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Teilnahmebedingungen & Datenschutz

Teilnahmebedingungen

  1. Die Teilnahmebedingungen gelten für die von der Zentralen Einrichtung Weiterbildung (ZEW) der Fachhochschule Potsdam (FHP) angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen. Zusätzliche Vereinbarungen und Absprachen bedürfen der Schriftform. Die Teilnahmebedingungen gelten nicht für die weiterbildenden Studiengänge.
  2. Zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der ZEW der FH Potsdam ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung erforderlich.
  3. Es gelten fachlich begründete Zugangsvoraussetzungen, die dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm zu entnehmen sind.
  4. Die FH Potsdam behält sich die Zulassung zu als auch den Ausschluss von Weiterbildungsveranstaltungen vor. Ein Ausschluss von Teilnehmer*innen kann erfolgen z. B. bei Zahlungsverzug, Verneinung der Weiterbildungsfähigkeit durch die wissenschaftliche Leitung oder Kursleitung, Störung der Veranstaltung, Gefährdung von anderen Teilnehmer*innen. Bei einem Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren.
  5. Der festgelegte Teilnahmebeitrag ist bis zu der in der Rechnung genannten Frist zu entrichten.
  6. Wenn der Teilnahmebeitrag von der Beschäftigungsstelle der Teilnehmenden übernommen wird oder werden soll, muss das bereits bei der Anmeldung angeben werden.
  7. Der Rücktritt von Teilnehmenden nach erfolgter Anmeldung und Anmeldebestätigung muss schriftlich erklärt werden.
    1. Bei Weiterbildungen, die nicht modularisiert sind und nur als Ganzes besucht werden können, ist eine Stornierung der Anmeldung bis 21 Tage (Posteingang) vor Beginn der Weiterbildung möglich – verbunden mit einer Stornierungsgebühr von 100 Euro. Nach Ablauf dieser Frist werden 50 % des Teilnahmebeitrags erhoben. Der gesamte Teilnahmebeitrag ist zu entrichten, wenn die Rücktrittserklärung ab dem ersten Veranstaltungstag (Posteingang) eingeht bzw. gar keine schriftliche Rücktrittserklärung abgegeben wird. Wenn sich ein geeigneter Ersatzteilnehmer/eine geeignete Ersatzteilnehmerin bis spätestens zum ersten Veranstaltungstag verbindlich angemeldet hat, wird lediglich eine anteilige Bearbeitungspauschale (Verwaltungsaufwand) in Höhe von 100 Euro berechnet.
    2. Bei Weiterbildungen, deren Module auch einzeln buchbar sind, gelten die Rücktrittsbedingungen nach 7.1. entsprechend für die Buchung von ausgewählten Einzelmodulen. Wurde die Weiterbildung als Ganzes gebucht, ist eine Stornierung bis 21 Tage (Posteingang) vor Beginn eines jeden Moduls möglich. In diesem Fall werden die bis dahin angefallenen Teilnahmebeiträge, mindestens jedoch 50 % des gesamten Teilnahmebeitrages, zuzüglich einer Bearbeitungspauschale (Verwaltungsaufwand) in Höhe von 100 Euro berechnet. Nach Ablauf dieser Frist wird zusätzlich der Teilnahmebeitrag für das direkt bevorstehende oder bereits begonnene Modul erhoben. Dies gilt auch für den Fall, dass sich ein geeigneter Ersatzteilnehmer/eine geeignete Ersatzteilnehmerin bis spätestens zum ersten Veranstaltungstag verbindlich angemeldet hat. Module können aus mehreren Veranstaltungskursen bestehen.
  8. Die Teilnehmenden von Weiterbildungsveranstaltungen erhalten nach Abschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung der FH Potsdam. Ist die Erteilung eines Zertifikats vorgesehen, wird dies im Veranstaltungsprogramm angekündigt.
  9. Voraussetzung für die Erteilung eines Zertifikats bzw. einer Teilnahmebescheinigung der FH Potsdam ist die Teilnahme an mindestens 90 % der Gesamtstundenzahl der Weiterbildungsveranstaltung. Der Erhalt eines Zertifikats der FH Potsdam setzt ferner voraus, dass jede*r Teilnehmende einen individuellen Leistungsnachweis erbringt. Die Art des Leistungsnachweises ist im jeweiligen Veranstaltungsprogramm festgelegt.
  10. Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate werden erst nach vollständiger Bezahlung des Teilnahmebeitrags ausgegeben.
  11. Bei Verzögerungen des Abschlusses, welche Teilnehmende zu vertreten haben, kann der Abschluss spätestens zwei Jahre nach dem Regelabschluss erfolgen.
  12. Umfang und Inhalt der Weiterbildungsveranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Programm. Die FH Potsdam behält sich vor, in Ausnahmefällen Ersatzdozentinnen oder -dozenten einzusetzen oder den Programminhalt zu ändern. Aus organisatorischen Gründen können ferner Veränderungen der Veranstaltungszeit erforderlich werden. Ein Wechsel des im Veranstaltungsprogramm angegebenen Veranstaltungsortes und auch ein Wechsel von einem Präsenzformat in ein digitales Format sind möglich. In diesen Fällen werden die Teilnehmenden vorab informiert.
  13. Die FH Potsdam behält sich vor, eine Weiterbildungsveranstaltung aus wichtigen Gründen auch nach erfolgter Anmeldebestätigung abzusagen. Wichtige Gründe sind insbesondere eine deutlich zu geringe Zahl von Teilnehmenden sowie ein krankheitsbedingter Ausfall von Dozentinnen oder Dozenten. Über eine Rückerstattung von bereits entrichteten Teilnahmebeiträgen hinaus sind weitere Ansprüche gegenüber der FH Potsdam ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Durchführung einer Weiterbildungsveranstaltung besteht nicht.
  14. Teilnehmende von Weiterbildungsveranstaltungen der FH Potsdam haben keinen Studierendenstatus, sie sind insbesondere nicht unfallversichert. Die FH Potsdam übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, sofern nicht Mitarbeiter*innen der FHP vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
  15. Die Teilnehmer*innen von Weiterbildungsveranstaltungen der FH Potsdam verpflichten sich, Arbeitsergebnisse und vertrauliche Informationen, auch von Dritten, die im Rahmen der Veranstaltung bekannt werden, nicht zu verwenden oder weiterzugeben.
  16. Einzelne Veranstaltungen im Rahmen der Weiterbildungsveranstaltungen können starke Anteile von persönlicher und professioneller Selbsterfahrung enthalten. Diese können jedoch in keiner Weise eine psychosoziale Beratung oder eine Psychotherapie ersetzen. Jede Person nimmt in eigener Verantwortung an diesen Veranstaltungen teil und kann aus eventuellen Folgen keinerlei Ansprüche geltend machen. Alle Teilnehmenden tragen ausschließlich selbst die Verantwortung dafür, dass andere Teilnehmende des Seminars persönliche Informationen über sie erfahren. Die Teilnehmenden verpflichten sich, Informationen über Personen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  17. Bei Streitigkeiten, die sich aus dem Weiterbildungsvertrag ergeben, ist der Gerichtsstand Potsdam.

Stand: März 2024

Kontakt

ZEW – Zentrale Einrichtung Weiterbildung

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