IMMATRIKULATION
Die Studienbewerber werden auf Antrag durch Immatrikulation in die Hochschule aufgenommen. Dadurch werden sie für die Dauer der Immatrikulation Mitglieder der Hochschule mit den daraus folgenden Rechten und Pflichten. In ›zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Zulassung Voraussetzung für die Immatrikulation.
Zur Einschreibung ist in der Regel persönliches Erscheinen erforderlich.
Die Einschreibung erfolgt nur, wenn der Nachweis der Krankenversicherung oder wegen des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung die Befreiung von der Versicherungspflicht erbracht ist und der Semesterbeitrag in Höhe von derzeit 217,67 € entrichtet wurde. Der Semesterbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
40,00 € Studentenwerksbeitrag
7,50 € AStA
51,00 € Rückmelde-/Immatrikulationsgebühr
119,17 € Semesterticket
Ggf. ist der Nachweis eines Praktikums zu erbringen sowie bei ausländischen Studierenden sind bestimmte Sprachkenntnisse nachzuweisen. Wer während des Studiums privat versichert sein oder bleiben will, muss sich durch eine gesetzliche Krankenkasse von der Versicherungspflicht befreien lassen und zur Immatrikulation statt des Versicherungsnachweises die Befreiungsbescheinigung vorlegen. Diese Befreiung gilt für das gesamte Studium und kann nicht widerrufen werden. Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Die Einzelheiten zur Einschreibung sowie Ort und Zeitpunkt sind dem Zulassungsbescheid zu entnehmen.
Nähere Hinweise erhalten Sie in der ›Abteilung Studienangelegenheiten der Fachhochschule.
letzte Änderung: 10.06.2011 ›Studienangelegenheiten ›Impressum ›Druckversion

