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Prüfungen & Abschlussarbeiten

Grundsätzliches zu Prüfungen ist in den Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge geregelt. Auf diesen Seiten erhalten Sie Informationen über das Anmelden und Ablegen von Prüfungen, Termine für Abschlussarbeiten und die Online-Notenverbuchung.

Termine für Abschlussarbeiten

43. KW Bis 23. Oktober 2023
(Ausschluss)

Anmeldung zur Bachelor-Arbeit

  • mit Thema und 
  • Gutachtervorschlägen
  • Sollten noch nicht alle Nachweise vorliegen, ist die Zulassung nur unter Vorbehalt möglich.
  • Im Anschluss Zulassung zur Bachelor-Arbeit
47. – 05. KW  20.11.2023 – 29.01.2024 Bearbeitungszeitraum Bachelor-Arbeit
12. KW  18.03.2024 – 22.03.2024 Verteidigungswoche

Beschluss des Prüfungsausschusses vom 07.06.2023

17. KW

Bis 22. April 2024 (Ausschluss)

Anmeldung zur Bachelor-Arbeit

  • mit Thema und
  • Gutachtervorschlägen
  • Sollten noch nicht alle Nachweise vorliegen, kann nur unter Vorbehalt zugelassen werden.
  • Im Anschluss Zulassung zur Bachelor-Arbeit

21. – 30. KW

21.05.24 – 23.07.24

Bearbeitungszeitraum Bachelor-Arbeit

39. KW

23.09.24 – 27.09.24

Verteidigungswoche

Beschluss des Prüfungsausschusses vom 06. Dezember 2023

27. KW Bis 3. Juli 2023
(Ausschluss)

Anmeldung zur Master-Arbeit 

  • mit Thema und 
  • Gutachtervorschlägen
  • Im Anschluss Zulassung zur Master-Arbeit
34. – 8. KW

 21.08.2023 – 21.02.2024

Bearbeitungszeitraum Master-Arbeit
12. KW 18.03.2024 – 22.03.2024 Verteidigungswoche

Beschluss des Prüfungsausschusses vom 02.11.2022

07. KW Bis 12. Februar 2024
(Ausschluss)

Anmeldung zur Master-Arbeit 

  • mit Thema und 
  • Gutachtervorschlägen
  • Sollten noch nicht alle Nachweise vorliegen, kann nur unter Vorbehalt zugelassen werden.
  • Im Anschluss Zulassung zur Master-Arbeit
10. – 36. KW  04.03.2024 – 04.09.2024 Bearbeitungszeitraum Master-Arbeit
40. KW 30.09.2024 – 04.10.2024 Verteidigungswoche

Beschluss des Prüfungsausschusses vom 05.07.2023

37. KW Bis 11. September 2023
(Ausschluss)

Anmeldung zur Master-Arbeit 

  • mit Thema und 
  • Gutachtervorschlägen
  • Im Anschluss Zulassung zur Master-Arbeit
41. – 09. KW 09.10.2023 – 26.02.2024 Bearbeitungszeitraum Master-Arbeit
13. KW 25.03.2024 – 28.03.2024 Verteidigungswoche

Beschluss des Prüfungsausschusses vom 02.11.2022

Informationen & Empfehlungen für gute wissenschaftliche Praxis

Hinweise Zitierweisen (PDF, 507.62 KB)
KI-Anwendungen in Prüfungen – Vorläufige Eckpunkte (PDF, 138.53 KB)
Beschluss des Prüfungsausschusses des Fachbereichs Informationswissenschaften vom 07.06.2023 über KI-Anwendungen in Prüfungen. © Fachbereich Informationswissenschaften

Anmeldung von Modulprüfungen & Abschlussarbeiten

Nützliche Hinweise

Hier finden Sie einige Beschlüsse des Prüfungsausschusses.

Wenn Sie weder in den Prüfungsordnungen noch auf dieser Seite die von Ihnen gesuchte Information zu Prüfungsangelegenheiten bzw. zur Anerkennung von Leistungen gefunden haben, können Sie sich gern per E-Mail an den Prüfungsausschuss wenden (pau-fb5@fh-potsdam.de). Stellen Sie darin bitte den Sachverhalt nachvollziehbar dar und vergessen Sie nicht die üblichen Angaben zu Ihrer Person (Name, Studiengang, Semester, Matrikelnummer).

Erhalten Sie darüber hinaus Informationen zum Thema Praktika im Studium.

Bezüglich der Anerkennung von Leistungen aus einem vorhergehenden Studium können Sie sich in der Regel an Corinna Stoll wenden. Eine Ausnahme stellt hier die Anerkennung für den Erweiterungsbereich dar. Dazu finden Sie Informationen auf der Seite Erweiterungsbereich. Darüber hinaus gehende Fragen richten Sie bitte an Kerstin Annabell Witzke, die für die Anerkennungen im Erweiterungsbereich zuständig ist.

Anerkennung der Modulleistung „Wissenschaftliches Arbeiten“

Liegt eine benotete Prüfungsleistung aus einem vorangegangenen Studium vor, so wird diese Leistung mit Note anerkannt. Liegt ein unbenoteter Leistungsnachweis vor, erfolgt eine Anerkennung ohne Note. Bei Studierenden, die keinen Leistungsnachweis in einem Modul zum Thema wissenschaftliches Arbeiten haben, aber einen Studienabschluss, erfolgt die Anerkennung zu G5a ohne Note.

Anerkennung des Moduls G6 Fach-Englisch

G6 wird anerkannt bei Studierenden, welche ein abgeschlossenes Anglistikstudium im Umfang von mindestens 90 ECTS-Leistungspunkten nachweisen können.

Anerkennung eines abgeschlossenen Studiums für das Modul P 01 „Start me up“

Studierende der Bachelorstudiengänge, die bereits über ein abgeschlossenes Vorstudium verfügen, können sich dieses für das einführende Modul P 01 „Start me up“ anerkennen lassen. Die Anerkennung erfolgt ohne Note.

Für Teilmodule, in denen keine Prüfungsleistung gefordert wird, besteht Anwesenheitspflicht. Neben physischer Präsenz, ist die Teilnahme außerdem durch Einschreibung in den zugehörigen Moodle-Kurs, sofern vorhanden, nachzuweisen. Es genügt, wenn die Dozentin bzw. der Dozent den Moodle-Schlüssel mündlich kommuniziert.

Für die korrekte Verbuchung Ihrer Krankmeldung ist es erforderlich, dass Sie den Krankenschein im Original (kein Scan, kein Foto) innerhalb von drei Werktagen beim Studien- und Prüfungsservice der FH Potsdam einreichen.

Neben Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer sind ferner Angaben der Modulbezeichnung, Tag der Prüfung und der Name des Prüfers oder der Prüferin unbedingt zu vermerken.

Außerdem senden Sie natürlich der*dem zuständigen Dozent*in eine Kopie der Krankschreibung zu.

Studierende können bei nicht bestandenem Prüfungsversuch einen Kurs wiederholen. In diesem Falle findet der zweite bzw. dritte Versuch erst nach dem wiederholten Besuch des Kurses statt. Dazu ist ein entsprechender Antrag an die Dozentin bzw. den Dozenten erforderlich. (vgl. Protokoll der Sitzung vom 28.10.2015)

Der Dozent bzw. die Dozentin muss den Prüfungsausschuss über einen anstehenden Drittversuch informieren, woraufhin der Prüfungsausschuss eine Zwetprüferin oder einen Zweitprüfer bestellt. (vgl. Protokoll der Sitzung vom 28.10.2015)

Technische Hilfsmittel, die die Gleichbehandlung mit anderen Studierenden nicht berühren, müssen nicht beantragt werden und können in Prüfungssituationen eingesetzt werden (z. B. Raummikrophon für Schwerhörige). Die Prüfenden sind vorab von den Studierenden zu informieren. (vgl. Protokoll der Sitzung vom 05.01.2022)

Studierende haben grundsätzlich die Möglichkeit, mit guter Begründung beim Prüfungsausschuss Widerspruch gegen die Bewertung ihrer Prüfungsleistung einzulegen. Dafür hat der Prüfungsausschuss am 12.11.2013 folgendes Kontrollverfahren beschlossen:

  1. Der Prüfungsausschuss empfiehlt der*dem Studierenden bei einer Beanstandung eine Einsichtnahme in die Dokumentation der Prüfungsleistung und eine Beratung zur Bewertung mit der Prüferin bzw. dem Prüfer innerhalb von 14 Tagen.
  2. Sofern die offenen Fragen nicht einvernehmlich geklärt werden konnten, sind förmliche Einwände gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung von der*dem Studierenden in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit einer maximalen Frist von 14 Tagen zum Prüfungsereignis bzw. zur Bekanntmachung der Prüfungsbewertung gegenüber dem Prüfungsausschuss vorzubringen und substantiiert schriftlich zu begründen. Nicht spezifizierte Pauschalaussagen "Ich fühle mich unfair behandelt im Vergleich zu anderen" können vom PAU, der betroffenen Prüferin bzw. dem betroffenen Prüfer i.d.R. nicht sachgerecht behandelt werden. In derartigen Fällen ist im Allgemeinen mit einer Ablehnung des Widerspruches zu rechnen.
  3. Der Prüfungsausschuss leitet darauf das Überdenkungsverfahren ein, indem es den ursprünglichen Prüfern die Einwände zur Kenntnis bringt und die in Frage stehenden Prüfungsleistungen sowie die Dokumentation der Bewertungsentscheidung erneut vorgelegt werden. Die ursprünglich zuständigen Prüfer treten zur Würdigung der Prüfungsleistung im Lichte der Einwände zu einer Nachberatung und Neubewertung erneut zusammen. Über das Ergebnis der Neubewertung - welches eine Bestätigung oder eine Abänderung der Bewertung auch im Hinblick auf den Prüfungsmaßstab sein kann - wird von den Prüfern ein ausführliches Protokoll verfasst und dem Prüfungsausschuss zugeleitet.
  4. Unter Abwägung sämtlicher zur Verfügung stehenden Informationen fasst der Prüfungsausschuss anschließend eine Entscheidung über das Ergebnis des Überdenkungsverfahrens, welches der*dem Studierenden in Form eines schriftlichen Bescheides mit Rechtsmittelbelehrung mitgeteilt wird.
  5. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats (vgl. § 74 VwGO) Klage erhoben werden.

Die Anmeldung zur Abschlussarbeit muss bis zu dem vom Prüfungsausschuss gesetzten Termin erfolgen. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen möglich. Ein entsprechender Antrag ist an den Prüfungsausschuss unter Angabe des geplanten Anmeldetermins sowie des Beginns der Bearbeitungszeit vier Wochen später zu stellen. Dem Antrag ist eine Begründung und das Einverständnis der Betreuerin oder des Betreuers für den außerplanmäßigen Prüfungszeitraum beizufügen. (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 13.04.2021)

Mit Verweis auf die DFG-Empfehlungen für gute wissenschaftliche Praxis hat der Prüfungsausschuss beschlossen, dass ein*e Vorgesetzte*r eine eigene Erklärung abgeben muss, dass er*sie nicht befangen ist, wenn er*sie sich als Gutachter*in einer Abschlussarbeit zur Verfügung stellt. Der Verfahrensweg bei Vermutung auf Befangenheit beginnt mit einer Beschwerde an den Prüfungsausschuss. (vgl. Protokoll der Sitzung vom 30.06.2015)

Laut Prüfungsordnung ist eine Änderung des Themas der Abschlussarbeit innerhalb des 1. Drittels der Bearbeitungszeit mit Zustimmung des Erstgutachters bzw. der Erstgutachterin möglich. Der Antrag muss ans Prüfungsamt gestellt werden. Der Prüfungsausschuss hat ergänzend eine Bindestrich-Regelung beschlossen: Sollte sich das Thema erst später spezifizieren oder besondere Inhalte ausgeschlossen werden, kann dies mit einem Bindestrich angefügt werden („- unter Ausschluss von […]“ oder „- unter spezieller Berücksichtigung von […] oder "- am Beispiel von […]“). (vgl. Protokoll der Sitzung vom 28.10.2015)

Der Prüfungsausschuss hat die Empfehlung ausgesprochen, den Umfang von Bachelorarbeiten auf 90.000 Zeichen Text (ohne Anhang) zu begrenzen. (vgl. Protokoll der Sitzung vom 17.01.2018)

Die Verteidigung der Bachelorarbeit bzw. der Masterarbeit entspricht einer mündlichen Prüfung. Demnach kann sie bei Nichtbestehen wiederholt werden. Bachelorarbeit und Verteidigung sind als zwei getrennte Sachverhalte zu sehen, für die auch unterschiedliche Credits vergeben werden.

Kontakt

Für die Abwicklung von Studienleistungen ist der zentrale Prüfungs-Service zuständig. Dieser arbeitet mit dem Prüfungsausschuss des Fachbereichs zusammen.