Staatliche Förderung von Weiterbildung

Berufliche Qualifizierung wird unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert, die Seminarkosten werden dann teilweise übernommen.

 

Bildungsprämie

Mit dem Programm „Bildungsprämie“* unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Erwerbstätigen gezielt bei der Finanzierung ihrer beruflicher Weiterbildung. Ein Element dieses Programms ist der Prämiengutschein.

Prämiengutschein – was ist das?

Der Prämiengutschein ist die schriftliche Zusage, dass ein Teil der Weiterbildungskosten vom Staat übernommen wird: pro Jahr 50 Prozent der Weiterbildungskosten – maximal jedoch 500 Euro. Der Prämiengutschein gilt für alle Maßnahmen, die der beruflichen Weiterbildung dienen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Erwerbstätige, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen 25.600 Euro nicht übersteigt - bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern 51.200 Euro. Gefördert werden auch geringfügig Beschäftigte, Selbstständige, Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit sowie Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer.

Wie bekommen Sie einen Prämiengutschein?

Um für die Weiterbildung einen Prämiengutschein zu bekommen, müssen Sie zunächst eine der über ›400 Beratungsstellen aufsuchen. Die Beratungsstelle berät Sie in allen Fragen der Bildungsprämie, überprüft, ob die Förderkriterien erfüllt sind und stellt Ihnen einen persönlichen Prämiengutschein aus. Auf dem Gutschein sind das Bildungsziel und mindestens drei geeignete Weiterbildungsanbieter vermerkt, die Sie selbst vorschlagen können.

Wie wird abgerechnet?

Mit dem Prämiengutschein melden Sie sich an der Fachhochschule Potsdam für eine Weiterbildung an und zahlen – nach Abzug des Gutscheins – Ihren Anteil an den Seminargebühren.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie finden Sie unter www.bildungspraemie.info

 

Bildungsscheck Brandenburg

Einen Zuschuss für Ihre Weiterbildung können Sie auch mit dem Bildungsscheck Brandenburg erhalten. Der Zuschuss zu den Seminarkosten beträgt maximal 500 Euro.

Wer kann einen Bildungsscheck beantragen?  

Einen Bildungsscheck können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg bekommen, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Den Bildungsscheck kann man zweimal jährlich beantragen. 

Was wird gefördert?

Berufliche Fortbildungen, die außerbetrieblich und bei anerkannten Anbietern stattfinden. Der Zuschuss zu den Seminarkosten beträgt maximal 500 Euro. Der Antragsteller muss mindestens 30 Prozent der Kurskosten selbst tragen. Einige Personengruppen wie Beschäftigte in Elternzeit müssen nur 10 Prozent beisteuern.

Wie bekommen Sie einen Bildungsscheck?

Um einen Bildungsscheck zu beantragen, lassen Sie sich zunächst bei einer der Beratungsstellen der Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH kostenlos beraten. Anschließend melden Sie sich zur Weiterbildung an.

Wie wird abgerechnet?

Mit dem Bildungsscheck melden Sie sich an der Fachhochschule Potsdam für eine Weiterbildung an und zahlen – nach Abzug des Gutscheins – Ihren Anteil an den Seminargebühren.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck finden Sie unter ›www.masf.brandenburg.de

 

Weitere Förderungsmöglichkeiten

Einen Überblick über die wichtigsten staatlichen Förderungen von Weiterbildungen bietet „Stiftung Warentest“ im Heft „Weiterbildung finanzieren“, das Sie ›hier herunterladen können.

 

 

* Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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