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ZULASSUNGSVERFAHREN


Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

  • allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife oder
  • eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung

Studienbewerber/innen ohne schulische Hochschul- bzw. Fachhochschulreife können entsprechend § 8 Abs. 2 oder 3 des Brandenburgischen  Hochschulgesetzes an der Fachhochschule Potsdam  zugelassen werden, wenn bestimmte ›Voraussetzungen erfüllt werden.

Da jedes Bundesland seine eigenen Regelungen zum Erwerb der Hochschulreife trifft, prüfen Sie bitte sorgfältig, ob Ihr Zeugnis in allen Bundesländern bzw. in dem Bundesland, in dem Sie studieren möchten, als Studienberechtigung für den gewählten Studiengang anerkannt wird.  Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Zeugnisanerkennungsstelle des betreffenden Bundeslandes.  Für das Land Brandenburg ist zuständig das Staatliche Schulamt in Cottbus, Rechtsstelle, z. Hd. Frau Rimpel, Blechenstr. 1, in 03046 Cottbus (Tel.-Nr.: 0355/4866-521).

Vorpraktika

  • Studiengang Bauingenieurwesen:
    13 Wochen bis zum Vordiplom (›Information zum Vorpraktikum)
  • Studiengang Restaurierung:
    1 Jahr in einer anerkannten Restaurierungswerkstatt
  • Studiengang Kulturarbeit:
    3 Monate im kulturellen Bereich
  • Studiengang Soziale Arbeit (Präsenzstudium):
    13 Wochen im sozialen Bereich
  • Studiengang Bildung und Erziehung in der Kindheit:
    13 Wochen im erzieherischen bzw. pädagogischen Bereich

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Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Für die Zulassung zum Studium in den Designstudiengängen und für die Studiengänge Architektur und Restaurierung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung erforderlich.

Der Fachbereich Sozialwesen bietet auch ein berufsbegleitendes Online-Fernstudium an. Hierfür gelten besondere ›Zulassungskriterien.

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Feststellungsverfahren

An der Fachhochschule Potsdam sind bestandene künstlerisch-gestalterische oder studiengangbezogene Eignungsprüfungen in den nachfolgend genannten Studiengängen eine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Einen genauen "Fahrplan" erhalten Sie mit der jeweiligen Anmeldung zur Prüfung im gewünschten Studiengang.

Studiengang Architektur und Städtebau

Anmeldung: 01. Juni (verlängert bis 15.06.) erste ›Ausschlussfrist 

Prüfung:

  • Sie werden zu einem Gespräch an die Fachhochschule Potsdam eingeladen. Dazu bringen Sie eine Mappe mit mindestens 5 eigenen künstlerischen Arbeiten (Zeichnungen, Skizzen, Fotografien etc.) mit.

Studiengang Restaurierung

Anmeldung: 10. Januar erste ›Ausschlussfrist!!!

Prüfung:

  • Sie werden zu einer eintägigen Eignungsprüfung eingeladen. Diese besteht aus schriftlichen und gestalterischen Einzelprüfungen und einem persönlichen Gespräch. Prüfungsgebiete sind Kunst- und Kulturgeschichte, Naturwissenschaften und Gestaltung.

Studiengänge im Fachbereich Design

Anmeldung: 01. April erste ›Ausschlussfrist!!!

Verfahren:

  • Sie erhalten mehrere Themen für eine Hausarbeit zur Auswahl und entscheiden, ob und wie Sie ein Thema unter Berücksichtigung Ihrer Wahl des Studienganges bearbeiten. Danach melden Sie sich schriftlich bis zum 23. April zur Prüfung an.

Prüfung:

  • Präsentation Ihrer Hausarbeit
  • Vorlage von 10 anderen Arbeiten, die Ihre künstlerisch-gestalterischen Talente und Fähigkeiten zum Ausdruck bringen

 

Alle Bewerber, die die Eignungsprüfung bestanden haben, müssen sich zur Teilnahme am weiteren zulassungbeschränkten Vergabeverfahren bewerben.

Die Ausschlussfrist hierfür ist immer der 15.07.des Jahres.

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letzte Änderung:  27.05.2013  ›Studienangelegenheiten  ›Impressum  ›Druckversion