AUFGABEN
Gleichstellung bedeutet
- Entgegenwirkung und Beseitigung von strukturellen Benachteiligungen von Frauen und
- Sicherstellung von gleichen Entwicklungsmöglichkeiten/ Berufsaufstiegschancen von Frauen, Männern und Queeren Menschen.
Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt das Ziel der Hochschule, die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz Hochschule zu erreichen.
Das bedeutet unter anderem Frauen an Spitzenpositionen und Professuren paritätisch zu beteiligen und eine an Qualität orientierte paritätische Stellenbesetzung auf allen Qualifikations- und Beschäftigungsstufen anzustreben. Die Konkretisierung der Ziele für einen bestimmten Zeitraum erfolgt im ›Gleichstellungskonzept.
Das brandenburgische Hochschulgesetz definiert für Gleichstellungsbeauftragte nachfolgende Aufgaben (vgl. § 66 BbgHG)
Beratung und Unterstützung der Organe und Gremien der Hochschule bei deren Aufgabe die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern (vgl. § 7 BbgHG). Organe und Gremien sind insbesondere der Senat, die Hochschulleitung, das Präsidialkollegium, die Fachbereichsräte usw.
Stellungnahme und Vorschläge zu geplanten Entwicklungen
Entgegennehmen von Anregungen und Beschwerden
Kontrolle der Einhaltung und Umsetzung der Frauenförderrichtlinien und Frauenförderprogramme in den Fachbereichen und den übrigen Organisationseinheiten
Rechenschaftsbericht zu erfolgten und geplanten Maßnahmen
Mitarbeit in internen und überregionalen Gremien
Die Konkretisierung der Aufgaben und Schwerpunktbildungen erfolgen im ›Gleichstellungskonzept
Instrumente und Handlungsräume der Gleichstellungsbeauftragten
Informations-, Rede- und Antragsrecht in allen Sitzungen der Gremien (z. B. Senat, Präsidium)
Recht auf Information - Gleichstellungsbeauftragte sind rechtzeitig über alle Angelegenheiten welche die Gleichstellung betreffen, zu informieren.
Recht auf Beteiligung an Personalangelegenheiten
Beratung bei Stellendefinitionen und -ausschreibung
Mitwirkung an Auswahlverfahren
Mitwirkung bei Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren
Beteiligung an Entscheidungsverfahren und Entlassungen
NEU dazu gekommen ist das Controlling, also die Steuerung des Gleichstellungsentwicklungsprozesses an der Hochschule mithilfe des Gleichstellungskonzepts. Im ›Gleichstellungskonzept gehen Organe und Organisationseinheiten der Hochschule die Selbstverpflichtung ein, in einem bestimmten Zeitraum messbare Ziele zu erreichen. Beispielsweise verpflichtet sich die FHP, im Zeitraum von 5 Jahren (2008 - 2013) den Anteil der Professorinnen von 27 % auf 35 % nachhaltig zu erhöhen. Das Controlling obliegt der Hochschulleitung, z.B. mithilfe von Zielvereinbarungen mit den Organisationseinheiten der Hochschule. Der Senat kontrolliert die Zielerreichung. Die GBA berät und unterstützt die Organe der Hochschule bei der Vorbereitung des Gleichstellungskonzepts und dessen Umsetzung.
Organisationsstruktur der Gleichstellungsarbeit
Die Gleichstellungsbeauftragten (GBA) der Hochschule setzen sich aktiv für die Gleichstellung von Männern und Frauen im Hochschulalltag ein. Sie werden seit 2009 von allen Hochschulangehörigen (Frauen und Männern) gewählt. Der Aufgabenzuschnitt der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen, sowie der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten kann sich in jeder Amtsperiode ändern.
Grundsätzlich ist die zentrale GBA für die gesamte Hochschule, insbesondere für die Beratung und Unterstützung der Hochschulleitung, des Senats und der dezentralen GBA zuständig.
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten übernehmen viele Aufgaben der Gleichstellung in ihren Bereichen/Abteilungen. So gibt es für die (Fach-) Bereiche/Abteilungen: Verwaltung, Bibliothek, Architektur und Städtebau, Bauingenieurwesen, Design, Informationswissenschaften und Sozialwesen jeweils eine dezentrale Gleichstellungsbeauftragte.
Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und die zentrale Gleichstellungsbeauftragte arbeiten im Gleichstellungsrat zusammen, der in regelmäßigen Sitzungen Maßnahmen auswertet und festlegt.
Mehr Informationen zur Organisation ist unter dem Punkt ›Strukturreformkonzept zu finden.
Gesetzliche Grundlagen und Verfahrensordnungen der Hochschule ....›hier>
letzte Änderung: 10.07.2010 ›Webmaster ›Impressum ›Druckversion

