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BILDUNGSFREISTELLUNG


Bildungsfreistellung

Unter Bildungsfreistellung - auch "Bildungsurlaub" genannt – versteht man den gesetzlich geregelten Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Die Details sind in Landesgesetzen geregelt. Zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren stehen in Berlin und Brandenburg für politische und berufliche (Berlin und Brandenburg) sowie kulturelle (nur Brandenburg) Weiterbildung zur Verfügung.

  • Mehr über Bildungsfreistellung nach der brandenburgischen Bildungsfreistellungsverordnung
    ›http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/61285
  • Mehr über das Berliner Bildungsurlaubsgesetz
    ›http://www.berlin.de/sen/arbeit/bildungsurlaub/bildungsurlaub.html

Bei den meisten unserer Angebote handelt es sich um anerkannte Weiterbildungen, für die Sie Bildungsfreistellung bzw. Bildungsurlaub in Anspruch nehmen können. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:

Kontakt

Christa Heinrich
Tel. (0331) 580 24 30
Fax (0331) 580 24 39
e-mail ›weiterbildung(AT)fh-potsdam.de

letzte Änderung:  11.12.2008  ›Birgit Niendorf  ›Impressum  ›Druckversion