GAST- UND NEBENHÖRER
An der Fachhochschule Potsdam besteht die Möglichkeit, einzelne Veranstaltungen als Gasthörer zu besuchen, wenn die Plätze nicht durch eingeschriebene Studenten und Studentinnen in Anspruch genommen werden. Gasthörer werden nicht immatrikuliert. Sie erhalten keinen Studentenausweis und auch kein Semesterticket.
Im Rahmen der ›Gasthörerschaft können Lehrveranstaltungen im Umfang bis zu 8 Semesterwochenstunden besucht werden. Ein Prüfungsanspruch wird nicht erworben. Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Je nach Anzahl der belegten Stunden beträgt diese Gebühr pro Semester 15,- € bis 46,- € (lt. Gebührensatzung der Fachhochschule Potsdam). Außer der Gebührenüberweisung brauchen keinerlei Voraussetzungen nachgewiesen werden.
Studierende anderer Hochschulen können als Nebenhörer oder Zweithörer an der Fachhochschule Potsdam nicht eingeschrieben werden.
Nähere Hinweise erhalten Sie in der ›Abteilung Studienangelegenheiten der Fachhochschule.
letzte Änderung: 17.11.2009 ›Studienangelegenheiten ›Impressum ›Druckversion

