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Gremien & Beauftragte der FH Potsdam

Die akademische Selbstverwaltung ist struktureller Ausdruck der Freiheit von Lehre, Forschung und Studium und wird über die Beteiligung an den Gremien der Hochschule realisiert. Für die Belange der Hochschulmitglieder engagieren sich zudem die zahlreichen Beauftragten an der Fachhochschule.

Akademische Selbstverwaltung an der FH Potsdam

Unter dem Begriff der akademischen Selbstverwaltung werden alle Gremien und Wahlämter zusammengefasst, die einerseits die Arbeit der Hochschulleitung begleiten und wie ein Aufsichtsrat kontrollieren, andererseits aber auch wesentliche Entscheidungen zur Gestaltung von Studium und Lehre, Forschung, Transfer und Weiterbildung treffen. So wird beispielsweise der Wirtschaftsplan der Hochschule vom Senat beschlossen. Auch Regelungen zu Studiengängen und Prüfungen werden von den Gremien verabschiedet. Die gewählten Gremien und Ämter bestehen aus Mitgliedern der Hochschule. 

Nach dem Prinzip der „Gruppenhochschule“ werden die Hochschulmitglieder in Gruppen unterteilt: 
 

  • Studierende 

  • Professor*innen 

  • wissenschaftliche bzw. akademische Mitarbeiter*innen (Mitarbeiter*innen in Forschung und Lehre, die Professor*innen oder (Drittmittel-)Projekten zugeordnet sind) 

  • nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (Mitarbeiter*innen der Verwaltung und Servicebereiche, der Technik und in den Laboren und Werkstätten) 

Diese vier Gruppen, auch Statusgruppen genannt, wählen und entsenden jeweils getrennt voneinander ihre Vertreter*innen in die Fachbereichsräte, in den Senat und in weitere Gremien der Hochschule.