RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Das Brandenburgischen Hochschulgesetz - BbgHG (vom 18. Dezember 2008) fordert die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten und regelt wie auch die Frauenförderrichtlinien der Fachhochschule Potsdam (vom September 1997, geändert 2002, aktualisiert 2008) das Tätigkeitsfeld. Seit 2008 konkretisiert das Gleichstellungskonzept der FHP die Aufgaben und Ziele des BbgHG und der Frauenförderrichtlinien für die Fachhochschule. Die Ziele sind für 5 Jahre, also bis 2013 festgeschrieben und vom Senat verabschiedet. Neu dazu kommen seit 2010 die Regelungen zur Gleichstellungsförderung im Berufungsverfahren. Dazu gehören die Berufungssatzung, in der die Gleichstellungsförderung von Professorinnen für die Berufungskommissionen weitgehend geregelt wird. Zur weiteren Konkretisierung gibt es seit Juni 2010 auch noch Berufungsverfahrensempfehlungen der Gleichstellungsbeauftragten.
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letzte Änderung: 04.07.2010 ›Margit Kwoka ›Impressum ›Druckversion

