BERUFUNGS- & EINSTELLUNGSVERFAHREN
Die Begleitung der Berufungsverfahren ist ein zentraler Kernbereich der Gleichstellungsarbeit bei der Umsetzung der Ziele des Gleichstellungskonzepts 2008 - 2013 der FHP, in dem der Anteil der Professorinnen von 27% auf mindestens 35% hochschulweit angehoben werden soll. Die Forderungen des Brandenburgischen Hochschulgesetzes und der Frauenförderrichtlinien werden im Gleichstellungskonzept konkretisiert. Hier finden sich konkrete Hinweise, wie Berufungsverfahren von der Ausschreibung bis zur Ernennung gestaltet werden können und sollen, um aktiv die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Diese Anforderungen an Berufungsverfahren sind nunmehr aufgenommen und in der Berufungssatzung der FHP und den Verfahrensempfehlungen der Gleichstellungsbeauftragten umgesetzt worden. Die Entwicklungen in den Jahren Juni 2008 - Juni 2010 sind im ››GBA-Berich 2010 zusammengefasst.
›Zuständigkeiten der dezentralen/zentralen GBA
›Verfahrensempfehlungen für die Berufungskommission
›Prüfbogen für die Berufungskommission
›Auszug aus den Empfehlungen des Wissenschaftsrats für Erstberufungen von Frauen
letzte Änderung: 07.02.2012 ›Gleichstellungsbüro ›Impressum ›Druckversion

