HOCHSCHULWECHSEL
Nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Studienplätze entscheiden die Prüfungsausschüsse der Fachbereiche bei Hochschulwechsel über die Anerkennung von Zeiten und Leistungen des vorangegangenen Studiums.
Der Studiengangwechsel bedarf der Zustimmung der Fachhochschule.
Nähere Hinweise und ›Anträge erhalten Sie in der ›Abteilung Studienangelegenheiten der Fachhochschule.
letzte Änderung: 17.11.2009 ›Studienangelegenheiten ›Impressum ›Druckversion

