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TEILNAHMEBEDINGUNGEN


Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen der FH Potsdam

1. Die Teilnahmebedingungen gelten für alle von der Fachhochschule Potsdam angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen. Zusätzliche Vereinbarungen und Absprachen bedürfen der Schriftform.

2. Zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der FH Potsdam ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung erforderlich.

3. Es gelten fachlich begründete Zugangsvoraussetzungen, die dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm zu entnehmen sind.

4. Die FH Potsdam behält sich die Zulassung zu Weiterbildungsveranstaltungen vor.

5. Der festgelegte Teilnahmebeitrag ist bis zu der in der Rechnung genannten Frist zu entrichten.

6. Der Rücktritt eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin nach erfolgter Anmeldung und Anmeldebestätigung muss schriftlich erklärt werden. Bis 2 Wochen (Posteingang) vor Beginn der Veranstaltung ist eine Stornierung der Anmeldung ohne Berechnung von Kosten möglich. Nach Ablauf dieser Frist werden 50% des Teilnahmebeitrags erhoben. Der gesamte Teilnahmebeitrag ist zu entrichten, wenn die Rücktrittserklärung ab dem 3. Werktag (Posteingang) vor Seminarbeginn eingeht bzw. gar keine schriftliche Rücktrittserklärung abgegeben wird. Es entstehen keine Kosten, wenn sich ein geeigneter Ersatzteilnehmer/eine geeignete Ersatzteilnehmerin verbindlich angemeldet hat.

7. Die TeilnehmerInnen von Weiterbildungsveranstaltungen erhalten nach Abschluss der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung der FH Potsdam. Ist die Erteilung eines Zertifikats vorgesehen, wird dies im Veranstaltungsprogramm angekündigt.

8. Voraussetzung für die Erteilung eines Zertifikats bzw. einer Teilnahmebescheinigung der FH Potsdam ist i.d.R. die Teilnahme an mindestens 90% der Gesamtstundenzahl der Weiterbildungsveranstaltung. Der Erhalt eines Zertifikats der FH Potsdam setzt ferner voraus, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin einen individuellen Leistungsnachweis erbringt. Die Art des Leistungsnachweises ist im jeweiligen Veranstaltungsprogramm festgelegt.

9. Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate werden erst nach vollständiger Bezahlung des Teilnahmebeitrags ausgegeben.

10. Umfang und Inhalt der Weiterbildungsveranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Programm. Die FH Potsdam behält sich vor, in Ausnahmefällen ErsatzdozentInnen einzusetzen oder den Seminarinhalt geringfügig zu ändern. Aus organisatorischen Gründen können ferner geringfügige Veränderungen der Veranstaltungszeit erforderlich werden bzw. ein Wechsel des im Veranstaltungsprogramm angegebenen Veranstaltungsorts. In diesen Fällen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorab informiert.

11. Die FH Potsdam behält sich vor, eine Weiterbildungsveranstaltung aus wichtigen Gründen auch nach erfolgter Anmeldebestätigung abzusagen. Wichtige Gründe sind insbesondere eine deutlich zu geringe Zahl von Teilnehmenden sowie ein krankheitsbedingter Ausfall von DozentInnen. Über eine Rückerstattung von bereits entrichteten Kursgebühren hinaus sind weitere Ansprüche gegenüber der FH Potsdam ausgeschlossen.

12. Teilnehmende von Weiterbildungsveranstaltungen der FH Potsdam haben keinen Studierendenstatus, sie sind insbesondere nicht unfallversichert. Die FH Potsdam übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, sofern nicht MitarbeiterInnen der FHP vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

13. Die TeilnehmerInnen von Weiterbildungsveranstaltungen der FH Potsdam verpflichten sich, Arbeitsergebnisse und vertrauliche Informationen, auch von Dritten, die im Rahmen der Veranstaltung bekannt werden, nicht zu verwenden oder weiterzugeben.

14. Bei Streitigkeiten, die sich aus dem Weiterbildungsvertrag ergeben, ist der Gerichtsstand Potsdam.

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letzte Änderung:  11.12.2008  ›Birgit Niendorf  ›Impressum  ›Druckversion