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die sich auf einen Aufenthalt an der Partnerhochschule vorbereiten
oder bereits dort vor Ort sind.
›EU-CHARTA
›EUROPEAN POLICY STATEMENT
(Erfahrungsberichte, Länderinformationen, interaktives interkulturelles Training)
für Studierende mit Behinderung im Erasmus-Programm
Aktuelle Ausschreibung WS/SoSe 2012-13
›SOZIALWESEN
› ›pdf
›ARCHITEKTUR
›INFORMATIONSWISSENSCHAFTEN
›pdf
Änderungen in der Anerkennungspraxis durch die Lissabon Konvention
Entschiedene Erleichterung der Anerkennung im Rahmen des Erasmus-Austauschs
-Transparenz, Anerkennung in angemessener Zeit auf der Basis eines Learning Agreements
-Beweisumkehr: Um eine Leistung nicht anzuerkennen, muß ab jetzt die Hochschule beweisen, dass die Leistung nicht gleichwertig ist
-Beschwerdeweg für Studierende: Bei Nichtanerkennung wird dem Studierenden ein Beschwerdeweg eröffnet
-Weg von der formalen hin zur fachlich-inhaltlichen Anerkennung:kein schematischer Abgleich von Credits und belegten Kursen sondern inhaltlich-fachliche Gleichwertigkeit der Lernergebnisse unter Berücksichtigung des"europäischen Mehrwerts", der erbrachten Lernergebnisse im Ausland.
Infos dazu unter folgendem ›Link
›ERASMUS UNIVERSITÄTSCHARTA(EUC)
NEU: 2012-13 Application Outgoing
›2011-12 APPLICATION OUTGOING
pdf-Formular
›rtf-Formular
›1. v1-annahmeerklärung sms
›2. v2-ects-learning agreement
›3. v3-erasmus charta
›4. enrolment form
›5. Merkblatt 2011.12
›6. confirmation of stay(Abschlussbestätigung des Aufenthalts)
›7.Studentenbericht 2011.12