Das bedeutet, dass man den so bezeichneten Termin unter keinen Umständen verpassen darf, weil man sonst vom weiteren Verfahren (hier: vom Zulassungsverfahren) ausgeschlossen wird. Das kann dann bis zu einem Jahr Zeitverlust bedeuten.
Die Frist endet am angegebenen Tag um 24.00 Uhr, bei Postsendungen gilt das Datum des Posteingangsstempels an der Hochschule. Wenn es sich um einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag handelt, gilt der nächste Werktag entsprechend.
Wenn die Hochschule, so wie die FH Potsdam, zulassungsbeschränkte Studiengänge hat, kann nur ein Teil der BewerberInnen zugelassen werden. Wie viele das sind, wird in der Kapazitätsberechnung ermittelt. Die Grundlage für diese Berechnung sind die personellen, räumlichen und finanziellen Ressourcen der Hochschule. Die nach einer Überprüfung vom zuständigen Minister festgesetzte Zulassungszahl ist wiederum der Ausgangspunkt für das sogenannte NC-Verfahren.
Wenn Sie sich zum NC-Verfahren fristgerecht (s.o.) beworben haben, bekommen Sie ca. Anfang August einen Bescheid. Mit etwas Glück ist es eine Zulassung.
Leider lesen viele nur die Überschrift "Zulassungsbescheid", springen an die Decke und denken, die Sache sei gelaufen.
Weit gefehlt! Die Rechtsverordnung, auf deren Grundlage die Hochschule dieses Verfahren durchführt, schreibt vor, dass die BewerberInnen der Hochschule gegenüber zu erklären haben, ob sie den Studienplatz auch tatsächlich annehmen.
Hierfür gibt es ebenfalls eine Frist, die Annahmeerklärungsfrist. Vergisst man, die Annahmeerklärung abzugeben, erlischt die Zulassung. Damit ist dann eine Immatrikulation nicht mehr möglich, auch dann nicht,wenn zuvor z.B. eine Eignungsprüfung absolviert wurde.
Das ist keine Schikane, sondern hat damit zu tun, dass es meist noch viele BewerberInnen auf den Nachrücklisten gibt, die ebenfalls sehnsüchtig auf einen Studienplatz warten. Plätze, die nicht angenommen werden, können dann an diese BewerberInnen vergeben werden - so entstehen die Nachrückverfahren.
Beispielsweise kommt es oft vor, dass sich jemand an mehreren Hochschulen für einen bestimmten Studiengang bewirbt, um die Chancen auf eine Zulassung zu erhöhen. Wenn dann mehrere Zulassungen ausgesprochen werden, sucht sich der/die Betreffende die für ihn/sie geeignetste Hochschule aus und sagt bei den anderen ab. Gibt jemand gar keine Erklärung ab, wird er nach Überschreiten der Frist automatisch gestrichen - mit den oben beschriebenen Folgen.