ZULASSUNGSVERFAHREN
Studienbewerber/innen ohne schulische Hochschul- bzw. Fachhochschulreife können entsprechend § 8 Abs. 2 oder 3 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes an der Fachhochschule Potsdam zugelassen werden, wenn bestimmte ›Voraussetzungen erfüllt werden.
Da jedes Bundesland seine eigenen Regelungen zum Erwerb der Hochschulreife trifft, prüfen Sie bitte sorgfältig, ob Ihr Zeugnis in allen Bundesländern bzw. in dem Bundesland, in dem Sie studieren möchten, als Studienberechtigung für den gewählten Studiengang anerkannt wird. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Zeugnisanerkennungsstelle des betreffenden Bundeslandes. Für das Land Brandenburg ist zuständig das Staatliche Schulamt in Cottbus, Rechtsstelle, z. Hd. Frau Rimpel, Blechenstr. 1, in 03046 Cottbus (Tel.-Nr.: 0355/4866-521).
Für die Zulassung zum Studium in den Designstudiengängen und für die Studiengänge Architektur und Restaurierung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung erforderlich.
Der Fachbereich Sozialwesen bietet auch ein berufsbegleitendes Online-Fernstudium an. Hierfür gelten besondere ›Zulassungskriterien.
An der Fachhochschule Potsdam sind bestandene künstlerisch-gestalterische oder studiengangbezogene Eignungsprüfungen in den nachfolgend genannten Studiengängen eine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium. Einen genauen "Fahrplan" erhalten Sie mit der jeweiligen Anmeldung zur Prüfung im gewünschten Studiengang.
Anmeldung: 01. Juni (verlängert bis 15.06.) erste ›Ausschlussfrist
Prüfung:
Anmeldung: 10. Januar erste ›Ausschlussfrist!!!
Prüfung:
Anmeldung: 01. April erste ›Ausschlussfrist!!!
Verfahren:
Prüfung:
Alle Bewerber, die die Eignungsprüfung bestanden haben, müssen sich zur Teilnahme am weiteren zulassungbeschränkten Vergabeverfahren bewerben.
Die Ausschlussfrist hierfür ist immer der 15.07.des Jahres.
letzte Änderung: 27.05.2013 ›Studienangelegenheiten ›Impressum ›Druckversion
