• Gesamtpersonalrat der FH Potsdam
    Der Gesamtpersonalrat (GPR) ist die Interessenvertretung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals und des nichtwissenschaftlichen Personals - wenn Belange beider Beschäftigtengruppen zu vertreten sind.
    Der GPR ist den anderen örtlichen Personalräten nicht übergeordnet. Deren Rechte und Pflichten bleiben weiterhin bestehen.
    Der GPR hat in der Zusammenarbeit der Personalräte eine Koordinierungsfunktion.
  • Personalrat für das nicht-wissenschaftliche Personal der FH Potsdam
    Durch den nicht-wissenschaftlichen Personalrat der FHP werden alle nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten (befristete oder unbefristete Arbeitsverträge) der FH Potsdam in allen personalrechtlichen Belangen vertreten.
    Grundlage der Arbeit ist das Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (PersVG) bzw. Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).

Aktuelle Informationen

Personalratswahlen 2010

Die Ergebnisse der Personalratswahlen vom 5./6. Mai 2010 finden Sie im FHP-Intranet unter folgender Adresse:

›http://intranet.fh-potsdam.de/fhp_struktur/aa_ib/PR_Wahl_10.htm

Gesetzliche Rahmenbestimmungen

Dieser Bereich befindet sich im Aufbau!

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