. To arrange an appointment or for enquiries outside of consultation hours, please send a brief email to famteam@fh-potsdam.de stating the nature of your enquiry and how best to contact you. To make the consultations as personal as possible, we also offer video consultations via Zoom or Microsoft Teams.

We support the personal development of our university community: caregiving responsibilities often go hand in hand with stress (such as mental health issues) or additional challenges that can affect academic performance or professional life. Further support services are available on campus from the Equal Opportunities Officers. 

We inform and advise you on the following topics, among others

  • Pregnancy and studying with a child
  • Maternity leave during studies
  • Childcare
  • Individual study organisation and semester planning in the case of family responsibilities: if necessary, to compensate for disadvantages in studies, semester off, part-time study options
  • Semester abroad with a child
  • Financing studies and parental leave
  • Care and career or studies

You can also find information on topics such as semesters off, compensation for disadvantages in your studies and part-time study options on the website of the study service.

Beratungsangebote des FAMteams

Wir beraten Studierende und Mitarbeiter*innen der FH Potsdam. Informationen und Auskünfte, die in der Beratung gegeben werden, sind nicht rechtsverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Anfragen behandeln wir vertraulich und diskret. Auf Ihren Wunsch werden wir zur Problemlösung auch vermittelnd tätig. 

Die Beratung des Familienbüros findet Dienstag und Donnerstag, 09:30 – 13:30 Uhr mit Voranmeldung statt. Für eine Terminabstimmung und Beratungsanfragen außerhalb der Sprechzeiten schreiben Sie bitte kurz an famteam­@fh-potsdam.de, welches Ihr Anliegen ist und wie wir Sie am besten erreichen können. Um die Beratungsgespräche so persönlich wie möglich zu gestalten, führen wir auch Video-Beratungen per Zoom oder Microsoft Teams durch.

Wir fördern individuelle Entwicklungsmöglichkeiten unserer Hochschulangehörigen: Fürsorgeverantwortung geht nicht selten mit Belastungen (bspw. psychischen Beeinträchtigungen) oder zusätzlichen Herausforderungen einher, die den Studienerfolg oder die berufliche Tätigkeit beeinflussen. Hierzu finden Sie weitere Beratungsangebote auf dem Campus bei den Beauftragten der Chancengleichheit. 

Nachfolgend finden Sie, egal ob studierend oder im Beschäftigungsverhältnis an der FHP, weitere Informationen zu den einzelnen möglichen Beratungsthemen.

Familiäre Fürsorgeverantwortung im Studium

Wir beraten Studierende mit Kind(ern) zu allen Themen rund um die Vereeinbarkeit von Studium und Familie. 

Zudem finden Sie zusätzliche Informationen auf der Webseite der Servicestelle Familienfreundliches Studium des Deutschen Studierendwerkes und für weitergehende Fragen steht Ihnen die Sozialberatung des Studierendenwerks West:Brandenburg zur Verfügung. In unserem Downloadbereich finden Sie außerdem die Borschüre des Studierendenwerks mit allgemeinen Informationen rund um das Studium.

Neben der zentralen Familienbeauftragten Diana Zill, den dezentralen Familienbeauftragten in den Fachbereichen sowie in der Personalabteilung gibt es mit Augusta Dienelt eine Ansprechperson speziell für die Belange der Studierenden mit familiärer Fürsorgeverantwortung. Sie fungiert als Multiplikatorin zwischen den Studierenden und dem FAMteam, informiert über familienrelevante Themen und vermittelt bei Bedarf an die zuständigen Ansprechpersonen. Darüber hinaus unterstützt sie die Sichtbarkeit familienbezogener Themen im Hochschulalltag und bringt Perspektiven sowie Anliegen von Studierenden in die entsprechenden Strukturen ein.
Anregungen, Fragen und Impulse von Studierenden sind jederzeit willkommen. Eine Kontaktaufnahme ist per Mail möglich.

Wenn Sie während Ihres Studiums schwanger sind oder werden, informieren wir darüber, wie Sie Ihr Studium während der Schwangerschaft gestalten können und welche Möglichkeiten es gibt, den Studienalltag an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Auch zum Mutterschutz beraten wir ausführlich, insbesondere zu gesetzlichen Regelungen, Schutzfristen und deren Auswirkungen auf Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Melden Sie Ihre Schwangerschaft frühzeitig beim Studien- und Prüfungsservice, um weitere Schritte, wie die Gefährdungsbeurteilung (GBU) einzuleiten. Wir erklären dafür gern, was dabei zu beachten ist und wie der Prozess abläuft. Weiterführende Informationen sowie die konkrete Durchführung finden Sie beim Studien-Service.

Was bedeutet Mutterschutz im Studium?

Studierende stehen während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Stillzeit unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes. Ziel ist es, ihre Gesundheit und die ihres Kindes zu schützen und gleichzeitig die Fortsetzung des Studiums zu ermöglichen.

Der Mutterschutz kann sich auf verschiedene Bereiche des Studiums auswirken, beispielsweise auf 

  • die Teilnahme an Lehrveranstaltungen
  • Praktika und Laborarbeiten
  • Exkursionen
  • Prüfungen und Studienleistungen
  • Studienzeiten vor und nach der Geburt

Je nach individueller Situation können Schutzmaßnahmen oder Anpassungen erforderlich sein.

Was sollten Sie tun?

  1. Melden Sie möglichst frühzeitig Ihre Schwangerschaft über das Formular „Mitteilung einer Schwangerschaft“ beim Studien- und Prüfungsservice an oder nehmen Sie bei einem Beratungsbedarf Kontakt zur Familienbeauftragten auf.
  2. Reichen Sie die erforderlichen Nachweise (z.B. Kopie des Mutterpasses) ein.
  3. Nach ein bis zwei Wochen sollte Ihr Studiengang auf Sie zukommen, um gemeinsam mit Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. 
  4. Lassen Sie sich zu Ihren individuellen Möglichkeiten und Schutzrechten durch die jeweilige Ansprechperson in Ihrem Studiengang oder der Familienbeauftragten beraten.

Weiterführende Informationen:

Eine flexible Studienorganisation ist in besonderen Lebenssituationen entscheidend, um das Studium erfolgreich fortführen zu können. Wir beraten Sie zu Möglichkeiten, Ihr Studium lebensphasenorientiert anzupassen und sinnvoll zu planen.

Nachteilsausgleich

Hochschulen in Brandenburg sind gesetzlich verpflichtet, die besonderen Belange von Studierenden mit Familien- und Pflegeaufgaben zu berücksichtigen (§ 3 Abs. 6 Brandenburgisches Hochschulgesetz). Für Studierende während der Schwangerschaft, mit Kind(ern) und/oder Pflegeverantwortung besteht daher die Möglichkeit, einen individuellen Nachteilsausgleich zu beantragen. Ziel ist es, familiär bedingte Mehrfachbelastung bei Studien- und Prüfungsleistungen auszugleichen und die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu unterstützen.

Was kann ein Nachteilsausgleich sein?

Je nach individueller Situation können beispielsweise folgende Maßnahmen vereinbart werden:

  • Verlängerung von Bearbeitungsfristen
  • Verschiebung von Prüfungs- oder Abgabeterminen
  • Anpassung von Anwesenheitspflichten
  • Alternative Prüfungsformen
  • Individuelle Regelungen für Praktika, Exkursionen oder Lehrveranstaltungen

Nachteilsausgleich beantragen? So geht´s!

  1. Herunterladen und Ausfüllen des Antrages

    Wir begleiten Sie bei der Antragstellung und beraten Sie vertraulich zu den Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs. Gemeinsam prüfen wir, welche Anpassungen im Studium oder bei Prüfungen sinnvoll und entsprechend Ihrer individuellen familiären Situation umsetzbar sind.
    Unter "Persönliche Begründung" erläutern Sie Ihre familiäre oder pflegerische Situation und beschreiben Sie, welche Auswirkungen diese auf Ihre Prüfung(en) hat. Legen Sie dar, welche konkreten Einschränkungen oder Herausforderungen entstehen und weshalb Sie die beantragten Maßnahmen benötigen. Dabei entscheiden Sie selbst, in welchem Umfang Sie persönliche Informationen angeben möchten.

  2. Abgabe beim Prüfungsausschuss

    Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (z.B. Mutterpass, Geburtsurkunde des Kindes oder Pflegegrad der zu betreuenden Person) vor Beginn der Bearbeitungszeit einer Prüfungsleistung einzureichen.

  3.  Prüfung des Antrages

    Die Entscheidung über den Antrag trifft der zuständige Prüfungsausschuss. Dabei wird geprüft, welche Maßnahmen geeignet sind, individuelle Nachteile auszugleichen, ohne die Chancengleichheit aller Studierenden im Prüfungsverfahren zu beeinträchtigen.

Beurlaubung, Teilzeitstudium und Auslandsaufenthalte

Ebenso informieren wir Sie über die Option eines Urlaubssemesters und unterstützen Sie dabei, abzuwägen, ob und wann eine Beurlaubung sinnvoll ist. Auch Teilzeitstudienmöglichkeiten können eine wichtige Rolle spielen, wenn Sie Ihr Studium zeitlich entzerren möchten.  Wenden Sie sich für weiterführende Informationen an den Studien-Service. Die Kolleg*innen zeigen Ihnen auf, welche Modelle es gibt und welche Auswirkungen diese auf Ihren Studienverlauf haben können.

Wenn Sie ein Auslandssemester mit Kind oder als pflegende*r Angehörige*r planen, begleiten wir Sie gemeinsam mit dem International Office bei der Vorbereitung insbesondere bei den organisatorischen Anforderungen. Weiterführende Informationen zu einem Auslandsstudium mit Kind finden Sie auf der Webseite des Vereins „Familie in der Hochschule e.V.“.

Ziel der Beratung ist es, gemeinsam eine Studienplanung zu erarbeiten, die einen Interessenausgleich zwischen den Studienbedingungen und individuellen Lebensphasen anstrebt.

Eltern sein oder werden im Studium – eine finanzielle Herausforderung. Wir beraten Sie zu bestehenden Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten und helfen Ihnen, passende Optionen für Ihre individuelle Situation zu finden. Neben den allgemeinen Finanzierungsmöglichkeiten für Studierende finden sich auch spezielle Lösungen für Familien. Wir geben eine Übersicht.

Leistungen nach SGB II im Urlaubssemester oder Teilzeitstudium

Bei Beantragung eines Urlaubssemesters wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Erziehung eines Kindes, besteht kein Anspruch mehr auf BAföG. Sofern eine Hilfebedürftigkeit festgestellt wird, besteht jedoch ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II - Bürgergeld.

Ein weiterer Grund für Anspruch auf Bürgergeld, ist ein Teilzeitstudium. Jedoch soll dies hier nur die Zeit überbrücken, bis eine Arbeitsstelle gefunden wurde. Anders ist es bei einem Teilzeitstudium mit Anwesenheitspflicht, da es hier schwerer sein kann, erwerbstätig zu sein.

Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag haben zusätzlich:

  • Schwangere nach der zwölften Schwangerschaftswoche
  • Alleinerziehende mit Kindern

Zusätzliche Informationen finden zur Finanzierung des Studiums finden Sie hier

Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Mutterschaftsgeld

Staatliche Zuschüsse sind komplex. Eine sehr gute Übersicht finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerkes West:Brandenburg. Die Sozialberatung vergibt zusätzlich Studierendenkindergeld  in Höhe von 200,00€. Ein Blick lohnt sich!

Einmalige Hilfe

Bei folgenden Situationen können ggf. Kosten von lokalen Behörden übernommen werden:

  • Erstausstattung der Wohnung
  • Babyausstattung
  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Des Weiteren fördern beispielsweise einige Krankenkassen Schwimmkurse für Kinder über Bonusprogramme oder Zuschussbudgets. Hier lohnt sich eine Nachfrage bei der eigenen Krankenkasse über mögliche Zuschüsse. Weiterführende Informationen diesbezüglich finden in den Downloads.

Stipendien

Neben hochschulinternen Förderungen, wie dem Abschlussstipendium für Studentinnen mit Familienaufgaben, gibt es auch Stipendiengeber*innen, die familiäre Verantwortung gezielt berücksichtigen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht weiterer Programme und Fördermöglichkeiten, die speziell auf Studierende mit Kind(ern) zugeschnitten sind.

Weiterführende Informationen:

Wir beraten Studierende, die mit Kind(ern) allein leben und berücksichtigen ihre besondere Lebenssituation. Dabei unterstützen wir bei Fragen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie, zu finanziellen und organisatorischen Herausforderungen sowie zu individuellen Belastungen im Alltag. Darüber hinaus bringen wir die Perspektiven studierender Alleinerziehender aktiv in den Arbeitskreis Alleinerziehende der Stadt Potsdam ein und setzen uns im städtischen Kontext dafür ein, ihre Bedarfe sichtbar zu machen und strukturell mitzudenken.

Die Pflege von Angehörigen stellt neben dem Studium eine besondere Belastung dar und erfordert oft flexible Lösungen. Wir beraten Sie zu Möglichkeiten, wie Sie Ihre Situation organisieren und vorhandene Unterstützungsangebote nutzen können. Dazu informieren wir Sie über rechtliche Rahmenbedingungen, Entlastungsangebote und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Pflege-Webseite.

Weiterführende Informationen:

 

 

Familiäre Fürsorgeverantwortung im Beruf

Rund um Schwangerschaft und Mutterschutz gelten besondere gesetzliche Regelungen. Damit Sie gut informiert sind, beraten wir Sie gern zu Ihren Rechten und Pflichten während der Schwangerschaft, den gesetzlichen Mutterschutzbestimmungen sowie zu Themen wie Beschäftigungsverboten, Arbeitszeitregelungen und den Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt. Weiterführende Informationen finden Sie zudem auf der Webseite der Personalabteilung.

Mutterschutz im Beschäftigungsverhältnis

Beschäftigte stehen während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während der Stillzeit unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes. Ziel ist es, die Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen und gleichzeitig die Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen.

Der Mutterschutz kann sich auf verschiedene Bereiche des Arbeitsverhältnisses auswirken, beispielsweise auf

  • die Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Dienstreisen und besondere Tätigkeiten
  • den Umgang mit gesundheitlichen Risiken und Gefährdungen
  • Beschäftigungsverbote

Je nach individueller Tätigkeit und persönlicher Situation können Schutzmaßnahmen oder Anpassungen erforderlich sein.

Was sollten Sie tun?

  1. Informieren Sie Ihre Führungskraft bzw. die Personalabteilung möglichst frühzeitig über Ihre Schwangerschaft.
  2. Reichen Sie die erforderlichen Nachweise (z. B. Mutterpass) ein.
  3. Lassen Sie sich zu Ihren individuellen Schutzrechten und den Auswirkungen auf Ihre Tätigkeit bei den Ansprechpersonen in der Personalabteilung beraten.

Weiterführende Informationen:

Wir beraten Mitarbeitende, die mit Kind(ern) allein leben und berücksichtigen ihre besondere Lebenssituation. Dabei unterstützen wir bei Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zu finanziellen und organisatorischen Herausforderungen sowie zu individuellen Belastungen im Alltag. Darüber hinaus bringen wir die Perspektiven erwerbstätiger Alleinerziehender aktiv in den Arbeitskreis Alleinerziehende der Stadt Potsdam ein und setzen uns im städtischen Kontext dafür ein, ihre Bedarfe sichtbar zu machen und strukturell mitzudenken.

Familien stehen im Laufe verschiedener Lebensphasen vor unterschiedlichen finanziellen Herausforderungen. Wir informieren zu finanziellen Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Familien.

Einmalige Hilfe

Bei folgenden Situationen können ggf. Kosten von lokalen Behörden übernommen werden:

  • Erstausstattung der Wohnung
  • Babyausstattung
  • mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Die Pflege von Angehörigen stellt neben dem Beruf eine besondere Belastung dar und erfordert oft flexible Lösungen. Wir beraten Sie zu Möglichkeiten, wie Sie Ihre Situation organisieren und vorhandene Unterstützungsangebote nutzen können. Dazu informieren wir Sie über rechtliche Rahmenbedingungen, Entlastungsangebote und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Pflege-Webseite.

Weiterführende Informationen:

 

Family financing – Information for students with a child

Being or becoming a parent while studying – a financial challenge. In addition to the general financing options for students, there are also special solutions for families. We provide an overview.

Benefits according to SGB II during a semester off or part-time studies

If you apply for a semester off due to illness, pregnancy or bringing up a child, you are no longer entitled to BAföG. However, if a need for assistance is established, there is a claim to entitlement to assistance with living expenses according to SGB II - Citizen's Income.

Another reason for entitlement to citizen's allowance is part-time study. However, this is only to bridge the time until a job is found. The situation is different for part-time studies with compulsory attendance, as it can be more difficult to be gainfully employed here.

You are also entitled to an additional needs supplement:

  • Pregnant women after the twelfth week of pregnancy
  • Single parents with children

Parental allowance, child benefit, child supplement and maternity benefit

Government grants are complex. You can find a very good overview on the pages of the Studierendenwerk West Brandenburg. The social counselling service also awards student child benefits. It's worth taking a look!

One time help

In the following situations, costs may be covered by local authorities:

  • Initial equipment of the flat
  • baby equipment
  • school trips lasting several days within the framework of school regulations

General information

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